Gesetzliche Erbteil

26. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Mettelie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliche Erbteil

Guten Abend! Ich habe folgende Frage in die Runde:
mein Vater lebt noch, ist schwer krank (Demenz) hat eine Firma aufgebaut. Meine Schwester ist, nach dem er in Rente gegangen ist in seine Fussstapfen getreten. Sie hat BWL Stiudiert und wurde schon während Ihrem Studium in die Firma (beachlicher Wert) & in Geschäftsleitung eingearbeitet. Nachdem mein Vater immer kränker wurde, hat er Ihr die Firma überschrieben. Wie das ganze ablief, kann ich nicht sagen. Es besteht noch das Haus meiner Eltern (beide leben noch) und noch einige Sachwerte (beachtlicher Wert), was vermutlich zunächst meine Mutter erben wird (Berliner Testament) und dann irgendwann meine Schwester und ich. Meine Schwester hat hier jedoch auch schon den "Finger/Anspruch" drauf!
Auch erhält meine Schwester aktuell schon wieder eine grosse Summe an Geld (teils auch über einen Kredit über die Bank/Bürge Haus ect), um ein neues Bauprojekt finanzieren zu können.
Meine Mutter darauf angesprochen, sagte Sie, es wird schon noch genügend für Dich übrig bleiben!
Das ganze ist meiner Meinung nicht rechtens.
Müsste ich nicht exakt die Hälfte von dem bekommen, was meine Schwester bekommt, bzw. schon bekommen hat? Muss meine Schwester nicht mir die Hälfte von der Firma in irgendeiner Form ausbezahlen? Ich habe hier kein gutes Gefühl, was meine Schwester und Mutter für sich beanspruchen und tun.Ich werde über NICHTS informiert. Was kann ich tun? Wie ist die Rechtslage? Ich Danke für Infos.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125954 Beiträge, 40565x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Müsste ich nicht exakt die Hälfte von dem bekommen, was meine Schwester bekommt, bzw. schon bekommen hat?

Dafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage.



Zitat (von Mettelie):
Muss meine Schwester nicht mir die Hälfte von der Firma in irgendeiner Form ausbezahlen?

Auch dafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage.



Zitat (von Mettelie):
Ich werde über NICHTS informiert.

Das ist Pech - geht Dich aber auch alles nichts an.



Zitat (von Mettelie):
Was kann ich tun?

Nichts.
Eigentümer dürfen mit ihrem Eigentum machen was sie wollen, auch der Status "Kind" verleiht da 0,0 Mitbestimmungsrecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1519 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Müsste ich nicht exakt die Hälfte von dem bekommen, was meine Schwester bekommt, bzw. schon bekommen hat? Muss meine Schwester nicht mir die Hälfte von der Firma in irgendeiner Form ausbezahlen? Ich habe hier kein gutes Gefühl, was meine Schwester und Mutter für sich beanspruchen und tun.Ich werde über NICHTS informiert. Was kann ich tun? Wie ist die Rechtslage?
Ganz einfach: Vor erben kommt sterben.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17508 Beiträge, 9604x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Das ganze ist meiner Meinung nicht rechtens.
So lange der Vater lebt, ist alles rechtens. Er kann mit seinem Eigentum tun und lassen, was er will.
Nach dem Tod des Vaters kann man schauen, ob es ein Testament gibt und ob Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht kommen.
Dafür ist es jetzt aber noch zu früh, weil der Vater eben noch nicht tot ist und auch noch gar nicht weiß, was an Erbmasse dann da ist und ob es ein Testament geben wird.

Grundsätzlich: Wenn die Firma rechtzeitig überschrieben wurde, hat man diesbezüglich keine Ansprüche.
Wenn die Eltern einem Kind die Immobilien als Sicherheit für einen Kredit anbieten, ist das völlig Ok.

Wenn der Vater zuerst stirbt und die Mutter Erbin nach einem Berliner Testament wird, muss man sich gut überlegen, ob man wirklich auf seinem Pflichtteilsanspruch gegenüber dem verstorbenen Vater besteht. Die dann noch lebende Mutter könnte das als "pietätlos" ansehen und dafür sorgen, dass man nach dem Tod der Mutter nichts mehr bekommt. Es könnte geschickter sein, "die Füße stillzuhalten", bis beide tot sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17508 Beiträge, 9604x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Das ganze ist meiner Meinung nicht rechtens.
So lange der Vater lebt, ist alles rechtens. Er kann mit seinem Eigentum tun und lassen, was er will.
Nach dem Tod des Vaters kann man schauen, ob es ein Testament gibt und ob Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht kommen.
Dafür ist es jetzt aber noch zu früh, weil der Vater eben noch nicht tot ist und auch noch gar nicht weiß, was an Erbmasse dann da ist und ob es ein Testament geben wird.

