Gesetzliche Erben

8. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
JuliaJuliaJulia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Erben

Hallo,

ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand Tips und Ratschläge zukommen lassen kann. Folgende Situation: Mein Vater ist verstorben, lebte zum Zeitpunktes des Todes mit seiner verheirateten Frau zusammen. Er war Beamter und hat eine Pension, aufgrund einer Erkrankung, erhalten.
Nach der Scheidung von meiner Mutter vor 15 Jahren hat er alle neu zugelegten Sachen wie Haus, Auto, PC und so weiter über den Namen seiner neuen Frau laufen lassen.
Halbwaisenrente habe ich bis zu meinem 27. Lebensjahr erhalten, jedoch stellt sich die Frage ob wir Kinder trotzdem einen Erbschein beantragen sollten auch wenn alle Vermögensgegenstände über die Ehefrau liefen?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Die hinterbliebene Ehefrau hat einen gesetzlichen Erbteil von 50 Prozent. Die Kinder haben zusammen einen gesetzlichen Erbteil von ebenfalls 50 Prozent. Was Eigentum der Ehefrau ist, wird logischerweise gar nicht vererbt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zunächst muss geklärt werden, wer überhaupt Erbe ist. Das hängt davon ab, ob es ein Testament gibt oder nicht.

Zum Nachlass gehört nur das Vermögen (sowie die Schulden), des Erblassers.

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