Hallo Forum,
mal folgenden Fall angenommen.
Pflichtteilsberechtigter hat nunmehr nach 2,5 Jahren das Nachlaßverzeichnis erhalten.
Der Erbe
erhielt u.a. eine recht große Immobilie, welches die Hauptsache des Pflichtteilsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten ausmacht.
Konstellation:
Großvater verstirbt, es existieren 2 leibliche Kinder als letzte Abkömmlinge.
Großvater verkaufte 1990 das Haus (Wohn-Geschäftshaus) an Sohn A. Großvater hielt sich kompletten Nießbrauch der Immobilie vor.
Der Kaufvertrag liegt dem Pflichtteilsberechtigen vor.
Darin war das Gebäude laut ortsgerichtlichem Gutachten 900.000.- DM wert.
Danach wurde der Kaufpreis angesetzt.
Sohn A und Großvater vereinbaren Leibrente. Diese wurde nachweislich nur 6 Jahre gezahlt, dann Vereinbarung über Verzicht des Großvaters an der Leibrente.
Weiter einmal 200.000.- DM zu zahlen 2 Wochen nach Kauf.
Das wurde bezahlt.
Weiter ein Restbetrag über 400.000.- DM. Hierüber ist der Erbe gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten aber nach wie vor der Beweis über die Zahlung schuldig.
Vom Pflichtteilsberechtigten beauftragter Gutachter ermittelt:
Haus im Jahre 1989 nicht mit 900.000.-DM anzusetzen, sondern mit 2,7 Mio DM.
Haus im Jahre 2008 (Eintritt Erbfall) mit Wert 1,05 Mio EUR anzusetzen.
1.) Frage: Sollte sich auch nach qualifiziertem Gutachten herausstellen, daß das Haus demnach mit 1,8 Mio "unter Wert" verkauft wurde wäre dann hier von einer gemischten Schenkung auszugehen? (2,2 Mio DM, wenn die 400.000.- DM tatsächlich nicht gezahlt wurden).
2.) Das Haus war mit Nießbrauch belastet, d.h., der Wert der Schenkung unterliegt nicht der 10-Jahres-Frist?
3.) Der Wert des Nießbrauchs ist NICHT abzugsfähig, wenn Immobilie zum Todeszeitpunkt Großvater weniger wert gewesen ist als zur Übertragung 1990?
Fragesteller möchte gerne hier weitere Meinungen einholen.
Mit Dank vorab,
Ficusia
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-- Editiert Ficusia am 02.05.2012 20:43
Gemischte Schenkung?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Erst mal zum Verständnis: Das Haus wurde 1990 verkauft? Wieso taucht es dann als Teil der Erbmasse auf? Es wurde doch gar nicht mehr vererbt?!?!?!
Zur Frage des Wertes einer Schenkung bei diesem Kaufvertrag: Verstehe ich das richtig: Es wurde Geld beim Kauf gezahlt, eine Leibrente gezahlt UND der Opa hatte Nießbrauchrecht? Na ja, auf den den erstn Blick ist dann wohl eher nicht viel Schenkung dabei.
Wenn es ein "ortsgerichtliches Gutachten" über einen Wert von 900000€ gibt, dann würde ich die 2,7 Millionen mal etwas hinterfragen. Das war zeitnah und, wenn von irgendeinem Gericht beauftragt, wohl auch etwas unparteiischer als der jetzige Gutachter. Die Diskrepanz ist außerdem so erheblich, dass man sich die Gutachten doch mal etwas genauer ansehen könnte.
Eine Frage ist natürlich, wann die 400000€ zu zahlen waren und warum der Erbe die Zahlung nachweisen sollte. Wenn die Zahlung beispielsweise im Jahr 2000 fällig war, dann ist die Forderung jetzt sowieso verjährt und ein fehlender Nachweis bedeutet gar nichts. Die Zahlung war Bestandteil des Kaufvertrages, das genügt dann.
