Geldgeschenk

13. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alexa76
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 19x hilfreich)
Geldgeschenk

Hallo!

Meine Großmutter hat zwei Kinder mit denen sie seit Jahren nicht gerade viel zu tun hat. Ihr Mann ist bereits verstorben. Sie besitzt ein Haus und Geld auf der Bank.

Da ich mich seit Jahren um meine Oma kümmere, war es ihr Wille mir einen Betrag von ihrem Konto zu schenken. Das Geld hat sie von ihrem Konto abgehoben (Auszahlung) und auf meinem Konto (der Enkelin) eingezahlt. Die "Schenkung" war nicht offiziell, ging also nicht über den Notar. Ihr beiden Kinder (meine Mutter und die Schwester meiner Mutter) sollten von der Sache nichts mitbekommen.

Nach über einem Jahr ist die Sache mehr oder weniger rausgekommen. Logischerwiese passt die Sache der Schwester meiner Mutter nicht.

Ist der "Geldtransfer" anfechtbar? Muss sich meine Mutter das Geld was ich bekommen habe irgendwie auf Ihr Erbe irgendwie anrechnen lassen?

Die Schwester meiner Mutter kann sich bis jetzt nur denken (indirekt weiß sie es eben), daß ich das Geld erhalten habe (es war ja keine Überweisung). Kann die Schwester meiner Mutter verlangen, daß ich die Einzahlungen meines Kontos veröffentlichen muss?

Herzlichen Dank für Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
Alexa

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

solange deine omi lebt, kann sie mit dem geld machen, was sie will. selbst wenn sie sich auf den markt stellt und es an wildfremde menschen verteilen würde. es könnte den kindern (deiner tante und deiner mutti) egal sein.

solange deine omi lebt, kann deine tante auch nicht verlangen, dass du dein konto offenlegst. deine omi muss das auch nicht machen.

anders ist es, wenn deine omi innerhalb der nächsten 10 jahren sirbt. denn in diesem zeitraum können schenkungen durch erben entweder angefochten oder zurückverlangt werden (oder ein pflichtteil geltend gemacht werden). bin mir nicht ganz sicher, aber die profis hier im forum wissen zu diesem punkt bestimmt mehr.

grüße

ps: das geldgeschenk muss sich deine mutti auch nicht auf ihr erbe anrechnen lassen. sie hat ja nichts mit der zahlung zu tun.

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alexa76
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke für Deine Antwort!

Es ist ja ledigleich eine Auszahlung auf dem Konto meiner Oma. Meine Tante kann sich denken wo das Geld hingekommen ist (rein rechtlich sollte dies aber eine Vermutung darstellen). Könnte Sie (da sie ja den Verdacht hat) irgendwie über das Gericht oder den Rechtsanwalt Einblick auf meine Konto bekommen? Und wenn wie Du sagst, meine Oma das Geld auf dem Markt verteilt hätte, könnte würde ein Anfechtung ja nicht funktionieren, da keiner weiß wer das Geld bekommen hat.

Selbst wenn meine Tante Einblick auf mein Konto bekommen würde (per Gericht o.ä.) und die Einzahlung sehen würde, kann Sie mich zwingen das Geld wieder zurück in die Erbmasse zu geben?

Mit freundlichen Grüßen
Alexa

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

lebt denn deine omi noch?
wenn ja kann deine tante im moment gar nichts machen. wenn deine omi allein über ihr geld verfügen darf (also keinen gesetzlich bestellten betreuer hat), kann sie damit machen, was sie will.

und ja, wenn deine omi zu lebzeiten das geld auf dem markt verteilt, dann ist es weg und keiner von den späteren erben könnte (nach ihren tod) ansprüche erheben.

etwas anders ist es jedoch, wenn deine omi jetzt gestorben ist. dann, so sagt das gesetz, können schenkungen, die innerhalb der letzten 10 jahre erfolgt sind, rückgängig gemacht werden.

wie das genau funktioniert, keine ahnung. da hoffe ich, dass sich andere user äußern, die dir das genauer beschreiben können.

