Gesetzliche Erbfolge bei Onkel bzw. dessen Ehefrau.

21. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)
Gesetzliche Erbfolge bei Onkel bzw. dessen Ehefrau.

Auf folgendes sicher recht häuiges Problem habe ich keine Antwort gefunden.
Meine Frau hat einen kinderlosen Onkel der verheiatet ist.
Wenn er stirbt, erbt dessen Frau alles oder umgekehrt.
Gehe ich dann recht in der Annahme, dass nach dem Tod des überlebenden Ehepartners nur dessen Blutsverwandte erben und die des zuerst verstorbenen leer ausgehen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ja, so müsste es wohl sein.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nein, so ist es nicht.

Ohne Testament erbt der Ehegatte nur 75%. Die übrigen 25% gehen an die Erben 2. Ordnung (Eltern, Geschwister und deren Nachkommen).

Allerdings ist es richtig, dass nach dem Tod des überlebenden Ehegatten nur dessen Blutsverwandte erben.

Die Blutsverwandten des Erstversterbenden erben daher erheblich weniger als die Blutsverwandten des Letztversterbenden.

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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Das hat man tatsächlich so nicht drauf, wenn man sich mit dem Thema nicht beschäftigt. Da muss man höllisch aufpassen, dass, wenn keine Kinder vorhanden sind, Geschwister, ichten oder Neffen des Verstorbenen nicht plötzlich dem überlebenden Ehegatten das Erbe streitig machen, bzw. einen Anteil einfordern.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Kann man leicht umgehen (Streitigkeiten), wenn man ein Testament aufsetzt mit dem Satz "ich vererbe alles meinem Ehepartner".

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#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Das ist schon klar, aber ich schätze, dass das selten gemacht wird.
Ich finde die Regelung auch nicht ganz nachvollziehbar.
wenn ich mir vorstelle ein Ehepaar hat gemeinsan ein Vermögen aufgebaut und plötzlich kommt nach dem Tod des einen Partners ein Neffe und verlangt seinen Anteil.
BGB §1931
Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten(1) Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde.

Müsste hiernach der überlebende Ehegatte nicht nur die Hälfte kriegen, wenn Nichten oder Neffen da sind?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

In Verbindung mit § 1371 BGB erhält die Ehefrau 75% des Nachlasses. Voraussetzung ist zudem, dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht.

Bei Gütertrennung bekommt sie tatsächlich nur 50%.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

1) Wird eigentlich von Amts wegen ermittelt, wer neben dem Ehepartner noch gesetzliche Erbsansprüche hat.
2) Wenn Onkel und Tante sich in einem Testament gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des 2. Ehepartners die Familien der beiden Ehepartner je eine Hälfte erben, haben dann die nicht verwandten Nacherben mehr Erbschaftssteuer zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

zu 1) Nein. Vorsätzlich falsche Angaben bei der Beantragung des Erbscheines erfüllen aber wohl den Straftatbestand des Betruges. Ansprüche aus dem Erbe verjähren erst nach 30 Jahren. Da ist es einfacher, ein testament zu machen.

zu 2) Auch Verwandte 2. Ordnung (außer Eltern) müssen schon eine hohe Erbschaftsteuer zahlen. Nach der geplanten Reform des Erbschaftsteuergesetzes werden Geschwister, Nichten und Neffen soger genauso hoch besteuert wie Fremde.

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