Ich brauche dringend Rat. Mutter verstorben, Vater im Heim. Einer meiner Brüder ist desinteressiert und ein anderer unter Betreuung (Eltern, die aber ja jetzt nicht mehr können). Schulden durch Heim sind vorhanden. Sozialamt fällt erst mal aus. Elternhaus muss verkauft werden. Habe kein Barvermögen um in Vorkasse zu gehen - die Beerdigung wurde mit dem Guthaben auf dem Konto der Eltern beglichen.
Wie am besten vorgehen? Antrag auf Nachlassverwalter wegen den Pflegeheimschulden um das eigene Vermögen zu schützen? Müssen da alle zustimmen oder reicht ein Erbe?
Habe grosse Sorge, dass das finanziell nicht zu stemmen ist. Vorausgesetzt der Hausverkauf (desolater Zustand) bringt etwas ein, muss trotzdem für Entrümpelung und noch offene Rechnungen gerade gestanden werden (geht finanziell nicht). Wie verhalten sich andere Leute in so einer Situation?
Gerade total überfordert
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
ZitatWie verhalten sich andere Leute in so einer Situation? :
Sie haben Freunde, mit denen sie sprechen und mit denen sie Ordnung in das ganze bringen.
Zunächst:
Erstmal muss doch geklärt werden ob ein Testament vrodliegt oder nicht und dann muss geschaut werden, wer wie / was erbt. Denn daraus ergeben sich evtl. Folgen die sich auf den Hausverkauf usw. auswirken
Ist der Vater noch geschäftsfähig? Ist auch eine wichtige Frage in diesem Puzzlespiel
Kein Testament. Die Mutter hat sich um alle Angelegenheiten rund um den Vater gekümmert (Vollmacht). Kognitive Einschränkungen.
Wer was erbt, sollte das kleinste Übel sein; das meiste muss entrümpelt werden.
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ZitatWer was erbt, sollte das kleinste Übel sein :
das sollte man VOR dem Entrümpeln klar haben und DANN ERST mit dem Entrümpeln anfangen
Die Frage ist, ob überhaupt entrümpelt werden kann, wenn ein Nachlassverwalter bestellt werden sollte.
Und, eine professionelle Entrümpelung kann ich mir aktuell nicht leisten. Und auch wenn man alles selbst machen würde, kostet die Abgabe Geld.
ZitatWie am besten vorgehen? Antrag auf Nachlassverwalter wegen den Pflegeheimschulden um das eigene Vermögen zu schützen? Müssen da alle zustimmen oder reicht ein Erbe? :
§ 2062 BGB
Antrag auf Nachlassverwaltung
Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden; sie ist ausgeschlossen, wenn der Nachlass geteilt ist.
Heißt, wenn die Anderen nicht zustimmen, ist die einzige Option das Erbe abzulehnen?
Mein aufrichtiges Beileid. Wir haben das schon 3x mitgemacht, es wird nicht leichter, vorallem wenn es sich um einen umfangreichen Haushalt handel!
ZitatWer was erbt, sollte das kleinste Übel sein; das meiste muss entrümpelt werden. :
Das ist das größte Übel!
Gehen wir einmal davon aus, dass beiden Eltern das Haus je zur Hälfte gehört.
Ohne Testament erbt erst einmal der Vater die Hälfte vom Erbe der Mutter. Die andere Hälfte teilen sich die KInder.
Sprich, wenn das Haus verkauft werden soll, gehört 3/4 des Hauses dem Vater. Der scheint nicht mehr geschäftsfähig zu sein, weil die Mutter die Vollmacht hatte (hier mal nachschauen, machmal gibt es eine Untervollmacht, auf wenn die Betreuung geht, falls der Betreuer verstirbt).
Wenn es keine Vollmacht für keinen oder nur einen der Beiden Betreuten gibt: Hier muss das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. So ohne weiteres ist das Haus nicht verkäufilich.
Als erstes muss die Betreuung für den Vater und den Bruder geregelt werden. Hier ist zu raten, dass Sie sich selbst um die Betreuung kümmern, alles andere wird zum Desaster.
