Hallo zusammen,
wir schlagen uns nun schon seit 10 Jahren mit einer Erbschaft herum, die ich im Folgenden kurz skizziere:
Mein Vater hat vor 10 Jahren zusammen mit seinem Bruder von seiner Mutter (Vater schon 15 Jahre verstorben) geerbt.
Das Erbschaftsgericht hat damals Erbscheine mit 50:50 Aufteilung ausgestellt.
Zum Vermögen gehören Sparbücher, 1 Haus sowie 1 Grundstück.
Da der Bruder meines Vaters versucht hatte, die Sparbücher kurz nach dem Tod zu plündern, wurden die Sparbücher gesperrt.
Mein Vater hat nun 10 Jahre die Gebühren und Versicherungen für die Liegenschaften bezahlt und versucht, die Erbschaft friedlich zu beenden. Leider wollte sein Bruder nicht mitwirken, da er einen höheren Anteil für sich forderte.
Da mein Vater gesundheitlich angeschlagen ist, wurde die komplette Erbschaft auf mich übertragen.
Nun ist bei mir der erste Grundsteuerbescheid aufgeschlagen.
Soweit ich mich informiert habe, haftet jeder Miterbe gesamtschuldnerisch. Für mich stellt sich die Frage, in wie weit man verlangen kann, dass die Gebühren aus der Erbschaftsmasse beglichen werden. Entsprechende Liquidität ist ausreichend vorhanden.
Abseits dessen stellt sich für mich die Frage, weshalb immer unsere Seite für die Begleichung der Gebühren herangezogen wird. Nach 10 Jahren der Belastung wäre es schön, wenn auch die andere Partei sich mit derartigen Problemen beschäftigen dürfte.
Gesamtschuldnerische Haftung Grundsteuer
25. März 2018
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Frage vom 25. März 2018 | 11:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesamtschuldnerische Haftung Grundsteuer
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 25. März 2018 | 11:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16831x hilfreich)
Zitat:Für mich stellt sich die Frage, in wie weit man verlangen kann, dass die Gebühren aus der Erbschaftsmasse beglichen werden.
Selbstverständlich dürfen die Grundsteuer und andere Kosten, die direkt die Erbschaft betreffen aus der Erbschaft bezahlt werden.
Und jetzt?
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