Gemeinsames Testament

14. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Res Nullius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Testament

Hallo!
Zuerst entschuldige ich mich für mein schlechtes Deutsch, ich bin in Italien geboren und lebe dort mein ganzes Leben.
Ich brauche einen Rat.
Die Sache ist die, mein Onkel (Bruder meiner Mutter) starb 2021, und kurz darauf bekam ich sein Testament vom Gericht. Es scheint, dass er und seine Frau ein gemainsames Testament verfasst haben. So ein Testament habe ich noch nie gesehen. Sie hatten sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, falls einer von ihnen stirbt, und wenn der zweite von ihnen stirbt, setzen sie mich als Schlusserbe ein. Ist das ein sogenanntes Berliner Testament?

Ich habe damals nicht viel darüber nachgedacht, sie hat natürlich alles geerbt und das war's. Aber danach wiederholte sie immer wieder, dass dieses Testament nicht mehr zähle und sie ein neues schreiben müsse. Ich dachte, sie hatte Recht.
Aber letzte Woche habe ich einen Artikel gelesen und angefangen, ein wenig zu recherchieren ... und ich brauche eine zweite Meinung. Jetzt denke ich, dass ihr gemeinsames Testament (geschrieben 2017) immer noch wirksam ist?
Habe ich recht?
Stimmt es, dass sie es jetzt (nachdem er gestorben ist) nicht ändern kann?
Wir haben eine nette Beziehung, aber hin und wieder reagiert sie seltsam und beginnt über eine Familie zu sprechen, die sie getroffen hat, und dass sie sich um ihr Haus kümmern werden, wenn sie nicht mehr hier ist...
Kann sie jemand anderem alles geben/schenken?
Mein Onkel liebte mich sehr und wollte mir eines Tages irgendwie helfen.
Ich weiß nicht mehr was stimmt und was nicht.
Bitte, kann mir jemand ein wenig weiterhelfen?
Vielen Dank!

-- Editiert von User am 14. November 2022 23:28

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Res Nullius):
Ist das ein sogenanntes Berliner Testament?


Ja

Zitat (von Res Nullius):
Habe ich recht?


Ja

Zitat (von Res Nullius):
Stimmt es, dass sie es jetzt (nachdem er gestorben ist) nicht ändern kann?


Ja, es sei denn das Testament enthält eine Klausel, nach der der überlebende Ehegatte neu testieren darf.

Zitat (von Res Nullius):
Kann sie jemand anderem alles geben/schenken?


Nein, sogenannte böswillige Schenkungen sind nicht zulässig. Böswillig ist eine Schenkung dann, wenn sie in erster Linie der Benachteiligung des Schlusserben dient.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Res Nullius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deine wirklich schnelle Antwort!
Jetzt sehe ich, dass ich mit meiner Recherche richtig lag.
Ist es möglich, dass sie nicht weiß, dass ihr Testament noch aktuell ist?
Sie sagte, sie müsse ihr eigenes Testament schreiben, also gehe ich davon aus, dass sie zum Notar gegangen ist ... würde er ihr nicht sagen, was der Fall ist?
Oder vielleicht weiß sie es jetzt...

Das Testament hat keine Klausel. Es ist ziemlich kurz;
"Wir, die Eheleute ......&......, setzen uns gegenseitig zu uneingeschränkten Alleinerben ein. Der Erstversterbende, setzt den Überlebenden, zum uneingeschränkten Alleinerben ein. Der Neffe ....... , ist der Erbe des zuletzt Versterbenden.
Wenn wir beide gleichzeitig Sterben, is der Neffe .......der Alleinerbende."

Du hast "böswillige Schenkungen erwähnt", was genau ist damit gemeint? Kannst Du mir einige Beispiele nennen?
Ich habe das Gefühl, dass sie eine Dame getroffen hat, die nett zu ihr ist und ihr vielleicht Gesellschaft leistet und dass sie ihr dafür ihr Haus geben möchte (vielleicht zu Lebzeiten, mit einer Art Vertrag?)?
Ist das möglich?
Warum sollte sie das nicht tun, schließlich gehört das ihr...

Nur noch eine Frage, wenn ich eines Tages nach diesem Testament Erbe werde, was ist mit den Steuern?

0x Hilfreiche Antwort

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