Guten Tag,
in diesem speziellen Fall dreht es sich um ein alte Dame, welche die Lebensgefährtin meiner vor 5 Jahren verstorbenen Tante ist / war.
Sie hat meiner Mutter eine Generalvollmacht über ihren Tod hinaus erteilt, mit der sie über ihr Vermögen verfügen kann.
Die alte Dame, sowie meine Mutter denken nun, dass meine Mutter somit stillschweigend auch Erbin des Vermögens ist...
Nachdem ich mich nun etwas schlau gemacht habe, denke ich, das stimmt leider nicht.
Die einzigen Verwandten, die die alte Dame noch hat sind die Kinder Ihres Cousins. Ich glaube (korrigieren Sie mich bitte wenn es nicht stimmt) hier besteht kein Verwandschaftsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Erbfolge.
Allerdings stellt sich mir die Frage, ob nicht der Staat als potentieller Erbe einen Wiederruf der Generalvollmacht durchführen kann und somit dem Staat das Erbe zufällt, da es kein Testament
gibt und lt. gesetzlicher Erbfolge keine Verwandten vorhanden sind?
Über ein kurzes Feedback wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
C. Peters
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Generalvollmacht über den Tod hinaus vs Erbe Staat
12. August 2013
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Frage vom 12. August 2013 | 14:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Generalvollmacht über den Tod hinaus vs Erbe Staat
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 12. August 2013 | 14:38
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Da die Mutter keine Verwandte der alten Dame ist, kann sie nur etwas erben, wenn es ein Testament zu ihren Gunsten gibt.
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#2
Antwort vom 12. August 2013 | 14:38
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Da die Mutter keine Verwandte der alten Dame ist, kann sie nur etwas erben, wenn es ein Testament zu ihren Gunsten gibt.
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#3
Antwort vom 12. August 2013 | 16:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Die alte Dame, sowie meine Mutter denken nun, dass meine Mutter somit stillschweigend auch Erbin des Vermögens ist... <hr size=1 noshade>
Da irrt sie sich, wie Du schon richtig erkannt hast.
quote:<hr size=1 noshade>Die einzigen Verwandten, die die alte Dame noch hat sind die Kinder Ihres Cousins. Ich glaube (korrigieren Sie mich bitte wenn es nicht stimmt) hier besteht kein Verwandschaftsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Erbfolge. <hr size=1 noshade>
Korrektur: Die Kinder des Cousins sind Erben 3. Ordnung und sind in diesem Fall somit erbberechtigt.
Und um das noch einmal ganz deutlich zu machen: Die Nutzung einer Generalvollmacht dazu, das Vermögen zu eigenen Zwecken zu verwenden, erfüllt den Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB ). Wenn Deine Mutter also tatsächlich über das Vermögen zu eigenen Gunsten verfügt hat, dann droht ihr ein Strafverfahren.
Mit der Generalvollmacht darf sie nur die Beerdigung bezahlen und Dinge bezahlen und abwickeln, die aus den Lebzeiten der alten Dame stammen. Sich selbst bereichern darf sich Deine Mutter auf keinen Fall.
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