Die Mutter hatte einen Mietvertrag mit Genossenschaftsanteilen.
Die Mutter verstarb und die Erben (2 Töchter und der Enkel) sagten der G.-Verwaltung, dass sie die Wohnung weiterführen wollen. Miete und NK werden weiterhin vom Konto der Mutter abgebucht. Gemäss Satzung wurden die Genossenschaftsanteile im Juli d.J. abgerechnet auf das Konto der Mutter überwiesen. Dann ca. 4 Wochen später kam ein Schreiben von der Genossenschaft, dass entweder von den Erben xx Genossenschaftsanteile einbezahlt werden müssen oder die Wohnung innerhalb 1 Woche zu räumen ist. Die Anteile wurden umgehend an die Genossenschaft überwiesen. Weiterhin will die Genossenschaft jetzt nach fast 3 Jahren eine Bewerbung für die Wohnung sowie den Erbschein.
Es wird vermutet, dass die Genossenschaft die Erben loswerden will. Ist nicht der Mietvertrag bereits auf die Erben übergegangen?
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Genossenschafts-Mietvertrag
8. Dezember 2009
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Frage vom 8. Dezember 2009 | 10:06
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 4x hilfreich)
Genossenschafts-Mietvertrag
#1
Antwort vom 8. Dezember 2009 | 11:58
Von
Status: Unbeschreiblich (50207 Beiträge, 17577x hilfreich)
Der Mietvertrag ist nach § 564 BGB
auf die Erben übergegangen. Die Genossenschaft hatte ein Sonderkündigungsrecht, das sie aber innerhalb eines Monats hätte wahrnehmen müssen, nachdem sie vom Tod des Mieters erfahren hat. Da sie das nicht gemacht hat, habt Ihr jetzt einen Mietvertrag und die Genossenschaft kann Euch nicht so einfach aus der Wohnung werfen.
Den Erschein kann die Genossenschaft allerdings verlangen um sich davon zu überzeugen, dass Ihr auch tatsächlich Erben geworden seid. Nach nunmehr 3 Jahren ist aber aus meiner Sicht auch ohne Vorlage eines Erbscheines ein Mietvertrag durch konkludentes Verhalten zustande gekommen.
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#2
Antwort vom 8. Dezember 2009 | 22:10
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 4x hilfreich)
das zu wissen ist spitze - vielen Dank!
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