Gemietete Wohnung gehört jetzt einem Erben zur Hälfte

15. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Plami
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Gemietete Wohnung gehört jetzt einem Erben zur Hälfte

Hallo,
ich habe mal eine Frage.....Erbe 1 bewohnt eine Wohnung eines Miethauses(gesamt 6 Wohnungen) welches komplett seiner Mutter gehört. Ein Mietvertrag wurde 1986 abgeschlossen. Nun ist die Mutter leider verstorben und hat den Erben 1+2 das Haus vererbt. Das Haus wird von einem Testamentsvollstrecker, der gleichzeitig Immobilienmakler ist verwaltet(gem. Verfügung der Erblasserin).
Jetzt ist Erbe 1 halber Eigentümer der ursprünglich gemieteten Wohnung geworden
. Ist der Mietvertrag/Preis jetzt ungültig oder müsste Erbe 1 theoretisch die Hälfte zahlen? Oder läuft alles so weiter ?Gibt es dazu einen Tipp, bevor Erbe 1 den Makler anspricht. Erbe 1 kann nicht mit Erbe 2 sprechen, da Erbe 2 psychisch krank ist(Dauertestamentsvollstreckung).
Danke für einen kleinen Rat
Viele Grüße


-- Editiert von Plami am 15.06.2021 20:57

-- Editiert von Plami am 15.06.2021 21:02

-- Editiert von Plami am 15.06.2021 21:10

-- Editiert von Plami am 15.06.2021 21:14

-- Editiert von Plami am 15.06.2021 21:22

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Es kommt eventuell auf die g naue Formulierung des Testamentes an.
Für mich klingt es erst mal so, als ob beide Erben gemeinsam eine Erbengemeinschaft bild n. Dann zahlt Erbe 1 an die Erbengemeinschaft und nicht an zwei getrennte Personen - natürlich die volle Miete.
Die Dauertestament Vollstreckung ng deutet aber an, dass eventuell hier andere Verfügungen gelten.
Hat Erbe 2 einen Betreuer für Vermögensfragen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Plami
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
danke für Ihre Antwort. Ja es ist eine Erbengemeinschaft. Beide Erben haben das Haus gemeinsam geerbt, aber Erbe 1 wohnt schon seit 1986 mit Mietvertrag von der Erblasserin(Mutter)dort. Jetzt ist Erbe 1 (2 natürlich genauso)aber hälftiger Besitzer geworden, daher meine Frage hat der Mietvertrag überhaupt noch Bestand oder wie errechnet sich jetzt das was an Erbe 2(bzw die Verwaltung) gezahlt werden muss?Erbe 2 gehört ja auch neben dem Haus, die hälftige bewohnte Wohnung des Erben 1 . Erbe 1 u. 2 sind Geschwister.Erblasserin war die Mutter.
Ja, es ist schon sehr speziell dass Erbe 1 im Jahr 86 überhaupt einen Mietvertrag bekommen hatte.
Gibt es zu so einem speziellen Fall Ratschläge? Oder einfach die bisherige Summe an die Verwaltung weiter zahlen ? Aber davon gehört mir dann ja auch die Hälfte.....
Beide sind Vorerben, Nacherbe ist das Enkelkind der Erblasserin. Es wurde außerdem verfügt ab dem Todestag der Erblasserin an Erbe 2 eine Summe x zu zahlen,da Arbeitslosengeld 2 Empfänger und die Erblasserin wollte eine sofortige Abmeldung von der Behörde.
Folgendes steht u.a. im Testament "Falls meine Tochter ,ich nenne sie Erbe2, Vorerbin wird, ordne ich im Hinblick auf meinen gesamten Nachlass Dauertestamentsvollstreckung an. Die Vollstreckung endet mit dem Ende der Vorerbschaft meiner Tochter X (Erbe2),in keinem Fall jedoch vor Beendigung der Erbauseinandersetzung"

Einen Rat für mich ? Dankeschön :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 118x hilfreich)

Deine Antworten werfen nur immer mehr Fragezeichen auf.

Zitat (von Plami):
Jetzt ist Erbe 1 (2 natürlich genauso)aber hälftiger Besitzer geworden, daher meine Frage hat der Mietvertrag überhaupt noch Bestand oder wie errechnet sich jetzt das was an Erbe 2(bzw die Verwaltung) gezahlt werden muss?


Die Erbengemeinschaft (Deine Schwester und Du) haben auch deinen Mietvertrag mitgeerbt. Daher ändert sich nix, solange es daran keine Änderung gibt bei der deine Schwester, ihr Betreuer und ggfs. die Verwaltung zustimmt.

Apropo Verwaltung: Es gibt eine? Mit der deine Mutter eine Vertrag hatte? Dann hast du auch diesen Vertrag "mitgeerbt".

Zitat (von Plami):
Ja, es ist schon sehr speziell dass Erbe 1 im Jahr 86 überhaupt einen Mietvertrag bekommen hatte.