Vielleicht hat Opa ja auch einfach auf die Zahlung verzichtet? Das wäre dann wieder eine Schekung und wenn die 10 Jahre zurückliegt, gibt es darauf keinen Ergänzungsanspruch, da hier ja auf die Forderung kein verjährungshemmendes Nießbrauchsrecht gegeben ist.
Ich würde jedenfalls mal genau kontrollieren, ob der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten wirklich den Nachweis der Zahlung schuldig
ist.
Wenn der Opa nach 6 Jahren (also 1996?) auf die Leibrente verzichtet hat, dann war dieser Verzicht wohl eine Schenkung, die aber mehr als 10 Jahre zurückliegt und somit keinen Ergänzunsanspruch mehr auslöst. Als Teil des damaligen Kaufpreises spielt sie aber, genau wie die 400000€, eine Rolle.
Meiner Ansicht nach sollte man erst mal beurteilen, wieviel Schenkung in dem damaligen Kaufvertrag eigentlich drin war. Wie ich das momentan verstehe, waren da insgesamt 600000€ zu zahlen und es war eine Leibrente vereinbart, deren Barwert man ermitteln müßte (der Barwert hängt vom Lebensalter des Opas zum Zeitpunkt des Kaufvertrages, der Höhe der Leibrente und eventuell vereinbarten Steigerungen nach Lebenshaltungsindes etc. ab). Außerdem ist der Wert des Nießbrauchsrechtes zu ermitteln, der ebenfalls vom Alter des Opas abhängt sowie vom Wert des Hauses zum Vertragszeitpunkt.
Nur anhand der damit ermittelten gesamten Kaufsumme läßt sich feststellen, ob damals überhaupt eine Schenkung vorlag.
->Erst mal zum Verständnis: Das Haus wurde 1990 verkauft? Wieso taucht es dann als Teil der Erbmasse auf? Es wurde doch gar nicht mehr vererbt?!?
!! Es wird aber aktuell zur Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs herangezogen, da ja Nießbrauch eingetragen war. Verhält sich also für den angenommenen Schenkungsteil analog wie bei einer üblichen "Schenkung" einer Immobilie, wo ein Nießbrauch eingetragen ist. Da läuft ja auch keine 10-Jahresfrist, sondern die beginnt erst mit Tod des Nießbrauchers zu laufen.
->Zur Frage des Wertes einer Schenkung bei diesem Kaufvertrag: Verstehe ich das richtig: Es wurde Geld beim Kauf gezahlt, eine Leibrente gezahlt UND der Opa hatte Nießbrauchrecht?
!! Ja. Es wurden 200.000.- DM (nicht EUR) gezahlt.
->Wenn es ein "ortsgerichtliches Gutachten" über einen Wert von 900000€ gibt, dann würde ich die 2,7 Millionen mal etwas hinterfragen.
!! Naja, es ist in der Familie allgemein bekannt, daß hier im Ort "gemauschelt" wurde und das ortsgerichtliche Gutachten auch viel zu niedrig angesetzt wurde um Kosten gg Gericht, Notar und Finanzamt zu drücken. Wo kein Kläger.....
Für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen gilt doch gemeinhin daher ein Gutachten über das Geschäftshaus, deswegen erstellt man doch ein Gutachten?
Hierin kommt man auf einen Wert von 2,7 Mio DM (nicht EUR).
Der Gutachter wurde vom Pflichtteilsberechtigten beauftragt.
!! Die 400.000.- DM (nicht EUR) waren 4 Wochen nach Unterzeichnung Kaufvertrag fällig.
Warum er sie nachweisen soll? Wenn er sie nicht gezahlt hat, hat doch der Erblasser den Betrag geschenkt, also den Teil der Immobilie verschenkt. Wenn - wie oben schon erwähnt - aber ein kompletter Nießbrauch auf dem Haus zugunsten des Erblassers liegt, dann läuft doch auch hier die 10-Jahres-Frist nicht, meinem Verständnis nach. Also behauptet doch jetzt mal der Pflichtteilsberechtigte, der Betrag wurde nie gezahlt, weil Nachweis des Erben fehlt.