Für den Hausverkauf muss noch ein weiterer Betreuer eingeschaltet werden. Außer Sie haben eine Vollmacht, die Ihnen den Verkauf des Hauses erlaubt.
Zur Entrümpelung (rechtlich: Der Hausstand gehört übrigens dem Vater!):
Praktischer Tipp: Aktivieren Sie Freunde, Nachbarn und Vereine (z.B. bei dem Ihre Eltern zu Lebzeiten Mitglieder waren).
Bestellen Sie große Container, veranstalten Sie Hausflohmärkte, spenden Sie, stellen Sie Sachen bei Kleinanzeigen (ehemals Ebay-Kleinanzeigen) rein.
Für Möbel gibt es Möbelbörsen (spenden). Metalle nimmt ein Schrotthändler gegen Bezahlung ab.
ZitatUnd, eine professionelle Entrümpelung kann ich mir aktuell nicht leisten. Und auch wenn man alles selbst machen würde, kostet die Abgabe Geld. :
Das geht alles vom Nachlass ab. Das muss man nicht selbst bezahlen.
ZitatHabe grosse Sorge, dass das finanziell nicht zu stemmen ist. Vorausgesetzt der Hausverkauf (desolater Zustand) bringt etwas ein, muss trotzdem für Entrümpelung und noch offene Rechnungen gerade gestanden werden (geht finanziell nicht). Wie verhalten sich andere Leute in so einer Situation? :
Wenn das Erbe überschuldet ist kann man das innerhalb von 6 Wochen nach Erbfall ausschlagen. Wichtig ist, dass man nicht durch bestimmte Tätigkeiten wie z.b. in Besitznahme von Gegenständen etc. das Erbe vorher versehentlich annimmt.
ZitatWie am besten vorgehen? Antrag auf Nachlassverwalter wegen den Pflegeheimschulden um das eigene Vermögen zu schützen? :
Die Pflegeheimschulden sind doch die Schulden des Vaters und nicht der Mutter. Der Vater lebt noch.
-- Editiert von User am 9. August 2023 12:26
ZitatWenn das Erbe überschuldet ist kann man das innerhalb von 6 Wochen nach Erbfall ausschlagen. Wichtig ist, dass man nicht durch bestimmte Tätigkeiten wie z.b. in Besitznahme von Gegenständen etc. das Erbe vorher versehentlich annimmt. :
Ob der Nachlass der Mutter überschuldet ist, ist nicht bekannt. Sollte ausgeschlagen werden, kann das Haus nicht so einfach verkauft werden, da dann zunächst die unbekannten Erben ermittelt werden müssen. Diese müssen beim Verkauf mitwirken. Das kann dauern!
Die Pflegeheimschulden sind Schulden des Vaters und der lebt noch.
-- Editiert von User am 9. August 2023 12:32
ZitatIch brauche dringend Rat. Mutter verstorben, Vater im Heim. Schulden durch Heim sind vorhanden. Sozialamt fällt erst mal aus. Elternhaus muss verkauft werden. :
Dieser Sachverhalt hat nichts mit dem Tod der Mutter zu tun.
Das Heim wird nicht lange zusehen, wenn die Heimkosten nicht gezahlt werden und Schulden aufgelaufen sind. Weshalb hat man sich nicht schon längst darum gekümmtert?
Hat man sich beim Sozialamt erkundigt? Nur weil ein Haus vorhanden ist, heißt es nicht, dass das Sozialamt nicht zahlt. Es ist z.B. möglich, dass das Sozialamt darlehensweise die Heimkosten übernimmt, bis das Haus verkauft wurde.
Das zitieren klappt nicht. Also so:
@Ver: Danke!
Also kann man ohne gerichtlich angeordnete Betreuung gar kein Haus verkaufen? Das erschwert das Ganze ungemein. Eine Vollmacht für einen Hausverkauf existiert nicht.
Das ist eine super Idee. Die Frage ist nur, ob Leute überhaupt noch was geschenkt haben möchten. Letzte Erfahrung war eher negativ - da sollte man den Gegenstand noch vorbei bringen…
Vom Nachlass kann man das natürlich abziehen. Die Entrümpelung kostet aber im Voraus.
@cruncc1: gehen die Unterhaltspflichten nicht auf die Erben über? Die Mutter war noch berufstätig. Und den Heimvertrag hat die Mutter unterschrieben, nicht der Vater. Haftet trotzdem der Vater?
Doch, das Sozialamt war involviert. Antrag gestellt. Die bestehen auf den Verkauf, vorher gibt es nichts. Ein Darlehen würde sich zeitlich nicht lohnen. Das war die Aussage des Amtes. Wäre die Mutter nicht gestorben hätte es ein Darlehen gegeben, da der Partner des Heimbewohners noch im gemeinsamen Haus lebt.
ZitatAlso kann man ohne gerichtlich angeordnete Betreuung gar kein Haus verkaufen? Das erschwert das Ganze ungemein. Eine Vollmacht für einen Hausverkauf existiert nicht. :
Ja, es muss zwingend ein amtlicher Betreuer bestellt werden. Das Betreuungsgericht muss dem KV zustimmen. Desweiteren ist auch der Betreuer des Bruders involviert. Auch dort muss der Vertrag genehmigt werden.
Also im ersten Schritt zeitnah mit dem Betreuungsgerichts Kontakt aufnehmen und einen Antrag auf Betreuung stellen. Die Bestellung braucht ebenfalls Zeit und geht nicht von heute auf morgen. Dann muss der Betreuer mit dem Betreuungsgericht besprechen, unter welchen Voraussetzungen das Haus verkauft werden kann. Wird ein Gutachten benötigt? Höhe des Kaufpreises?
Parallel sollte das Haus geräumt werden. Noch ist hierfür Zeit....
Zitat:Haftet trotzdem der Vater?
Das hat nichts mit der Haftung zu tun. Die Mutter hat als Bevollmächtigte des Vaters den Heimvertrag unterschrieben. Es sind die Schulden des Vaters und nicht der Mutter.
-- Editiert von User am 9. August 2023 14:56
ZitatDas geht alles vom Nachlass ab. Das muss man nicht selbst bezahlen. :
Das sehe ich nicht so. Die Mutter ist/war nicht Alleineigentümerin. Der Vater muss sich, zumindest rein theoretisch, ebenfalls an den Kosten beteiligen, da ihm offensichtlich die Hälfte der Immobilie gehört.
ZitatAlso kann man ohne gerichtlich angeordnete Betreuung gar kein Haus verkaufen? Das erschwert das Ganze ungemein. Eine Vollmacht für einen Hausverkauf existiert nicht. :
Das braucht ihr dringend, geht sicher nicht ohne.
ZitatDas ist eine super Idee. Die Frage ist nur, ob Leute überhaupt noch was geschenkt haben möchten. Letzte Erfahrung war eher negativ - da sollte man den Gegenstand noch vorbei bringen… :
Das ist manchmal schwierig. Einfach nicht aufgeben.
Zitat:Zitat:Zitat (von Ver):
Das geht alles vom Nachlass ab. Das muss man nicht selbst bezahlen.
Das sehe ich nicht so. Die Mutter ist/war nicht Alleineigentümerin. Der Vater muss sich, zumindest rein theoretisch, ebenfalls an den Kosten beteiligen, da ihm offensichtlich die Hälfte der Immobilie gehört.
Es sind sogar seine Sachen, da er die Hälfte vom Hausstand seiner Frau geerbt hat. Die Immobilie gehört ihm sogar jetzt zu 3/4.
ZitatEs sind sogar seine Sachen, da er die Hälfte vom Hausstand seiner Frau geerbt hat. Die Immobilie gehört ihm sogar jetzt zu 3/4. :
Eben.
ZitatDas geht alles vom Nachlass ab. Das muss man nicht selbst bezahlen. :
Daher geht die Entrümplung nicht nur vom Nachlass der Mutter ab.
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