Gesetzliche Erbfolge wenn in Trennung, aber noch kein Scheidungsantrag eingereicht?

2. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
forbus245
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Erbfolge wenn in Trennung, aber noch kein Scheidungsantrag eingereicht?

moin zusammen!!!!

wie verhält sich das eigentlich mit der gesetzlichen erbfolge wenn einer der beiden eheleute nicht mehr im eigen haus sondern in einer eigenen wohnung lebt. sprich die beiden in trennung lebten, aber noch kein scheidungsantrag eingereicht wurde?????

gruß forbus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8282 Beiträge, 4564x hilfreich)

Das hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge, egal wie lange man getrennt lebt.

Solange kein Scheidungsantrag gestellt wird, bleibt es bei der gesetzlichen Erbfolge

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#2
 Von 
forbus245
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das heisst also das der verbleibende ehepartner die hälte bekommt?????

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8282 Beiträge, 4564x hilfreich)

Bei gesetzlicher Erbfolge ja. Man könnte aber durch ein Testament z.B. das Kind (oder den Briefträger) zum Alleinerben bestimmen. Dann hätte der Ehegatte "nur" noch einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/4 in bar.

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#4
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8282 Beiträge, 4564x hilfreich)

...Beim Kind ja, beim Briefträger wohl kaum, wenn dieser kein Abkömmling des Erblassers, also Verwandter erster Ordnung ist...
Es ist egal wer ggf. als Alleinerbe eingesetzt werden würde, der Pflichtteil wäre in beiden "Fällen" gleich.

Mir ist ein Fehler unterlaufen:
Der Pflichteil ist abhängig von den gesetzlichen Erben (also ob Kinder vorhanden oder ggf. Eltern noch leben) immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ohne Kenntnis der Verwandtschaftsverhältnisse kann man keinen Bruchteil sagen, sorry.

-- Editiert von cruncc1 am 02.09.2008 20:50:09

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