Geschenk der Mutter zu Lebzeiten?

6. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)
Geschenk der Mutter zu Lebzeiten?

hallo zusammen,

der Betreff ist nicht so ganz zutreffend, aber ich wußte es leider nicht besser zu formulieren.

Folgener Sachverhalt. Unsere Mutter ist 70 jahre alt und körperlich ziemlich fit, leidet allerdings an Demenz.
Vor fünf Jahren musste ich aufgrund einer Notlage mir 7500 Euro von meiner Mutter leihen, konnte ihr aber damals schon nur unter größeren Problemen hin minimale Summen zurück zahlen. Irgendwann hat sie dann gesagt, ach lass mal, ich geb dir das Geld lieber " mit warmen Händen". Ich weiß nicht ob jeder diesen Spruch kennt, heißt auf gut deutsch, lieber jetzt zu lebzeiten, als später erben wenn ich tot bin.

ich habe damals, genau wie heute, eigentlich keine veranlassung gesehen meinen Bruder davon zu informieren. Unsere Mutter lebt ja schließlich noch.

Heute rauschte mein Bruder wie ein Gewitter zu mir, brüllte rum von wegen ich hätte ihn fragen müssen oder ihn wenigstens informieren müssen, es wäre ja schließlich auch sein ERbe.

ich hab ja immer angenommen, Erbe ist das, was da ist wennn jemand stirbt und bin und war mir eigentlich keiner schuld bewußt.

Es wäre fast ekaliert, er hat derart die Selbtkontrolle verloren, so habe ich ihn noch nie erlebt.

Nun meine Frage ans Forum, habe ich was falsch gemacht? hätte ich ihn informieren oder sogar fragen müssen?

Ein paar Randinformationen, einen Vater gibts nicht mehr, ERben 1. Ranges nur mein Bruder und ich und die Demenz war vor fünft jahren vielleicht zu erahnen. sie hatte so ausfälle, wie wo ist meine brille, wo ist meine geldbörse, also nix schlimmes.

Danke euch bereits jetzt. Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

nein, Du hast nichts falsch gemacht - und Deine Mutter auch nicht. Wenn Dein Bruder seine Augen gaaanz fest zudrückt, sieht er genau, was ihm zusteht - nämlich nichts.

Deine Mutter kann mit ihrem Geld machen, was sie will - dem Tierheim schenken, in einen Sportwagen investieren, einen Freund eine Schönheits-OP finanzieren - oder einem ihrer beiden Söhne Geld leihen oder schenken.

Wie Du's treffend beschrieben hast: Erbe gibt's, wenn jemand stirbt. Und keine Minute vorher.

Außerdem gibt's keinerlei juristische Verpflichtung, seine Nachkommen zu Lebzeiten oder im Erbfall gleich zu behandeln.

Wenn - und nur dann - Deine Mutter Dir soviel Geld schenken sollte, dass es einen überwiegenden Großteil ihres Vermögens ausmacht und Dein Bruder damit faktisch enterbt würde, dann - und nur dann - hat er EVTL. einen Anspruch auf einen kleinen Betrag davon (Pflichtteilergänzungsanspruch), wenn die Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod Deiner Mutter erfolgt ist und NACHDEM Deine Mutter verstorben ist.

Geh also mit Deinem Bruder in Ruhe ein Bier trinken und sag ihm, dass er sich abregen soll.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für die antwort, hast du den Stein gehört der von meiner Seele geplumst ist?

Wünsche eien schönen Abend. Viele Grüße

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