Grundsätzlich: Wenn die Firma rechtzeitig überschrieben wurde, hat man diesbezüglich keine Ansprüche.
Wenn die Eltern einem Kind die Immobilien als Sicherheit für einen Kredit anbieten, ist das völlig Ok.

Wenn der Vater zuerst stirbt und die Mutter Erbin nach einem Berliner Testament wird, muss man sich gut überlegen, ob man wirklich auf seinem Pflichtteilsanspruch gegenüber dem verstorbenen Vater besteht. Die dann noch lebende Mutter könnte das als "pietätlos" ansehen und dafür sorgen, dass man nach dem Tod der Mutter nichts mehr bekommt. Es könnte geschickter sein, "die Füße stillzuhalten", bis beide tot sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8275 Beiträge, 1729x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Das ganze ist meiner Meinung nicht rechtens.


Doch ist es. Denn es ist ja noch gar kein Erbfall angefallen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39908 Beiträge, 14222x hilfreich)

Der ganze Sachverhalt, so wie er hier dargestellt wird, spricht doch dafür, dass die Eltern hier sehr planvoll vorgegangen sind. Die Fortführung der Firma ist sehr zeitig sicher gestellt worden; auch im übrigen vermag ich beim besten Willen nichts zu erkennen, was in irgendeiner Form juristisch oder auch nur (unerheblich) moralisch bedenklich wäre. Die Eltern haben sich etwas aufgebaut; mit diesem "Etwas" können sie tun und lassen, was sie wollen. Sie sind zu nichts und niemandem verpflichtet; müssen niemanden gleich behandeln, zu wem auch immer.

Auch gegen ein Darlehen für die Schwester spricht doch gar nichts. Sie hat ein regelmäßiges gesichertes Einkommen. Kann die Schuld also tilgen. Wo ist das Problem? Verstehe ich nicht so ganz.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2066 Beiträge, 441x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wo ist das Problem?

Neid und Missgunst.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3854 Beiträge, 624x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Muss meine Schwester nicht mir die Hälfte von der Firma in irgendeiner Form ausbezahlen?

Warum? Die Eltern sahen offenbar, dass ihr Lebenswerk durch die Schwester gut weitergeführt wird. Deshalb bekam diese bereits die Firma und ein Darlehen, welches kein Problem darstellt.
Die Eltern können frei entscheiden, wem sie etwas vererben wollen oder auch nicht.
Zitat (von Mettelie):
Ich werde über NICHTS informiert.

Warum auch, die Firma gehört der Schwester, die geht Sie nichts mehr an.
Oft gibt es bei solchen Konstellationen eine Vorgeschichte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 165x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Das ganze ist meiner Meinung nicht rechtens.


Warum soll das nicht rechtens sein?

Deine Eltern können ihr Geld verschenken, an wen auch immer sie wollen...



Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mettelie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, könnten Sie BITTE meinen Beitrag vom 26. NOv 2024 zum Thema "Gesetzliche Erbteil
löschen. Ich bitte Sie dringend darum, weil ich die Familiengeschichte die privat bleiben muss und nicht in öffentlichen Foren erscheinen darf. Ich bitte Sie nochmal sehr darum, weil ich Probleme bekommen könnte.Ich bite Sie um Verständis und Löschung. Falls ich es selber löschen kann, wäre ich Ihnen über die Schritte dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8332 Beiträge, 4581x hilfreich)

Zitat (von Mettelie):
Hallo, könnten Sie BITTE meinen Beitrag vom 26. NOv 2024 zum Thema "Gesetzliche Erbteil
löschen. Ich bitte Sie dringend darum, weil ich die Familiengeschichte die privat bleiben muss und nicht in öffentlichen Foren erscheinen darf. I

Dann hätte man sich früher überlegen müssen, was man postet.

Offensichtich war keine Wunschantwort dabei. :grins:

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