Finde ich überhaupt nicht. Da hat deine Mutter sehr gut reagiert damals und ein saubes Mietverhältnis mit dir begründet. Das kann dir durchaus noch Vorteile bringen in Zukunft. Unterschätze das nicht.

Zitat (von Plami):
Es wurde außerdem verfügt ab dem Todestag der Erblasserin an Erbe 2 eine Summe x zu zahlen,da Arbeitslosengeld 2 Empfänger und die Erblasserin wollte eine sofortige Abmeldung von der Behörde.


Wer zahlt das? Du an deine Schwester oder der Verwalter oder ... ?
An sich ist das auch vernünftig. Als Mitbesitzer eine vermieteten 6-Familienhauses bekommt man vermutlich kein H4 mehr. An die Krankenversicherung denken! Deine Schwester hat ja nun Einkünfte aus Vermietung.

Zitat (von Plami):
Folgendes steht u.a. im Testament "Falls meine Tochter ,ich nenne sie Erbe2, Vorerbin wird, ordne ich im Hinblick auf meinen gesamten Nachlass Dauertestamentsvollstreckung an. Die Vollstreckung endet mit dem Ende der Vorerbschaft meiner Tochter X (Erbe2),in keinem Fall jedoch vor Beendigung der Erbauseinandersetzung"


Irgendwie nicht zu verstehen.

Einen gut gemeinten Tip: Du hast offensichtlich ein größeres Erbe in einer nicht einfachen Konstellation geerbt. ICH an deiner Stelle würde mal zum Anwalt gehen und mir die Folgen erklären lassen. Und auch Überlegungen anstellen, wie man die Situation ggfs. vereinfachen könnte. Er hört sich für mich so an, als ob du zwar Erbe bist, aber praktisch nicht darauf zugreifen kannst. Einfach keine / weniger Miete zu zahlen könnte dich in böse Schwierigkeiten bringen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Plami
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich danke Dir und ergänze mal ....

Zitat (von Sunrabbit):
Apropo Verwaltung: Es gibt eine? Mit der deine Mutter eine Vertrag hatte? Dann hast du auch diesen Vertrag "mitgeerbt".

Ja der Verwalter war schon vorher tätig und ist nun auch Testamentsvollstrecker geworden.
Zitat (von Sunrabbit):
Wer zahlt das? Du an deine Schwester oder der Verwalter oder ... ?
An sich ist das auch vernünftig. Als Mitbesitzer eine vermieteten 6-Familienhauses bekommt man vermutlich kein H4 mehr. An die Krankenversicherung denken! Deine Schwester hat ja nun Einkünfte aus Vermietung.

Der Verwalter zahlt an sie,aber noch nicht die volle Summe(Testament ist gerade eröffnet) der Überschüsse aus den Mieteinnahmen.Das kommt dann später
Zitat (von Sunrabbit):
Einen gut gemeinten Tip: Du hast offensichtlich ein größeres Erbe in einer nicht einfachen Konstellation geerbt. ICH an deiner Stelle würde mal zum Anwalt gehen und mir die Folgen erklären lassen. Und auch Überlegungen anstellen, wie man die Situation ggfs. vereinfachen könnte. Er hört sich für mich so an, als ob du zwar Erbe bist, aber praktisch nicht darauf zugreifen kannst. Einfach keine / weniger Miete zu zahlen könnte dich in böse Schwierigkeiten bringen.

Niemals würde ich keine "Miete" zahlen.Mir hat sich nur die Frage gestellt, ich zahle ja an den Verwalter und erhalte ja aus allen Mieteinnahmen des Hauses die Hälfte. Das würde ich komisch finden,weil versteuern muss ich dann ja meine eigene Zahlung oder mache ich jetzt einen Gedankenfehler ?
Noch zur weiteren Ergänzung: Meine Schwester und ich sind Vorerben,nach unserem Tod geht es jeweils von uns an meine Tochter über.(So wurde verfügt)
Wir sind von sämtlichen Beschränkungen befreit.Die Nacherbfall tritt mit dem Tod der betreffenden Vorerbin ein.
Zitat (von Sunrabbit):
Die Erbengemeinschaft (Deine Schwester und Du) haben auch deinen Mietvertrag mitgeerbt. Daher ändert sich nix, solange es daran keine Änderung gibt bei der deine Schwester, ihr Betreuer und ggfs. die Verwaltung zustimmt.

Ok, dass war mir so nicht ganz klar, das ich Mitbesitzer meiner Wohnung bin und meinen Mietvertrag mitgeerbt habe. Für mich hört sich das eigentlich gut an, dann kann es eigentlich keinen Stress mit meiner Wohnung geben.

Puh,alles nicht ganz einfach

-- Editiert von Plami am 16.06.2021 14:22

-- Editiert von Plami am 16.06.2021 14:24

-- Editiert von Plami am 16.06.2021 14:28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.703 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen