Gestohlenes Testament und Enterbung

9. Januar 2024 Thema abonnieren
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guest-12311.01.2024 22:57:25
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Frischling
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Gestohlenes Testament und Enterbung

Hallo. guten Tag an alle,
ich wende mich an Euch, um evtl. erste Handlungsschritte zu erörtern in einem ziemlich komplizierten Sachverhalt:
Die Vorgeschichte: (WICHTIG!) Sie ist ein wenig lang, aber um den Sachverhalt zu verstehen, sehr wichtig, danke für die Geduld beim Lesen.
Meine Großeltern waren seit 1962 Besitzer eines dreistöckigen Einfamilien Wohnhauses am Stadtrand von Berlin. Der Großvater verstarb früh, meine Großmutter kam u.a. für die Raten des Hauskaufs fast bis zu ihrem Lebensende auf.
Seit meiner Geburt Ende der sechziger Jahre sind wir, also meine Eltern, meine Mutter, die alleinige Tochter meiner Oma, und mein Vater dort eingezogen. Mein Vater hat für unsere Wohnung im ersten Stock regelmäßig Miete und Betriebskosten, und darüber hinaus anfallende Kosten, bezahlt und übernommen, die meine Oma nicht mehr allein mit ihrer kleinen Rente stemmen konnte.
Als ich zwölf Jahre alt war, begann meine Mutter einen Scheidungskrieg gegen meinen Vater anzuzetteln, der Sage und Schreibe zehn lange Jahre lang andauernde, in dem sie und ihr erst neuer Liebhaber, dann später, ihrem angeheirateten Mann, alles daran setzen, meinen Vater, moralisch und finanziell zu vernichten.
Ich habe dieses Verhalten meiner Mutter nie akzeptiert, und bin noch am Anfang dieses fürchterlichen Konflikts mit meinem Vater ausgezogen, der zum Glück noch eine Nebenwohnung aus arbeitstechnischen Gründen in der Innenstadt zur Miete erhalten hatte.
Meine Oma, die eigentlich meine Ziehmutter war, weil meine Mutter unter schweren Postnatalen Depressionen litt, und mich als Kind ablehnte und u.a. auch schwer misshandelte, (sie hatte u.a. das Münchhausen Syndrom) wenn keine Zeugen anwesend waren, hielt damals zu dem neuen Mann meiner Mutter, der angeblich ihrem verstorbenen Ehemann, also meinem Opa glich.
So brach der Kontakt zu meiner Oma ab, worunter ich sehr litt.
Es folgten jahrelange Prozess Reihen, manchmal drei Prozesse in der Woche, bei denen ich immer als Zeugin zu Gunsten meines Vaters auftrat, da ich diese ungerechten Handlungen gegen meinen Vater von Seiten meiner Mutter keinesfalls auch in meinem noch Kindes und fast Teenageralters akzeptieren konnte.
Jedes Mal ging es in diesen Prozessen um falsche Denunziationen und Verteidigung gegen die absurdesten Angriffe von Seiten des oben genannten Paares, gegen meinen Vater und auch gegen mich. Meine Mutter und ihr Mann schreckten vor keiner Absurdität zurück.
Der neue Mann meiner Mutter war natürlich schnell ins Haus eingezogen und lebte nun mit meiner Mutter in der unteren Wohnung und meiner Oma in unserer ehemaligen oberen Wohnung.
Viele der Prozesse verlor mein Vater, musste extreme Summen aufbringen, zahlreiche Kredite aufnehmen, um Anwälte und Prozesskosten zu bewältigen, und war am Ende seines Lebens, finanziell und moralisch und gesundheitlich ruiniert.
Nach der offiziellen Scheidung meiner Eltern, zehn Jahre nach diesem Krieg, versuchte meine Oma mit mir erneut Kontakt aufzunehmen. Die Annäherung fand erst vorsichtig statt, aber irgendwie rauften wir uns zusammen und sahen uns öfter. Mit meiner Mutter blieb der Umgang auf Distanz und ihren Mann vermied ich soweit ich konnte.
Eines Tages erklärte mir meine Oma, dass es wichtig sei, dass ich mich mit all ihren Papieren vertraut machen sollte, da sie auch ja nicht mehr die Jüngste war, und gesundheitliche Beeinträchtigen ihr zu schaffen machte. Sie sagte mir wörtlich: Da wir uns jetzt wieder zusammengerauft haben, habe ich ein ERNEUTES Testament beim Notar, RA, und Notar Herrn l. hinterlegt, (den damaligen Scheidungsanwalt meiner Mutter und Busenfreund ihres Mannes) in dem ich dir die obere Wohnung hinterlasse, deine Mutter erbt den Rest, d.h. die untere Wohnung usw., so kannst du deinen Träumen nachgehen und hast eine Basis zum Wohnen oder Vermieten oder verkaufen, es ist dann deine Entscheidung.(sie wusste, dass ich davon träumte, mich in meiner Wahlheimat, einer Insel in der Ägäis nieder zu lassen auf der wir oft unsere Ferien verbracht hatten)
Anschließend wollte sie mir noch weitere Details mitteilen, wo genau sie die Abschriften usw. aufbewahrte, bzw. hinterlegt hatte, aber sie sprach immer von ihrem Tod, und ich konnte das nicht mehr hören, bestand darauf, das Thema zu wechseln..
Ich bin dann auf Au Pair auf meine Trauminsel gegangen, was meiner Oma nicht sehr gefiel, aber sie verstand, dass ich jung war und mein eigenes Leben leben musste.
Ich entschied mich dort dauerhaft anzusiedeln, da ich Fuß gefasst hatte.
Ich bot meiner Oma an, mich so oft wie möglich besuchen zu kommen, und das tat sie dann auch, und sie war glücklich, dass es mir gut ging.
Ich schlug ihr sogar an, einfach bei mir mit einzuziehen, die Möglichkeit bestand und sie war einverstanden. Ich wollte alles notwendige regeln und sie sogar mit dem Auto abholen kommen, als sich meine Mutter diesen Plänen in den Weg stellte und erklärte, dass der Hausarzt der Oma ihr verboten habe, zu reisen, weder mit dem Flugzeug noch mit dem Auto. Eine so lange Strecke würde fatal für sie ausgehen können, da sie sich kürzlich einer Herz OP unterziehen musste, die aber gut verlaufen war, und sie im allgemeinen fit war, nur dass sie nicht mehr ohne Hilfe alleine laufen konnte.
Ich bedauerte das sehr. Und blieb aber im engen Kontakt mit meiner Oma per Telefon und Briefen. Aber sie beschwerte sich immer öfter, dass ihre Tochter sie schlecht behandelte, z.B. wenn sie nach Hilfe rief, weil sie nicht alleine aufstehen usw. konnte, sie einfach nicht auf ihre Hilferufe reagierte, und sie deswegen mehrmals u. a. im Bad und Treppen gestürzt sei.
Ich wollte das ernsthaft mit meiner Mutter telefonisch besprechen, aber sie wich mir aus.
Dann kam meine überraschenderweise Mutter zu mir gereist und erklärte mir skrupellos, dass sie, wie sie sagte, die beiden Alten, also ihren inzwischen schwer kranken und pflegebedürftigen Mann und meine Oma, vorübergehend in ein Pflegeheim gegeben habe, um bei ihr ein paar Tage abzuschalten, da sie sie nicht mehr ertragen konnte.
Ich war schockiert und konnte das nicht begreifen. Ich versuchte meine Oma in diesem Pflegeheim telefonisch zu erreichen, aber man ließ mich nicht mit ihr sprechen.
Und dann kam der nächste Schock: Die Nachbarin, nahe Freundin meiner Oma, die sich um das Haus kümmerte, teilte uns per Telegramm mit, dass meine Oma im Pflegeheim verstorben sei.
Meine Mutter ließ ihre Krokodilstränen rollen, und ich war untröstlich, entschied mit ihr abzureisen. Sie hätte mir das Geld für die Reise ausleihen müssen, da ich zur Zeit nur in Teilzeit arbeite und nicht die Summe für den Flug hätte aufbringen können. Aber sie verweigerte mir diese Hilfestellung. Ich war baff, mein Auto war gerade auch außer Betrieb und auch für andere Reiseoptionen hatte ich nicht die finanziellen Möglichkeiten.
Meine Mutter bereitete ihre Abreise vor und ich sprach sie zuvor noch auf das oben erwähnte Testament an, und wie wir das nun regeln würden, da die obere Wohnung mir gehören sollte und ich sie erst einmal vermieten wollte,
Darauf kam die Antwort, es gäbe kein zweites Testament, nur das eine, in dem sie, also meine Mutter, als Alleinerbin des Hauses ernannt worden sei. Und sie entschied nun alles und ich hätte rein gar nichts anzumelden.
Das war der dritte Schock.
Sie reiste ab, ich blieb in Gram zurück, meiner Oma nicht mal mehr die letzte Ehre erweisen zu können.
Ich versuchte noch mehrere Male mit meiner Mutter über die Testaments-Angelegenheit zu sprechen, aber sie gab mir jedes Mal kontra, dazu noch, dass sie einen neuen Lebensgefährten hatte, der nun offiziell in der oberen Wohnung wohnte.
Daraufhin entwickelte sich in den folgenden Jahren eine totale Funkstille zwischen meiner Mutter und mir.
Erst einige Jahre, nachdem ich inzwischen selbst eine Familie gegründet hatte und meine vier Kinder zwar noch klein waren, versuchte meine Mutter über einen Verwandten von mir, mit mir und mit ihren Enkelkindern Kontakt aufzunehmen.
Sie hatte inzwischen einen weiteren Lebensgefährten (Nr. 3 oder 4?) den vorigen hatte sie auch inzwischen beerdigt. Sie kam mit ihm zu Besuch. Und per Post blieb ein weiterer Kontakt bestehen, bis ich und meine kleine Familie finanziell und wohntechnisch in arge Bedrängnis geraten waren.
So entschied ich, den Aufbruch zurück zu meiner Mutter, in das Haus meiner Kindheit, in der Hoffnung, in die obere Wohnung einziehen zu können, um eine Basis für eine neue Existenzgründung zu haben, um meine Kinder alleine großzuziehen (deren Vater hatte uns rausgesetzt).
Vor Ort angekommen, erklärte uns der neue Lebenspartner meiner Mutter, dass er jetzt Herr im Hause sei, und ich hier nichts zu melden hätte, weder in der oberen Wohnung zu wohnen noch sonst irgendwas, da meine Mutter ihn oben als wohnhaft deklariert hatte, da er Sozialhilfe bezog, die ihm aber abgestellt würde, wenn herauskam, dass er mit ihr (die drei fette Renten von ihrem Ex Ehemann bezog) unten in Lebensgemeinschaft wohnte, und dazu noch, dass sie die obige Wohnung an Touristen vermieten.
Es kam zu absurden Eskalationen, man logierte mich und meine Kinder im Partykeller ohne Heizung und ohne laufendes Wasser, weder WC im Winter bei - 25*c usw. Und dazu noch denunzierten sie uns noch beim Jugendamt, wir würden in solchen Zuständen bei ihr hausen. Ich musste vorsprechen und den Beweis bringen, anders unterzukommen, sonst wären die Kinder in Obhut genommen worden. So blieb uns nichts weiter als die Rückreise in das Geburtsland meiner Kinder anzutreten, wo wir dank Verwandten von Seiten des Vaters meiner Kinder Unterkunft fanden.
Damit brach der Kontakt zu meiner Mutter vollständig ab.
Bis eins meiner Kinder schwer krank wurde. Vor Ort schien es keine Lösungen für eine Diagnose zu geben.
So entschloss ich mich, zu einer Verwandten zu reisen, in deren Land professionelle Spezialisten kamen, die für ein Diagnoseverfahren in Frage kamen.
Schon auf der Reise teilte diese Verwandte spontan mit, dass sie selbst schwer erkrankt war und niemanden dadurch bei sich aufnehmen konnte.
Auf halbem Weg, nicht weit vom Domizil meiner Mutter entfernt, dachte ich, in dieser Notfallsituation würden sie uns aufnehmen und weilen lassen, bis die Diagnosen abgearbeitet seien, damit es Heilungschancen für mein Kind und ihr Enkelkind geben würde.
Aber ich habe mich geirrt, natürlich hatte sie inzwischen wieder einen neuen Lebensgefährten, besser noch, zwei gleichzeitig, einer war in der oberen Wohnung untergebracht, im geheimen, schlich der dort nachts ein und aus, und unten hatte sie den vorigen, im Rollstuhl unter Medikamenten ruhig gestellt.
Es kam erneut zu Eskalationen, sorry für die Wiederholung.
Brutaler Rausschmiss, obdachlos für ein paar Tage mit schwerkranken Kind.
Wir wurden zum Glück not logiert, dann nach einigen Monaten Wohnungssuche, fündig geworden.
Endlich konnten wir mit dem Diagnoseprogramms beginnen, Heilungsversuche, viele Jahre lang, teils mit Erfolg, teils mit Rückschlägen.
natürlich totaler Abbruch des Kontakts zur Mutter
seit einigen Jahren erneute Versuche von ihrerseits zur Kontaktaufnahme über einen weiteren Verwandten.
