Geldüberweisung vor dem Tod

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
rrdesign
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldüberweisung vor dem Tod

Guten Abend,

wie wird folgender Sachverhalt rechtlich gehandhabt?

Kurz vor dem Tod von Ehepartner A überweist Ehepartner A einen Betrag X von seinem eigenen Sparkonto auf das Gemeinschaftskonto von Ehepartner A und B. Ehepartner A verstirbt ein paar Tage später.
Wird dieser überwiesene Betrag als „Schenkung" gewertet und somit zur Erbmasse hinzugerechnet?

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von rrdesign):
Wird dieser überwiesene Betrag als „Schenkung" gewertet und somit zur Erbmasse hinzugerechnet?


Das hängt davon ab, warum er die Überweisung vorgenommen hat.

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#2
 Von 
rrdesign
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das hängt davon ab, warum er die Überweisung vorgenommen hat.

Was ist wenn man das nicht mehr weiß?
Und was ist wenn man es weiß aber es nicht Beweisen kann weil der Grund mündlich genannt wurde.
Und gibt es tatsächlich Gründe, die bewirken, dass diese Überweisung nicht in die Erbmasse übergeht?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von rrdesign):
Und gibt es tatsächlich Gründe, die bewirken, dass diese Überweisung nicht in die Erbmasse übergeht?


Das wäre in der Konstellation wohl sehr ungewöhnlich. Eher denkbar ist, dass die Überweisung vollständig in die Erbmasse fließt.

Zitat (von rrdesign):
Was ist wenn man das nicht mehr weiß?


Dann geht die Überweisung zur Hälfte in die Erbmasse ein.

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#4
 Von 
rrdesign
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das wäre in der Konstellation wohl sehr ungewöhnlich. Eher denkbar ist, dass die Überweisung vollständig in die Erbmasse fließt.

Warum vollständig? Es ist doch ein Gemeinschaftskonto. Sprich die Überweisung sollte nur zu hälfte berücksichtigt werden oder?

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#5
 Von 
rrdesign
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich versuche die Problematik nochmal ausführlicher und konkreter darzulegen:

Kurz vor dem Tod von Ehepartner A überweist Ehepartner A 75.000€ von seinem eigenen Sparkonto auf das Gemeinschaftskonto von Ehepartner A und B. Anschließend wird dieser Betrag (75.000) und noch mehr ( 15.000) also ingesamt 90.000 vom Guthaben des Gemeinschaftskontos auf ein anderes Sparkonto von Ehepartner B! überweisen.

Ehepartner A verstirbt ein paar Tage später.

Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. da das Geld auf dem Gemeinschaftskonto ankommt wird es zu 50% zur Erbmasse gezählt. (50% von 75.000)
2. es wird als Schenkung gewertet da es danach auf ein Sparkonto von Ehepartner B überwiesen wird und wird daher zu 100% zur Erbmasse gezählt. (75.000)
3. Siehe 1. aber + 50% von 15.000
4. Siehe 2. + 50% von 15.000

0x Hilfreiche Antwort

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