Geld Unterschlagung (Erbe) von Kind

31. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
go697852-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld Unterschlagung (Erbe) von Kind

Guten Morgen, ich habe einen komplizierten Fall, das alles ist aber erst vergangene Woche ans Licht gekommen.

Ich bin seit 1998 geschieden, 1 Sohn. Der Mann mit dem ich damals verheiratet war, war aber nicht der Vater des Kindes, das wusste er auch.

2003 starb mein Vater, nachdem schon 4 Jahre kein Kontakt mehr bestand. Da er viele Jahre hoch verschuldet war, habe ich das Erbe abgelehnt, auch im Namen meines Sohnes.

Nun habe ich vergangene Woche, nach 22 Jahren, erfahren, dass der Mann von dem ich damals bereits geschieden war das Erbe für meinen Sohn nicht abgelehnt hat, obwohl er das angeblich tun wollte.

Die Sache ist diese, anscheinend ist mein Vater in den 4 Jahren in denen wir keinen Kontakt hatten durch einen Unfall den er hatte an Geld gekommen, er war also gar nicht mehr verschuldet.

Einige Zeit nach seinem Tod, wurden 15.000 Euro aus dem Erbe meines Vaters an meinen Ex-Mann ausgezahlt für meinen Sohn.
Mein Ex hat das Geld unterschlagen, uns nie darüber informiert. Es ist jetzt nur durch einen dummen Zufall rausgekommen.
Gleichzeitig kam heraus, dass weitere 10.000 Euro von den Großeltern des Ex-Mannes auch für meinen Sohn angelegt wurden, und nie angekommen sind.
Es handelt sich also inzwischen um 25.000 Euro. Und jetzt wo ich das weiß, bzw mein Sohn das erfahren hat, hätte er das Geld das sein (Nicht) Vater unterschlagen hat gerne zurück.

Besteht da die Chance wenn wir ein Verfahren gegen ihn anfangen? Oder heißt es von vornherein das ist zu lange her?
Wir haben es ja am verg. Donnerstag erst erfahren.

Es ist ja keine Erbschaftssache an sich, denn fest steht, dass mein Sohn bereits geerbt hat - nur, jemand hat halt das Geld unterschlagen, und uns nicht darüber informiert.

Wer kann mir da eine Empfehlung aussprechen wie wir am besten vorgehen können?


-- Editiert von User am 31. Januar 2025 08:16

-- Editiert von Moderator topic am 31. Januar 2025 14:05

-- Thema wurde verschoben am 31. Januar 2025 14:05

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11830 Beiträge, 4403x hilfreich)

Dein Beitrag ist echt schwer zu finden platziert. ;)

Es gäbe endlose Fragen zum Sachverhalt, die man sich aber alle sparen kann, denn Unterschlagung verjährt gemäß § 78 III Nr. 4 StGB nach Ablauf von fünf Jahren, daher ist es leider ->

Zitat (von go697852-6):
Oder heißt es von vornherein das ist zu lange her?

Die Frist beginnt grundsätzlich mit Beendigung der Tat, es kommt also nicht darauf an, dass Ihr erst jetzt davon erfahren habt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128239 Beiträge, 40958x hilfreich)

:forum:




Zitat (von go697852-6):
Besteht da die Chance wenn wir ein Verfahren gegen ihn anfangen?

Chancen fangen bei 0,1% an.

Als erstes wäre doch mal zu überlegen, wie man das überhaupt beweisen könnte.



Zitat (von spatenklopper):
Unterschlagung verjährt gemäß § 78 III Nr. 4 StGB nach Ablauf von fünf Jahren

Ein strafrechtliches Verfahren bringt einem das Geld in der Regel eh nicht wieder.

In wie weit da zivilrechtlich was zu machen wäre, das sollte man eventuelle noch mal durch einen Anwalt prüfen lassen.

Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/ für kleines Geld.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go697852-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bitte um Entschuldigung wenn das das falsche Forum/falscher Forenteil ist. Habe nur gegoogelt und das hier wurde mir angezeigt.

Welches ist denn das richtige Forum? Besteht evtl. die Möglichkeit dass man das Thema ins richtige Forum verschiebt?

Es geht hier um 25.000 Euro

LG

-- Editiert von User am 31. Januar 2025 14:14

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128239 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von go697852-6):
Besteht evtl. die Möglichkeit dass man das Thema ins richtige Forum verschiebt?

Haben die Admins schon gemacht, dafür gibt es den Günther der das Schild hochhält.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go697852-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Art von Anwalt benötige ich denn dafür? Erbrecht? Familienrecht? Oder?

Weil geerbt hat mein Sohn ja, das ist nicht strittig.
Das Geld wurde nur anschließend von jemandem unterschlagen

-- Editiert von User am 31. Januar 2025 14:20

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#6
 Von 
Despi
Status:
Student
(2094 Beiträge, 480x hilfreich)

Ich sehe hier ggf. zivilrechtliche Ansprüche.

Was sagt denn der Ex-Gatte dazu?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49112 Beiträge, 17291x hilfreich)

Wie alt ist denn der Sohn jetzt? Nur wenn man das weiß, dann kann geprüft werden, ob bereits Verjährung eingetreten ist.

Es dürfte hier § 199 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m § 207 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Wenn der Sohn also inzwischen älter als 31 Jahre ist, dann dürfte die Sache zivilrechtlich verjährt sein. Strafrechtlich ist sie auf jeden Fall verjährt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go697852-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Was sagt denn der Ex-Gatte dazu?


Er hat nur bei seinem Bruder zugegeben dass er das Geld genommen hat

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go697852-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wie alt ist denn der Sohn jetzt?

Er ist jetzt 33, damals war er erst 11.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17983 Beiträge, 9788x hilfreich)

Zitat (von go697852-6):
Er ist jetzt 33, damals war er erst 11.

Dann dürfte alles verjährt sein.
Verjährungsfrist sind 10 Jahre - da das Kind damals aber minderjährig war, beginnt die Verjährung erst am 21. Geburtstag des Kindes zu laufen. 10 Jahre später - also am 31. Geburtstag des Kindes - ist alles verjährt.
Schade.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Despi
Status:
Student
(2094 Beiträge, 480x hilfreich)

Irgendwie habe ich Zweifel, dass Constantin Entertainment (sofern es überhaupt eine Verbindung dazu gibt), die Erlaubnis hat, hier die Foren mit Eigenwerbung zu füllen.

Das geht deutlich seriöser.

Die Strukturen eines Forums, das ernsthafte und seriöse Absichten hat, auszunutzen, um die offenbar fehlenden eigenen Strukturen auszugleichen, ist schon irgendwie schäbig.

:spam:

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33829 Beiträge, 17595x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von User am 12. Februar 2025 17:17

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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