Die Erblasserin hinterlässt ihren Mann und ein Kind.
Wer erbt überhaupt und wie viel nach der gesetzlichen Erbfolge?
Gesetzliche Erbfolge?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Beide 50 %.
ZitatBeide 50 %. :
Die beiden sind Erben erster Ordnung und müssten weitere Erben ausschließen. Es gab kein Testament.
Aber wieso wird urplötzlich im Erbverfahren eine leibliche Schwester der Erblasserin ermittelt, die 25% vom Erbe erhalten soll?
Und da diese das Erbe ausschlägt, wird ein Halbbruder zu dem beide keinen Kontakt hatten angeschrieben. Wenn dieser vermutlich ebenso das Erbe ausschlägt, sollen seine Kinder von seiner ersten (Ex)Ehefrau kontaktiert werden. Momentan hat er eine neue Lebensgefährtin.
Das alles sind jedoch wildfremde Personen!
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Davon hast du eingangs nichts geschrieben. Wer sucht denn da?
ZitatDavon hast du eingangs nichts geschrieben. Wer sucht denn da? :
Tut mir leid.
Das Erbverfahren wird vom Nachlassgericht geführt.
OK und mit welcher Begründung hält sich das Nachlassgericht nicht an die gesetzliche Erbfolge? Wurde das Erbe ausgeschlagen?
War das Kind vielleicht nicht das leibliche Kind der Erblasserin ?
Wenn das Kind weder leibliches Kind der Erblasserin ist noch von der Erblasserin adoptiert wurde, dann ist das Kind nicht erbberechtigt.
In dem Fall würde der überlebende Ehemann 75% bekommen und die verbleibenden 25% gehen an die Erben 2. Ordnung (Eltern der Erblasserin, dann Geschwister der Erblasserin, dann Nichten und Neffen der Erblasserin).
ZitatIn dem Fall würde der überlebende Ehemann 75% bekommen und die verbleibenden 25% gehen an die Erben 2. Ordnung (Eltern der Erblasserin, dann Geschwister der Erblasserin, dann Nichten und Neffen der Erblasserin). :
Es gibt Ehemann und Kind in der ersten Ordnung. Warum werden nun Erben der zweiten Ordnung ermittelt, obwohl es kein Testament gibt?
Woher sollen wir das wissen? Hier sollte man beim Nachlassgericht nachfragen.
Diese Frage
Zitat:War das Kind vielleicht nicht das leibliche Kind der Erblasserin ?
wurde noch nicht eindeutig beantwortet.
Zitat:Es gibt Ehemann und Kind in der ersten Ordnung. Warum werden nun Erben der zweiten Ordnung ermittelt, obwohl es kein Testament gibt?
Weil das Kind nur dann ein Erbe erster Ordnung ist, wenn es leiblich oder adoptiert ist. Da scheint ja das Problem zu liegen.
Und ein Ehepartner ist kein "richtiger" Erbe erster Ordnung. Für Ehepartner gibt es spezielle Regelungen, die auch vom Güterstand der Ehe abhängen.
Bei Zugewinngemeinschaft gilt stark vereinfacht: 50% für den Ehepartner, den Rest teilen sich die Erben erster Ordnung.
Wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind: 75% für den Ehepartner, den Rest teilen sich die Erben zweiter Ordnung.
Wenn weder Erben erster noch zweiter Ordnung vorhanden sind: 100% für den Ehepartner
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