Geschwister

22. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
mozartlutz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschwister

Guten Abend, ich fasse mich kurz. Insgesamt sind es acht Geschwister. Der älteste Bruder, verwitwet, keine Kinder hatte einen
Bauernhof. Dieser brannte vor zwei Jahren komplett ab. Versicherung bezifferte den schaden auf ca. 1Million. Der andere Bruder
hat ohne absprache mit den restlichen geschwistern sich vollmachten ausstellen lassen damit das haus wieder aufgebaut wird
da ja ansonsten die versicherung nicht zahlt. Das haus ist jetzt fertig und hat bestimmt den wert den ich bereits genannt habe.
gestern ist der ÄLTESTE bruder leider verstorben. Der andere Bruder hat in den letzten zwei jahren keinerlei auskünfte den anderen
Gegenüber erteilt. Auch wissen wir nicht ob der älteste bruder ein testament zugunsten des anderen bruders (ihn z.b. das ganze anwesen vererbt hat)gemacht hat. Nun meine Frage : wie kriege ich raus ob ein testament gemacht wurde. Oder kann ich die anwältin des ältesten bruder anschreiben ob ein testament gemacht wurde. Sollte kein testament gemacht worden sein tritt ja die gesetzlich erbfolge ein und das sind alle geschwister. Sollte das der fall sein was waere mein naechster schritt den ich machen müsste? Doch ein bisschen viel geworden aber ich möchte mich einfach ein wenig informieren. Bei geld hört bekanntlich die
freundschaft auf :-)
Vielen dank für evtl antworten und einen schönen abend noch
Mozartlutz ( Kornelia)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Zitat:
Der andere Bruder hat ohne absprache mit den restlichen geschwistern sich vollmachten ausstellen


So etwas muss man auch nicht mit den Geschwistern absprechen

Wenn es ein Testament gibt, dann wirst Du darüber automatisch vom Nachlassgericht informiert. Es kann allerdings einige Wochen (ca. 6-8) dauern, bis das passiert.

Zitat:
Sollte das der fall sein was waere mein naechster schritt den ich machen müsste?


Erst einmal sollte der Bruder beerdigt werden.
Wenn nach 8 Wochen noch keine Info vom Nachlassgericht gekommen ist, dann kann man dort auch nachfragen. Sollte es kein Testament geben muss ein Erbschein beantragt werden.
Wenn es ein Testament gibt, in dem Du nicht berücksichtigt bist, dann kannst Du nichts machen. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Zitat:
Bei geld hört bekanntlich die freundschaft auf :-)


Mit Immobilien kann in der Zwischenzeit nichts passieren.

Ansonsten sollten sich die Geschwister zusammen setzen und gemeinsam beschließen, wie weiter vorgegangen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mozartlutz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank

"Erst einmal sollte der Bruder beerdigt werden"
das steht ausser Frage.

Beschäftige mich ja nicht erst seit heute mit dem Anliegen und wollte mich nur mal
informieren.
Die ganze Familiensituation ist nicht unbedingt einfach. Von mir aus mit alle an einen Tisch aber das wird
nicht funktionieren und von daher ist sich jeder selbst der nächste.
Mal schauen was noch kommt.


-- Editiert von mozartlutz am 22.06.2017 21:17

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2383x hilfreich)

Zitat (von mozartlutz):
Sollte kein testament gemacht worden sein tritt ja die gesetzlich erbfolge ein und das sind alle geschwister.

Wenn es ein Bauernhof ist, welcher bewirtschaftet wird, gibt es je nach Bundesland das Höferecht / Höfeordnung, welche dabei zusichert, das ein Hof nicht auseinander gerissen wird.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Zitat:
Das ist der mit Abstand wertvollste Tipp seit Bestehen dieses Forums - Vielen Dank!
Wer wäre da nur ohne Deine Hilfe draufgekommen ?


Du hast offenbar nicht verstanden, was ich damit sagen wollte.

0x Hilfreiche Antwort

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