Gemeinsame Immobilie in Erbengemeinschaft

8. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
StefanK123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsame Immobilie in Erbengemeinschaft

Folgende Annahme:

Eine Immobilie wurde vom Vater an 2 Söhne vererbt, diese besitzen sie in einer Erbengemeinschaft. Beide Söhne heiraten, einer der Söhne verstirbt und die hinterbliebene Ehefrau fordert ihren Erbteil aus der Immobilie. Eine Auszahlung des verbleibenden Sohnes ist aufgrund des hohen Wertes der Immobilie zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.

Was würde in diesem Fall passieren bzw. welche Möglichkeiten zur Absicherung im Vorfeld könnten getroffen werden?

Vielen Dank für die Antworten!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo StefanK123 ,

Wenn die Immobilie schuldenfrei ist, wäre ein Hypo-Kredit der

der Auszahlung dient sicherlich machbar.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

Warum auf die Forderung der Witwe eingehen?

Insofern Sie meint, eine Teilungsversteigerung bringt Ihr mehr Geld in die Kasse, als eine Einigung, dann muss Sie es versuchen.

-----------------
"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Zuerst einmal gibt es eine Erbengemeinschaft zwischen den beiden Brüdern. Jetzt ist doch die Frage ob der verstorbene Bruder als Erben mehrere hat = neue Erbengemeinschaft oder nur die Witwe. Die tritt/treten dann in die erste Erbengemeinschaft ein.
Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinschaftlich entscheiden oder - falls sie sich nicht einigen kann, eine Teilungsversteigerung beantragen (siehe Tautorus), d.h. die "neue" Erbengemeinschaft muss sich erst einmal einigen, wie sie mit dem Erbteil "Erbengemeinschaft" umgehen will.

Die Frage ist, was möchte der überlebende Bruder?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Klar bringt die Teilungsversteigerung mehr Geld in die Kasse, und zwar regelmaessig so:
==> Die Witwe hat hat Geld zum mitbieten, z.B. aus dem Erbe.Dafuer kauft fuer e. Appel u e Ei die Immobilie ... bei der TeilungsVersteigerung ...

Nun wirft sie die anderen Parteien raus ...
==> und verkauft anschliessend die Immobilie richtig, auf dem normalen Markt.

Dabei erzielt sie ein Vielfaches von dem, was sie erst gezahlt hat.

TeilungsVersteigerung ist wie: Alle zeigen ihr Geld, und wer das meiste hat kriegt das Objekt quasi geschenkt ...

Das Spiel laeuft jeden Tag in den Gerichten Deutschlands so ...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.125 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen