Hallo zusammen,
vor kurzem ist mein Vater verstorben der seit 1983 nur noch seinen Zweitwohnsitz in Deutschland hatte, und daurauf folgend 2007 abgemeldet wurde so das er nur noch den Erstwohnsitz im Ausland hatte. Nun habe ich diese Woche mit dem Notar Kontakt aufgenommen der seinen Nachlass verwaltet. Dieser hat von mir bereits eine Geburtsurkunde erhalten. Er benötigt jetzt noch von mir einen Nachweis wieviele Kinder mein Vater hatte um zu ermitteln wer alles Erbberechtigt ist.
Der Sachverhalt hierbei: Mein Vater war lange vor meiner Geburt verheiratet (ca 1970), aus dieser Ehe ging ein Kind hervor. Diese Ehe wurde wieder geschieden und das Kind vom neuen Eheman der Frau adoptiert. Das Kind war noch nicht Volljährig zu diesem Zeitpunkt. Jahre später kam ich als uneheliches Kind zur Welt. Meine Vater war nie mit meiner Mutter verheiratet.
Kann mir jemand helfen und sagen wo ich diesen Nachweis beantragen kann? Leider gibt das Internet mir immer wieder die Auskunft das ein Auszug aus dem Familienbuch benötigt wird, das aber nur angelegt wird wenn Mutter und Vater heiraten. Ich bin gerade sehr verunsichert.
LG Phio
Gesetzliches Erbe - Welche Nachweise wo beantragen
15. April 2016
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Frage vom 15. April 2016 | 14:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzliches Erbe - Welche Nachweise wo beantragen
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#1
Antwort vom 15. April 2016 | 17:13
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
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