Geld vorher "ausgeben" was ist mit Erbmaße?

6. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.03.2011 20:32:36
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Geld vorher "ausgeben" was ist mit Erbmaße?

Hallo,

meine Frage: Was würde passieren wenn die Person vor ihrem Tod einfach eine größere Geldsumme in Bar abheben (keine Überweisung etc die irgendetwas belegt) und dieses Geld jemand anderem zur Verfügung stellt (zum Anlegen o.ä.). Könnten die späteren Erben dieses später irgendwie nachvollziehen?? Müssen die Banken darüber auskunft geben?? (Geld liegt danach voraussichtlich auf einer anderen Bank)

Weiß jemand wie dieses rechtlich aussieht??
Über Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)


Nachvollziehen kann man das als Erbender nur dann, wenn etwas schriftliches zwischen dem Erblasser und diessem Geldempfänger besteht. Was bedeutet ´´zur Verfügung stellt´´? War das seine Schenkung oder wurde das Geld geliehen?

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#2
 Von 
guest-12305.03.2011 20:32:36
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zuerst einmal Danke für die Antwort.
"Zur Verfügung stellt" bedeutet, es war sogeesehen wohl schon eine Schenkung aber von der wusste niemand (und sollte niemand wissen) und es wurde nichts schriftlich festgehalten. Es sollte halt niemand davon wissen, da es dann ja, auch wenn es eine Schenkung war, in die Erbmasse der anderen mit einfließt, stimmt oder? Sprich es war anscheinend eine "geheime" Schenkung um von diesem Geld kein Pflichtteil bezahlen zu müssen...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Schenkung fließt nicht in die Erbmasse ein.

Ein Pflichtteilergänzungsanspruch anderer Erben kommt nur dann in Betracht, wenn die Schenkung mehr als 50% des Gesamtvermögens beträgt.

Die Geldabhebung können auch die Erben später leicht feststellen, da sie sich auch Kontoauszüge von der Bank geben lassen können aus der Zeit als der Erblasser noch gelebt hat.

Wo das Geld dann geblieben ist, lässt sich natürlich nicht so leicht feststellen. Das kann dann aber ein Anlass zu wilden Spekulationen und Verdächtigungen sein. Wenn dann doch herauskommt, wer des Geld erhalten hat, kann auch schnell behauptet werden, dass es sich nur um ein Darlehen gehandelt hat und das Geld dann vollständig zurückgefordert werden.

Es kann insgesamt daher durchaus sinnvoll sein, die Schenkung offiziell und nachvollziehbar zu machen, was nicht heißen muss, dass das zu Lebzeiten des Erblassers bereits anderen gegenüber mitgeteilt werden müsste.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)

Da -glücklicherweise- zu Lebzeiten jeder mit seinem Vermögen kann was er will, weiß diese noch lebende Person scheinbar zu verhindern, dass zumindest ein Teil ihres Vermögens an die zukünftig Erbberechtigten geht und stellt es stattdessen diesem unbekannten Dritten ´´zur Verfügung´´.
Dass die späteren Erben dann nachweisen können, dass es eine Schenkung war, auf die sie u. U. noch Pflichtteilergänzungsansprüche haben, wird sehr schwierig. Selbst nachweisbare Kontoabbuchungen zu Gunsten eines Dritten belegen weder eindeutig eine Schenkung noch eine Darlehensgabe.

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