->Wenn der Opa nach 6 Jahren (also 1996?) auf die Leibrente verzichtet hat, dann war dieser Verzicht wohl eine Schenkung, die aber mehr als 10 Jahre zurückliegt
!! Da die Leibrente aber auch hier an Immobilie geknüpft ist (Teil der vorher vereinbarten Kaufsumme), kann man doch die letzten 10 Jahre vor Tod des Erblassers aber zur Berechnung mit einfließen lassen, meinem Verständnis nach....
Danke für Kommentare, mit dem ganzen Fall ist ein Fachanwalt beauftragt, jedoch im Urlaub und nächster Termin erst in vier Wochen, daher kompetente Meinungen sehr hilfreich für mich.
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Ah, gerade das hier gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Hausverkauf-__f30939.html
ähnlicher Fall
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Meiner Ansicht nach sind hier (eventuell) mehrere Schenkungen im Raum:
Einmal die gemischte Schenkung aus dem Hausverkauf, sofern das denn überhaupt eine war. Ich bleibe dabei, dass man da den Kaufvertrag zugrunde legen muss, mit allen dort vereinbarten Zahlungen, Barwert der Leibrente und des Nießbrauchsrechtes. Man könnte sich allenfalls über den Wert des Hauses streiten, das wird ja offenbar auch schon eifrig angegangen. Daraus wird sich dann der Schenkungsbetrag ergeben, und DER unterliegt, sofern das Nießbrauchsrecht bis zum Tod bestand, nicht der Verjährung.
Dann gibt es -eventuell- die Schenkung der 400000DM (sorry, die Währungsunion hatte ich übersehen). Dazu müßte man aus dem Kaufvertrag entnehmen, wann diese denn fällig waren. Vielleicht hat der Opa damals einfach darauf verzichtet, dann war das eine Schenkung zum Verzichtszeitpunkt, die, wenn sie mehr als 10 Jahre zurück liegt, nicht mitzählt (wurde Schenkungssteuer gezahlt?).
Eventuell hat der Opa auch nur vergessen, dass er das Geld noch bekommt. Dann kann sich der Schuldner, sofern Opa das lange genug - also 3 Jahre - vergißt, auf Verjährung berufen. Damit wäre nicht mal Schenkungssteuer fällig gewesen.
Dann gibt es den Verzicht auf die Leibrente. Das ist sicherlich eine Schenkung gewesen und liegt offenbar mehr als 10 Jahre zurück. Da ist nichts mehr in der Erbmasse zu berücksichtigen.
Wenn man
Danke für die Antworten.
Morgen neuer Termin bei Anwalt, dann weiß ich auch hier mehr und kann die Meinung dann hier posten.
Gruß,
Ficusia
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Heute war Termin.
Im Grunde recht einfach, wie oben auch schon beantwortet (danke übrigens).
Immobilienwert wird mit vorliegender Schätzung eines Gutachters (noch kein Gutachten !) als Berechnungsgrundlage herangezogen (Wert beim Todesfall).
Es ist strittig, ob der Wert der Immo zum Verkaufszeitpunkt höher war als heute (wobei Gutachter davon ausgeht).
Ist dies der Fall, kann der Nießbrauchswert ja nicht abgezogen werden.
Also: Immowert zum Todeszeitpunkt abzgl. Leibrente wird als Summe in den Raum geworfen. Der Rest ist Schenkung (da ja kompletter Nießbrauch auf Erblasser lief).
Der angebliche gezahlte Kaufpreis gilt bis dato nicht als Nachweis einer Zahlung (es ist nur ein Überweisungsauftrag ohne Unterschrift). Der Wert wird zur gemischten Schenkung hinzugefügt.
Im Zweifel gilt sowieso nur ein gerichtlich bestelltes Gutachten, kein Privates in Auftrag gegebene.
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