Guten Tag
Ein gemeinschaftliches Testament meiner Nachbarn setzte eine Person als Schlüsselbein ein .
Im Testament wurde bestimmt ,das der Überlebende von uns über das beiderseitige Vermögen unter lebenden frei verfügen kann.er kann auch frei von Todes wegen verfügen
Wenn wir weder gemeinschaftlich eine änder Verfügung treffen noch der Letztlebende von uns eine solche trifft so bestimmen wir das wir nach dem Todes des letztlebenden .......als Schlusserbe eingesetzt wird
Des Weiteren
Von der Notarin wurden die erschienenen ferner darauf hingewiesen ,dass die wechselbezüglichen Verfügungen in diesem Testament zu Lebzeiten beider Ehegatten einseitig in notarieller Urkunde widerrufen werden können ,jedoch nach dem Tot eines von ihnen nicht mehr der andere seine Verfügungen nach Annahme der Erbschaft nicht mehr widerrufen kann,dass diese Bindung durch individuelle Freistellungsklauseln eingeschränkt werden können und das die Verfügungen unter lebenden nicht hindert
Es ist eine kinderlose Ehe. Frau verstarb 2014. Mann änderte 2015 mit 100 Jahre das Testament .er verstarb im Juli 2016.
Meine Frage
Kann der Letztlebende diese Testament widerrufen und einen neuen Schlusserben bestimmen
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinschaftliche testament
28. August 2016
Thema abonnieren
Frage vom 28. August 2016 | 11:12
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 6x hilfreich)
Gemeinschaftliche testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. August 2016 | 12:46
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Ja, wenn er testierfähig war.
#2
Antwort vom 28. August 2016 | 17:58
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Beide dürften nicht eben testierfähig gewesen sein: Ein gemeinschaftliches Testament meiner Nachbarn setzte eine Person als Schlüsselbein ein .
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. August 2016 | 22:30
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Immer diese automatische Korrektur beim Handy... man sollte schon kontrollieren, was man postet.
Schlüsselbein = Schlusserbe
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten