Hallo,
ich möchte bauen und meine Oma fragen, ob sie uns ein Teil Ihres Vermögens dafür vorzeitig gibt da ich eh einziger Erbe wäre.
Ist das strafbar wenn sie mir das Geld einfach so gibt ohne Vertrag und Brimborium?
Die Summe ist innerhalb des Freibetrages der mir im Falle eines Erbes zustünde.
Kann später eine Behörde, z.B. Sozialamt, hingehen und das verbaute Geld zurückfordern wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt? (falls die davon Wind bekommen)
Gruß
killing
Geldschenkung vom Staat einforderbar im Falle der Pflegebedürftigkeit?
13. Oktober 2005
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Frage vom 13. Oktober 2005 | 16:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldschenkung vom Staat einforderbar im Falle der Pflegebedürftigkeit?
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