grüße

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

habe mach schnell in alten treads nachgeschaut...das ganze nennt sich: "Pflichtteilergänzungsanspruch"

gesetzliche erben können bei schenkungen, die kürzer als 10 jahre zurückliegen, einen pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen.
also nicht das ganze geld zurück fordern, sondern nur einen gewissen prozentsatz.

lies mal dazu, vielleicht hilft das weiter:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=37530

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=35944


ich denke die gesetzlichen erben müssen nachweisen, dass du eine schenkung erhalten hast. wie sie das machen???? vielleicht per gericht. aber da müssen sich die erben schon sicher sein, dass es sich finanziell lohnt, weil keine rechtschutzversicherung greift. kann also teuer werden.

grüße


-- Editiert von Úedipus am 13.04.2005 16:55:45

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alexa76
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 19x hilfreich)

Ja, meine Oma lebt noch. Sie hat (wie sie sagt) mal mit Bekannten darüber geredet. Letztendlich ist es über Umwege somit zu meiner Tante gekommen. Ich weiß, daß meine Tante von der Sache Wind bekommen hat. Was soll ich sagen, wenn sie mich darauf anspricht? Soll ich sagen, ich weiß von nichts? Meine Tante redet schon seit Jahren aus diversen Gründen nicht mehr mit meiner Oma (also ihrer Mutter).

Was ich an der Sache nicht verstehe ist, daß meine Oma es ja selber so gewollt hat. Es war alleine _ihr_ Wille. Nur weil es (durch den Verdacht meiner Tante bzw. der Mundpropaganda fremder Leute) nachweißbar wäre, daß ich das Geld bekommen habe, verstehe ich nicht, warum meine Tante ein Recht auf eine Rückzahlung bzw. Teilzahlung haben soll.

Was wäre, wenn ich das Konto einfach löschen bzw. das Geld abheben würde und so tue, als wäre von dem Geld nichts mehr da. Falls es wirklich so weit kommen sollte, daß die Sache zum Rechtsanwalt bzw. zum Gericht geht.

Mit freundlichen Grüßen
Alexa

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48669 Beiträge, 17150x hilfreich)

Ich möchte die Antwort von Úedipus in einer Sache korrigieren.

Nach dem Tod Deiner Oma können die Erben das geschenkte Geld weder zurück fordern, noch können sie die Schenkung anfechten.

Allenfalls kann ein Pflichtteilergänzungsanspruch entstehen. Ein Pflichtteilergänzungsanspruch kann aber nur dann entstehen, wenn das Geschenk, bzw. die Geschenke der letzten 10 Jahre mehr als die Hälfte des Gesamtvermögens ausgemacht haben.

Solange Deine Omi noch lebt, hat die Tante keinerlei Ansprüche, weder auf Ausgleichszahlungen noch auf Kontoeinsicht oder andere Dinge.

Warum solltest Du Deiner Tante gegenüber lügen, wenn sie Dich darauf anspricht. Dafür gibt es keinen wirklichen Grund. Es ist tatsächlich alleinige Sache Deiner Oma, was sie mit ihrem Geld macht.

Da sie auch noch ein Haus besitzt, hat sie Dir wahrscheinlich nicht so viel Geld geschenkt, dass es mehr als die Hälfte ihres Vermögens ausmacht. Dann kann sich Deine Tante auf den Kopf stellen. Sie hat keinerlei Ansprüche auf das Geld.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Alexa76
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 19x hilfreich)

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Alexa

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cybmac
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo HH,

"Allenfalls kann ein Pflichtteilergänzungsanspruch entstehen. Ein Pflichtteilergänzungsanspruch kann aber nur dann entstehen, wenn das Geschenk, bzw. die Geschenke der letzten 10 Jahre mehr als die Hälfte des Gesamtvermögens ausgemacht haben."

Kannst Du obiges bitte genauer beschreiben?

Welches Gesetz und § ,
evtl. Urteile ?

