Gesetzliche Erbfolge kinderlos ledig

1. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Werner956
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Erbfolge kinderlos ledig

Hallo,
auch ich hätte eine Frage zur gesetzlichen Erbfolge. Der Erblasser, kinderlos, ledig, nie verheiratet, Eltern bereits gestorben, kein Testament. Es gibt noch einen Halbbruder der verstorbenen Mutter, 2 Kinder von "echtem" bereits verstorbenen Bruder der Mutter und 2 Kinder von auch bereits verstorbener Schwester des Vaters. Nun meine Frage: Wer erbt, bzw. zu welchem Teil?

Im Voraus Besten Dank.

Grüße

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Werner956
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, ist verstorben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn er selbst keine Geschwister hatte, keine weiteren Erbberechtigten leben und kein Testament vorliegt, werden sich die Kinder der Tante die 50 % vom Vater teilen, also je 25 %.

Der 'Halb'-Onkel dürfe sich über 12,5 % freuen und die Kinder des Onkels zusammen über die verbleibenden 37,5 % (also anteilig 18,75 %).

Sofern es Grund zur Freude gibt.

0x Hilfreiche Antwort

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