Geringer Erbanteil: Pflichtteilergänzungsanspruch beantragen?

2. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
stockpickerl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geringer Erbanteil: Pflichtteilergänzungsanspruch beantragen?

Meine Schwester war der Liebling meiner Eltern und wurde auch zur Alleinerbin bestimmt. Sie hat mir nur 1/3 des Wertes des Elternhauses auszuzahlen. Damit könnte ich sogar leben, wenn sie nicht 10 Jahre Zeit dafür hätte.

Wenn ich das Gesamterbe überschlage komme ich auf einen Erbanteil von 30 %. Wenn ich allerdings mit den steuerlichen 5,5 % auf 10 Jahre abzinse, liege ich deutlich unter 25 %.

Meine Fragen sind jetzt:

Welcher Zinssatz wird hier für die Barwertberechnung angesetzt?

Es ist noch völlig unklar, wann meine Schwester mir dieses Drittel vom Hauswert auszahlt. Da aber der Lauf der Verzugszinsen für den Pflichtteil und wohl somit auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch mit der unbezifferten Geltendmachung beginnt, möchte ich diesen schon jetzt stellen. Gibt es hierzu eine andere Meinung.

Schon mal vorab für eure Antworten
stockpickerl

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat (von stockpickerl):
Meine Schwester war der Liebling meiner Eltern und wurde auch zur Alleinerbin bestimmt. Sie hat mir nur 1/3 des Wertes des Elternhauses auszuzahlen. Damit könnte ich sogar leben, wenn sie nicht 10 Jahre Zeit dafür hätte.

Wie lange ist die Schenkung her? Haben sich die Eltern den Nießbrauch oder ein umfassendes Wohnrecht vorbehalten?

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#2
 Von 
stockpickerl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, wir sprechen hier von einem Testament. Es fand keine Schenkung vorab statt.

Ich erbe, unklar ist durch den 10-jährigen Spielraum bei der Auszahlung meines Erbes, ob ich durch die Abzinsung bei einer Auszahlung (erst) nach 10 Jahren nicht weniger als den Pflichtteil bekomme.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat (von stockpickerl):
Sorry, wir sprechen hier von einem Testament. Es fand keine Schenkung vorab statt.

Sorry, ich habe den Sachverhalt falsch gelesen bzw. falsch interpretiert. :sad:
Zitat:
Wenn ich das Gesamterbe überschlage komme ich auf einen Erbanteil von 30 %. Wenn ich allerdings mit den steuerlichen 5,5 % auf 10 Jahre abzinse, liege ich deutlich unter 25 %.

:???:

Es gibt m.E. zwei Möglichkeiten:
1. man ist mit der Auszahlung gemäß Testament einverstanden
2. man fordert die zeitnahe Auszahlung in Höhe des Pflichtteils (hier 1/4 des Reinnachlasses in bar). Man muss sich nicht mit einer Auszahlung in 10 Jahren "abspeisen" lassen.

-- Editiert von User am 2. März 2023 21:18

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