Guten Tag,
folgender Sachverhalt, vor 1 Woche ist die Schwiegermutter verstorben, 2 Tage nach deren Tod hab ich (Schwiegersohn) noch 500€ von dem Konto der Schwiegermutter abgehoben, da ich die laufenden kosten der letzten Monate vorab immer bezahlt hatte (hab für sie mit eingekauft, Kleidung, Windel etc).
Ich bin Konto mitinhaber (Gemeinschaftskonto), das Konto wurde aber nur von der Verstorbenen genutzt.
Ich habe das Geld sicherheitshalber wieder zurück überwiesen, da es heist das mit Abhebungen vom Konto das Erbe
angenommen wird.
Das erbe soll aber aufgrund Überschuldung von allen Erben ausgeschlagen werden. Es gibt kein Testament.
Wie sollte sich die Tochter der Verstorbenen jetzt beim Nachlassgericht verhalten ?
Normal das erbe Ausschlagen ? Anwalt einschalten ? oder gleich erbe Ausschlagen und zusätzlich Anfechtung der Annahme der Erbschaft ?
Was wäre in so einem Fall das Sinnvollste?
Besten dank.
Gruß
Geld nach dem Tod der Schwiegermutter abgehoben
17. Mai 2019
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Frage vom 17. Mai 2019 | 10:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld nach dem Tod der Schwiegermutter abgehoben
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 17. Mai 2019 | 12:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Normal das erbe Ausschlagen?
Deine Frau sollte ausschlagen. Du musst dagegen nicht ausschlagen, da Du kein Erbe bist.
Zitat:Anwalt einschalten?
Wozu?
Zitat:oder gleich erbe Ausschlagen und zusätzlich Anfechtung der Annahme der Erbschaft?
Welche Annahme der Erbschaft? Die würde selbst dann nicht vorliegen, wenn nicht Du sondern Deine Frau die dargestellten Handlungen vorgenommen hätte.
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