DANKE !!!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48669 Beiträge, 17150x hilfreich)

Der Pflichtteilergänzungsanspruch sorgt dafür, dass ein Pflichtteilsberechtigter nicht dadurch um seinen Pflichtteil gebracht wird, dass das Erbe vorher verschenkt wird.

Der Pflichtteilergänzungsanspruch heißt auch deswegen so, weil er ein Erbe soweit um Beträge aus Schenkungen erhöht, dass mindestens der Pflichtteil herauskommt.

Der Pflichtteil beträgt jedoch die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Soweit die gesetzeslage.

Daraus ergibt sich rein rechnerisch, dass ein erblasser mindestens die Hälfte seines vermögens verschenken muss, damit ein Pflichtteilergänzungsanspruch entsteht.

Beispiel:
Vermögen 200.000€. davon werden 100.000€ z.B. an die Enkelin verschenkt. das Restvermögen würde im konkreten fall gleichmäßig an beide Kinder vererbt. Sie würden also 50.000€ erhalten.

Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes, also je 1/4 des vermögens einschl. der Schenkungen. In diesem Fall ebenfalls 50.000€.

Da die Pflichtteilsberechtigten also mindestens den Pflichtteil erhalten haben, entsteht kein Pflichtteilergänzungsanspruch.

Der Pflichtteilergänzungsanspruch ist in § 2325 BGB geregelt.

Alle Beteiligten werden letztendlich genauso gestellt, als würde es sich bei der Schenkung um ein Vermächtnis im Testament handeln.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BIBU25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,
wie ist der Fall konkret, wenn eine Grossmutter deren Vermögen sich auf €50.000 beläuft zu Lebzeiten dem Enkel der sehr viel für sie getan hat einen Betrag von insgesamt 25.000 Euro per Banküberweisung übertragen hat. Es gibt für alle Zahlungen detailierte Bankbelege. Können die 3 Kinder der Grossmutter (Erben) das Geld vom Enkel zurückfordern? Die Grossmutter war zum Zeitpunkt des Geldtransfers bei vollem Bewusstsein, nun zeig sie geistliche Mängel und hat die Kontovollmacht einem Ihrer Söhne übertragen! Kann Die Einsicht der Konten des Enkels verlangt werden? Ist der Enkel Rückgabe verpflichtet? Wenn ja zu wieviel?

MFG
BIBU25

-----------------
"BIBU25"

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48669 Beiträge, 17150x hilfreich)

Die Frage ist doch mit meiner vorhergehenden Antwort bereits umfassend beantwortet worden.

Was ist daran unklar oder in Deinem Fall anders?

Durch Anwendung des kleinen 1x1 kann das doch auf Deinen Fall umgerechnet werden.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BIBU25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 27x hilfreich)

Also, bei mir gibt es Bankbelege die die Summe des übertragenen Geldes belegen, da meine Oma aber auch noch 3 Kinder hat und öfter diverse Barauszahlungen an sich selber vorgenommen hat, wollen die Kinder jetzt all dieses Geld mir in die Schuhe schieben also sie behaupten ich hätte es bekommen.Oma sagt aber sie hätte mir das Geld geschenkt, und meine Verpflichtungen wären bis auf einen bestimmten Betrag gegenüber Ihr erfüllt. Es handelst sich hier noch um ein Privatdarlehen dass ich aber auch zurückzahlen möchte und zwar in voller Höhe und sofort. Der nun Kontobevollmächtigte lässt nun eine Aufstellung von der Bank anfertigen, welche belegen soll was ich alles erhalten habe. Das Privatdarlehen zahle ich zurück, das ist klar aber meine Schenkungen möchte ich behalten. Oma ist inzwischen geistig verwirrt und ich befürchte sollte die Sache vor Gericht gehen wird Oma falsche Dinge sagen die Ihr von den Verwandten nur suggeriert wurden um mich in ein schlechtes Bild zu rücken!

Wie seht ihr nun die Situation?

MFG
BIBU25

23x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 281.182 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.513 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen