Hallo zusammen, folgende Frage:
Schwiegermutter hat einen Sohn und eine Tochter, mit der ich verheiratet bin. Wir haben zusammen einen Sohn.
Der Sohn der Schwiegermutter (mein Schwager) ist auch verheiratet, sie haben aber keine Kinder.
Was würde im Falle des Todes der Schwiegermutter mit ihrem Haus passieren, wenn kein Testament vorliegt?
So wie ich das verstehe erben beide Kinder zu gleichen Teilen, oder auch der Enkel?
Gesetzt den Fall, dass das Haus auf beide Kinder überschrieben wird:
Was würde passieren, wenn dann der Schwager stirbt? Würde die Schwägerin seinen Anteil erben, und bei ihrem Tod dann ihre Geschwister? Das würde ja bedeuten, dass 50 % des Hauses an jemand gehen würde, der damit eigentlich gar nichts zu tun hat (Familie der Schwägerin), oder liege ich hier völlig daneben?
Vielen Dank schon mal für ein paar Erklärungen / Klarheiten
Gruß Gunnar
Geht evtl. 50 Prozent des Erbes an die Schwägerin?
14. Januar 2022
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Frage vom 14. Januar 2022 | 12:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geht evtl. 50 Prozent des Erbes an die Schwägerin?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2022 | 13:06
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
ZitatWas würde im Falle des Todes der Schwiegermutter mit ihrem Haus passieren, wenn kein Testament vorliegt? :
Es verbleibt an Ort und Stelle.
ZitatSo wie ich das verstehe erben beide Kinder zu gleichen Teilen, :
Wenn es keinen Ehegatten der Erblasserin gibt, korrekt.
Zitatoder auch der Enkel? :
Nö.
ZitatWas würde passieren, wenn dann der Schwager stirbt? :
Dann wird sein Anteil an seine Erben vererbt, wer auch immer das sein mag.
ZitatWürde die Schwägerin seinen Anteil erben, :
Wenn sie nach der gesetzlichen Erbfolge Alleinerbin sein sollte und kein Testament besteht, ja.
Zitatund bei ihrem Tod dann ihre Geschwister? :
Wenn diese ihre Geschwister als Erben einsetzt, ja.
Jeder Erbfall ist für sich allein zu betrachten.
Wenn die Erblasserin gewollt hätte, dass das Haus in der Familie bleibt hätte man das testamentarisch regeln können.
#2
Antwort vom 14. Januar 2022 | 13:40
Von
Status: Unbeschreiblich (31992 Beiträge, 5630x hilfreich)
Um evtl. Streitigkeiten zu umgehen:ZitatWas würde im Falle des Todes der Schwiegermutter :
Noch lebt die Schwiegermutter. Man könnte ihr klarmachen, dass es besser wäre, wenn sie jetzt ein Testament schreibt. Dann kann SIE bestimmen, wer was erben/bekommen soll.
Redet mit ihr...
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#3
Antwort vom 15. Januar 2022 | 00:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47495 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatWas würde passieren, wenn dann der Schwager stirbt? Würde die Schwägerin seinen Anteil erben, :
Wenn kein Testament vorhanden ist, dann erbt die Schwägerin 75% und die restlichen 25% gehen an Deine Frau.
Der Schwägerin würden dann 3/8 vom Haus gehören und Deiner Frau 5/8,
Wenn danach die Schwägerin verstirbt geht ihr Anteil an ihre leiblichen Verwandten, in keinem Fall jedoch an Deine Frau.
#4
Antwort vom 15. Januar 2022 | 09:42
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
ZitatDas würde ja bedeuten, dass 50 % des Hauses an jemand gehen würde, der damit eigentlich gar nichts zu tun hat (Familie der Schwägerin), oder liege ich hier völlig daneben? :
Wobei das Gleiche auch für dich gilt, daher weiß ich nicht, wo genau dein Problem liegt.
#5
Antwort vom 15. Januar 2022 | 13:35
Von
Status: Richter (8018 Beiträge, 4498x hilfreich)
ZitatWobei das Gleiche auch für dich gilt, daher weiß ich nicht, wo genau dein Problem liegt. :
Er hat aber einen Sohn.
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