Gesetzliche Erbfolge nach Heirat

12. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sissa81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Erbfolge nach Heirat

Guten Morgen!

ich bin neu und habe gleich mal eine, für mich wichtige Frage:

Meine Mutter, möchte ihren langjährigen Partner heiraten. Eine simple Heirat ohne Gütertrennung-also nur eine Zugewinngemeinschaft. Nun die Daten zu den Personen-in Klammern, dass Alter:

Die Ehefrau (68) war bereits zweimal verheiratet und hat aus der ersten Ehe ein Kind (42). Der Vater des Kindes, ist verstorben. Die zweite Ehe war kinderlos. Ihre Eltern sind beide gestorben. Sie hat zwei Geschwister. Bruder (52), Schwester (71).

Der Ehemann war noch nie verheiratet und hat keine Kinder. Dessen Eltern sind auch verstorben. Er hat drei Geschwister. Bruder 1 (60), Bruder 2 (62), Bruder 3 (59). Nun meine Fragen: Wer erbt, wenn der Ehemann stirbt. Und wer erbt, wenn die Ehefrau stirbt?

Es gibt kein Testament, Erbvertrag nicht vorhanden-also gesetzliche Erbfolge.

Vielen Dank für mögliche Hilfe und viele Grüße!



-- Editiert von User am 12. Dezember 2023 07:39

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 90x hilfreich)

Tod Ehemann:

Ehefrau neben den Geschwistern der Erblassers (§§ 1931, 1925 BGB)

Tod Ehefrau:

Ehemann neben Tochter der Ehefrau (§§ 1931, 1924 BGB).

-- Editiert von User am 12. Dezember 2023 08:44

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Tod Ehemann:
Ehefrau erbt 75%, die Geschwister des Ehemannes 25% zu gleichen Teilen

Tod Ehefrau:
Ehemann erbt 50%, das Kind erbt die anderen 50%

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sissa81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Tod Ehemann:
Ehefrau erbt 75%, die Geschwister des Ehemannes 25% zu gleichen Teilen

Tod Ehefrau:
Ehemann erbt 50%, das Kind erbt die anderen 50%


Was würde sich im Todesfall beider ändern, wenn mich der Ehemann adoptiert hat?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6494 Beiträge, 1531x hilfreich)

Zitat (von Sissa81):
Zitat (von hh):
Tod Ehemann:
Ehefrau erbt 75%, die Geschwister des Ehemannes 25% zu gleichen Teilen

Tod Ehefrau:
Ehemann erbt 50%, das Kind erbt die anderen 50%


Was würde sich im Todesfall beider ändern, wenn mich der Ehemann adoptiert hat?

Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.

Also:

Tod Ehemann:
Ehefrau erbt 50%, vom Ehemann adoptiertes Kind die anderen 50%.

Tod Ehefrau:
Ehemann erbt 50%, leibliches Kind der Ehefrau erbt die anderen 50%.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3801 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von Sissa81):
Was würde sich im Todesfall beider ändern, wenn mich der Ehemann adoptiert hat?

Sollten Sie noch einen Vater haben, dann würden Sie von diesem nichts erben, falls sie vom Stiefvater adoptiert würden.
Bisher gibt es kein Testament, dass kann sich ändern.
Falls die Mutter vor dem Ehemann stirbt, kann der Ehemann auch alleine ein Testament verfassen und kann alles an jemand anderen vererben, als Adoptivkind würden sie dann zumindest den Pflichtteil erhalten.
Frage ist, eine Adoption für den Ehemann überhaupt Sinn machen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Der Ehemann kann die Erbfolge auf seinen Tod auch einfach testamentarisch regeln. Seine Geschwister haben nämlich keinen Pflichtteilsanspruch und können somit testamentarisch vollständig enterbt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(452 Beiträge, 32x hilfreich)

an hh

Muss man die Enterbung der Geschwister und deren Abkömmlinen benennen
oder genügt es, jemanden anderen sls erben einzusetzen??

LG
gerlind

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Muss man die Enterbung der Geschwister und deren Abkömmlinen benennen
oder genügt es, jemanden anderen sls erben einzusetzen??


Es reicht, jemand anderen als Erben einzusetzen.

Eine ausdrückliche Enterbung führt dann zu einem Unterschied, wenn der eingesetzte Erbe vorverstirbt. Wenn man will, dass die Geschwister auch in so einem Fall nicht erben, dann muss man sie ausdrücklich enterben.

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#9
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(452 Beiträge, 32x hilfreich)

an hh

vielen dank für die Information.

Den letzten Satz hatte ich bisher nicht bedacht - er ist natürlich total wichtig.

Signatur:

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