Geht evtl. 50 Prozent des Erbes an die Schwägerin?

14. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go599751-33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geht evtl. 50 Prozent des Erbes an die Schwägerin?

Hallo zusammen, folgende Frage:

Schwiegermutter hat einen Sohn und eine Tochter, mit der ich verheiratet bin. Wir haben zusammen einen Sohn.
Der Sohn der Schwiegermutter (mein Schwager) ist auch verheiratet, sie haben aber keine Kinder.

Was würde im Falle des Todes der Schwiegermutter mit ihrem Haus passieren, wenn kein Testament vorliegt?
So wie ich das verstehe erben beide Kinder zu gleichen Teilen, oder auch der Enkel?

Gesetzt den Fall, dass das Haus auf beide Kinder überschrieben wird:
Was würde passieren, wenn dann der Schwager stirbt? Würde die Schwägerin seinen Anteil erben, und bei ihrem Tod dann ihre Geschwister? Das würde ja bedeuten, dass 50 % des Hauses an jemand gehen würde, der damit eigentlich gar nichts zu tun hat (Familie der Schwägerin), oder liege ich hier völlig daneben?

Vielen Dank schon mal für ein paar Erklärungen / Klarheiten
Gruß Gunnar

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von go599751-33):
Was würde im Falle des Todes der Schwiegermutter mit ihrem Haus passieren, wenn kein Testament vorliegt?

Es verbleibt an Ort und Stelle.
Zitat (von go599751-33):
So wie ich das verstehe erben beide Kinder zu gleichen Teilen,

Wenn es keinen Ehegatten der Erblasserin gibt, korrekt.
Zitat (von go599751-33):
oder auch der Enkel?

Nö.
Zitat (von go599751-33):
Was würde passieren, wenn dann der Schwager stirbt?

Dann wird sein Anteil an seine Erben vererbt, wer auch immer das sein mag.
Zitat (von go599751-33):
Würde die Schwägerin seinen Anteil erben,

Wenn sie nach der gesetzlichen Erbfolge Alleinerbin sein sollte und kein Testament besteht, ja.
Zitat (von go599751-33):
und bei ihrem Tod dann ihre Geschwister?

Wenn diese ihre Geschwister als Erben einsetzt, ja.

Jeder Erbfall ist für sich allein zu betrachten.
Wenn die Erblasserin gewollt hätte, dass das Haus in der Familie bleibt hätte man das testamentarisch regeln können.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go599751-33):
Was würde im Falle des Todes der Schwiegermutter
Um evtl. Streitigkeiten zu umgehen:
Noch lebt die Schwiegermutter. Man könnte ihr klarmachen, dass es besser wäre, wenn sie jetzt ein Testament schreibt. Dann kann SIE bestimmen, wer was erben/bekommen soll.

Redet mit ihr...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von go599751-33):
Was würde passieren, wenn dann der Schwager stirbt? Würde die Schwägerin seinen Anteil erben,


Wenn kein Testament vorhanden ist, dann erbt die Schwägerin 75% und die restlichen 25% gehen an Deine Frau.

Der Schwägerin würden dann 3/8 vom Haus gehören und Deiner Frau 5/8,

Wenn danach die Schwägerin verstirbt geht ihr Anteil an ihre leiblichen Verwandten, in keinem Fall jedoch an Deine Frau.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von go599751-33):
Das würde ja bedeuten, dass 50 % des Hauses an jemand gehen würde, der damit eigentlich gar nichts zu tun hat (Familie der Schwägerin), oder liege ich hier völlig daneben?


Wobei das Gleiche auch für dich gilt, daher weiß ich nicht, wo genau dein Problem liegt.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8018 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wobei das Gleiche auch für dich gilt, daher weiß ich nicht, wo genau dein Problem liegt.

Er hat aber einen Sohn. :wink:

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