Hallo,
auch ich hätte eine Frage zur gesetzlichen Erbfolge. Der Erblasser, kinderlos, ledig, nie verheiratet, Eltern bereits gestorben, kein Testament. Es gibt noch einen Halbbruder der verstorbenen Mutter, 2 Kinder von "echtem" bereits verstorbenen Bruder der Mutter und 2 Kinder von auch bereits verstorbener Schwester des Vaters. Nun meine Frage: Wer erbt, bzw. zu welchem Teil?
Im Voraus Besten Dank.
Grüße
Gesetzliche Erbfolge kinderlos ledig
1. Dezember 2019
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Frage vom 1. Dezember 2019 | 13:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Erbfolge kinderlos ledig
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 1. Dezember 2019 | 13:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ja, ist verstorben.
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#3
Antwort vom 1. Dezember 2019 | 17:16
Von
Status: Schüler (325 Beiträge, 109x hilfreich)
Wenn er selbst keine Geschwister hatte, keine weiteren Erbberechtigten leben und kein Testament vorliegt, werden sich die Kinder der Tante die 50 % vom Vater teilen, also je 25 %.
Der 'Halb'-Onkel dürfe sich über 12,5 % freuen und die Kinder des Onkels zusammen über die verbleibenden 37,5 % (also anteilig 18,75 %).
Sofern es Grund zur Freude gibt.
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