Genossenschafts-Mietvertrag

8. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
ugem
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Genossenschafts-Mietvertrag

Die Mutter hatte einen Mietvertrag mit Genossenschaftsanteilen.
Die Mutter verstarb und die Erben (2 Töchter und der Enkel) sagten der G.-Verwaltung, dass sie die Wohnung weiterführen wollen. Miete und NK werden weiterhin vom Konto der Mutter abgebucht. Gemäss Satzung wurden die Genossenschaftsanteile im Juli d.J. abgerechnet auf das Konto der Mutter überwiesen. Dann ca. 4 Wochen später kam ein Schreiben von der Genossenschaft, dass entweder von den Erben xx Genossenschaftsanteile einbezahlt werden müssen oder die Wohnung innerhalb 1 Woche zu räumen ist. Die Anteile wurden umgehend an die Genossenschaft überwiesen. Weiterhin will die Genossenschaft jetzt nach fast 3 Jahren eine Bewerbung für die Wohnung sowie den Erbschein.

Es wird vermutet, dass die Genossenschaft die Erben loswerden will. Ist nicht der Mietvertrag bereits auf die Erben übergegangen?


-----------------
""




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50207 Beiträge, 17577x hilfreich)

Der Mietvertrag ist nach § 564 BGB auf die Erben übergegangen. Die Genossenschaft hatte ein Sonderkündigungsrecht, das sie aber innerhalb eines Monats hätte wahrnehmen müssen, nachdem sie vom Tod des Mieters erfahren hat. Da sie das nicht gemacht hat, habt Ihr jetzt einen Mietvertrag und die Genossenschaft kann Euch nicht so einfach aus der Wohnung werfen.

Den Erschein kann die Genossenschaft allerdings verlangen um sich davon zu überzeugen, dass Ihr auch tatsächlich Erben geworden seid. Nach nunmehr 3 Jahren ist aber aus meiner Sicht auch ohne Vorlage eines Erbscheines ein Mietvertrag durch konkludentes Verhalten zustande gekommen.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ugem
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

das zu wissen ist spitze - vielen Dank!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.844 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.567 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.