Bitte um Ihre Unterstützung!
Danke
Ältere Dame X ca. 90 Jahre verfügt seit Jahren über ein eigenes Vermögen. Nach Krankheit und Reha-Aufenthalt wurde festgestellte, dass bei Person X bereits ein beträchtiges Vermögen durch Person F bar seit Jahren abgebucht wurde. (Darlegung durch Person F und Person X Schenkung)
Daraufhin wurde beim Vorsorgungsamt ein neutraler Betreuer beantragt. Dieses Verfahren wurde baldigst wieder eingestellt, obwohl Atteste über Altersdemenz vorlagen. Person F übernahm unter einem Vorwand für kurze Zeit Person X bei sich auf und hat hierbei eine Generalvollmacht durch Person X erhalten. Person X lebt seit damals bei Person F. Vorher und seit diesem Zeitpunkt wird das Vermögen von Person X stark geschmälert, ebenso wird die Immobilie auch von Person F verkauft. Ferner wird Pensionsrente von Person X von Person F fast komplett abgebucht. Weiterhin liegt der Verdacht nahe, dass Person F allerlei Kontakte zu Person X verweigert.
Liegt bei der Abbuchung der Altersrente von Person X durch Person F eine steuerpflicht vor?
Kann auf Verdacht der verweigerten Kontaktaufnahme eine Anzeige gemacht werden?
Wie kann hierbei weiterhin vorgegangen werden?
Generalvollmacht
19. Oktober 2008
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Frage vom 19. Oktober 2008 | 19:15
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Generalvollmacht
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