Gesamterbe Girokonto + Sparbuch?

26. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Elisa1977
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesamterbe Girokonto + Sparbuch?

Nach dem Tod meines Großvaters, habe ich laut Info vom Nachlassgericht (bzw. mein verstorbener Vater) einen prozentualen Anspruch auf das Gesamterbe. Ausser einer Tochter, sind alle Kinder meines Großvaters verstorben. Diese hat eine Kontovollmacht. Ein Erbschein wurde nicht beantragt, da meine Tante das Erbe durch ihre Kontovollmacht aufteilt.

das Gesamterbe lt Testament wurde prozentual auf einen Onkel (verstorben), meinen Vater (verstorben) und meine Tante aufgeteilt, wobei ich den Anteil meines Vaters erbe und die restlichen Enkelkinder einen Pflichtteil bekommen.

Das Vermögen liegt auf einem Girokonto, sowie einem Sparbuch.

Nun hat meine Tante sich gestern das Geld des Girokontos auszahlen lassen und rechnet NUR von deisem Betrag prozentual runter auf die jeweiligen Beträge der Erben und zahlt diese bar aus.

Das Sparbuch aber hat sie in den Betrag des Gesamterbes nicht einbezogen und ich denke, dass der Rest der Familie auch nicht weiß, dass ein Sparbuch existiert! Dieses Geld behält sie nun für sich. dazu kommt, dass sie Hartz 4 Empfängerin ist und das Erbe auch nicht dem Amt melden möchte, da es ihr dann als Lebenunterhalt angerechnet wird und somit die Leistungen gestrichen werden.

Meine Fragen:

1. Musste sie das Gesamterbe nirgends angeben? Sodass auch geprüft wird, ob das Erbe rechtsmäßig lt. Testament aufgeteilt wurde?

2. Ist es evtl aber auch rechtens, dass das Guthaben des Sparbuches gar nicht zum Gesamterbe gehört?

3. Wird es von Seiten des Finanzamtes eine automatische Meldung ans Amt geben über die Erbschaft oder kann es tatsächlich sein, das sie das Erbe "drunherum" kriegt???

4. ich möchte nirgends Angaben darüber machen, weil ich kein böses Blut möchte... evtl. gibt es ja andere Möglichkeiten, um allen Erben ihren rechtmäßigen Anteil zukommen zu lassen.

Vielen Dank für die Hilfe! :-)

LG Elisa

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

zu 1.: Die Aufteilung des Erbes ist alleine Sache der Erben. Das prüft keine Behörde. Wenn nicht gewollt hätte, dass die Tante das macht, dann hätte man ihr die Vollmacht entziehen können.

zu 2.: Nein

zu 3.: Ja, wenn der Nachlasswert mehr als 5.000€ beträgt. Das Finanzamt interessiert sich aber nur dafür, ob die Erbschaftsteuer korrekt abgeführt wurde. Bei Kindern und Enkeln gibt es hohe Freibeträge, so dass das Finanzamt im Regelfall nichts unternimmt, wenn offensichtlich keine Erbschaftsteuer anfällt.

zu 4.: Du wirst schon aktiv werden müssen. Und wenn Du nicht aktiv wirst, musst Du es in Zukunft mit Deinem Gewissen vereinbaren, dass Du die Straftaten Deiner Tante (§ 266 StGB Untreue, § 263 StGB Betrug) gedeckt hast und damit eine Schädigung der anderen Enkel und des Sozialamtes geduldet hast.

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