Hallo
Ich habe eine Frage zur gesetzlichen Erbfolge.
Wer bekommt welche Anteile, wenn mein älterer Bruder einmal sterben sollte.
Mein Bruder ist verheiratet und kinderlos.
Die Ehefrau hat eigene Kinder mit in die Ehe gebracht, sind aber nicht von meinem Bruder adoptiert worden.
Unsere Eltern sind bereits verstorben.
Außer mir sind keine weiteren Geschwister vorhanden.
Vielen Dank
Gesetzliche Erbfolge unter Geschwister
16. Mai 2017
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Frage vom 16. Mai 2017 | 22:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Erbfolge unter Geschwister
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#1
Antwort vom 17. Mai 2017 | 08:31
Von
Status: Master (4961 Beiträge, 2372x hilfreich)
ZitatMein Bruder ist verheiratet und kinderlos. :
Beim Bruder wäre man Erbe der zweiten Ordnung. Somit wäre die Ehefrau zur Hälfte (da keine Nachfahren vorhanden sind) am Erbe beteiligt, jedoch bekommt noch die Frau im Falle der Zugewinngemeinschaft noch mal 25%.
#2
Antwort vom 17. Mai 2017 | 10:30
Von
Status: Unbeschreiblich (46261 Beiträge, 16409x hilfreich)
Um die Angaben von 0815Frager noch etwas deutlicher zu machen:
Ohne Testament erbt die Ehefrau 75% und Du erbst 25%.
Wenn Dein Bruder ein Testament macht, kann er darin seine Frau als Alleinerbin einsetzen. Geschwister haben keine Pflichtteilsansprüche.
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