Hallo
Ich habe Geld geschenkt bekommen von einer entfernten Verwandten. Ich habe mich um sie in den letzten Jahren gekümmert, sie hatte sonst niemanden. Nun ist sie plötzlich verstorben. Laut Testament war mein verstorbener Vater Erbe, als Ersatzerben sind verschiedene Institutionen genannt.
Muss ich das Geld zurückzahlen was sie mir kurz vor ihrem Tod geschenkt hat?
Gruss
Sven
Geldschenkung - Muss ich das Geld zurückzahlen was sie mir kurz vor ihrem Tod geschenkt hat?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Nein, eine Pflicht zur Rückzahlung einer Schenkung nach dem Tod des Erblassers gibt es grundsätzlich nicht. Allenfalls können Pflichtteilsergänzungsansprüche vorliegen, was aber im konkreten Fall mangels Pflichtteilsberechtigter wohl nicht zutrifft.
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@StrawberryShortcake
Beschränkt sich dein Wissen darauf,immer denselben Link zu posten (und das nicht nur in diesem Forum)? Arbeitest du dort?
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Hallo
Danke für die Antworten. Da ich nichts schriftliches habe, bin ich natürlich noch etwas unsicher.
Ich habe nur eine Bekannte von meiner Tante die es Bezeugen kann, dass die Geldschenkung der wunsch meiner Tante gewesen ist.
Gruß
Sven
Wenn die Erben behaupten, dass es sich nicht um eine Schenkung gehandelt hat, dann trifft sie dafür die Beweislast.
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Sein wir ehrlich - die Institutionen, die jetzt erben, müssten ja erst einmal feststellen, dass dort eventuell Geld vorab aus dem zukünftigen Erbe entnommen wurden, das sehe ich dann doch eher als unwahrscheinlich an.
Die Tante hätte aber spätestens nach dem Tod deines Vaters ihr Testament ändern sollen - naja, jetzt ist es eh zu spät.
Und das Geld hast du ja als Leistung für deine Hilfe erhalten - Aufwandsersatz?.
Wer verteilt denn jetzt das Geld an die Institutionen?
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