Ihre Enkelkinder begannen ein wenig mit ihr per Post zu kommunizieren, nach dem Motto, lasst die Vergangenheit ruhen, aber waren aber bisher nicht bereit, sie zu besuchen oder ähnlich, Teils erinnern sie sich kaum an die Eskalationen, aber aus Berichten auch von weiteren Verwandten, wissen sie, mit dieser Person, vorsichtig umzugehen müssen, und vor allen Dingen nicht zu vertrauen.
Ich erhielt von Seiten meiner Mutter in den letzten Jahren erste Kontaktversuche per Post über meine Kinder an mich gerichtet, keine Worte des Bedauerns, aber des Zusichern, dass ich doch ihr einziges Kind bin, und sie auch nicht jünger wird, und ich natürlich auch alles erben würde, und man doch darüber mal sprechen müsste, wo alles hinterlegt sei usw. usw.
Ich bin inzwischen schwer chronisch krank und fühle mich nicht dazu in der Lage.
Ich dachte, ich bin ihre Alleinerbin, also soll alles seinen Lauf gehen.
In den letzten Jahren trudelten bei uns zahlreiche Geldgeschenke von Seiten der Großmutter auf die Konten meiner Kinder ein.
Eines meiner Kinder ist vor einigen Jahren zurück in seine Geburt Heimat gegangen. Zu den Feiertagen kam sie zu Besuch, mit der Bemerkung, die Oma hätte es eingeladen, und sogar den Flug bezahlt, damit sie sie besuchen kommt und uns vor allen Dingen mitbringt.
Familienrat Sitzung: Keiner von uns fühlte sich dazu in der Lage, nur ich entschied, mein Kind zu begleiten, da ich Angst hatte, es dort allein hingehen zu lassen. Ich begleitete es also, blieb aber in Distanz vom Haus. Ich ging inzwischen auf den Friedhof, um das Grab meines armen Papas und meiner armen Oma zu besuchen. Das meiner Oma war eingeebnet. Traurig!
Ende der Vorgeschichte
Einleitung des Hauptproblems:
Nach dem Besuch bei der Großmutter hat mein Kind mir berichtet, der Flur, die Treppen nach oben und die untere Wohnung seien total neu renoviert worden, nicht mehr wiederzuerkennen.
Die Oma hatte einen neuen Lebensgefährten (ACH?!) ungefähr in ihrem Alter, über achtzig. Mein Kind fragte so hier und da und ob oben jemand wohnte oder nicht…
Da erklärte sie, sie hätte die obere Wohnung an einen Bekannten separat verkauft, da sie die Kosten des Hauses nicht mehr tragen konnte und das ganze Haus würde ihr darüber hinaus nicht mehr gehören. Sie hätte nur Wohnrecht bis zu ihrem Lebensende in der unteren Wohnung.
Nun das ist die Situation,
Meine Fragen jetzt:
Bin ich als Alleinerbin nun enterbt worden?
Kann ich meinen Pflichtteil auch zu Lebzeiten der Erblasserin beantragen oder muss ich auf ihren Tod warten?
Wo und wie muss er vorgehen, um meinen Pflichtteil zu beantragen?
Ich habe schon ein wenig im Internet recherchiert, alles ist sehr informativ zu Enterbung und Pflichtteil, aber ich habe keine Infos zu einem ähnlichen Fall gefunden. Nur weiß ich von zwei Freundinnen aus der Kindheit, dass ihre Väter ohne ihr Wissen, ihre Immobilien zu Lebzeiten verkauft und den Erlös entweder ausgegeben oder an andere durch Schenkung den Erbinnen entzogen haben, und sie so beide leer ausgingen.
Mir ist bewusst, dass ich mich in juristische Beratung begeben muss, um alles weitere zu regeln, aber vielleicht könnt ihr mir ein wenig Hilfestellung leisten, etwa betreffend Vorgehen, oder einfach Rat von Personen, die ähnliches erlebt haben, ich danke Euch allen für Eure Aufmerksamkeit, beste Grüße, MM

Testament oder Erbe?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124003 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zitat (von go654500-95):
Ich war schockiert und konnte das nicht begreifen.

Echt?
Das man mit 2 pflegebedürftigen Personen irgendwann mal Urlaub braucht verwundert einen?
Man selber macht nie Urlaub beim Arbeitgeber?



Zitat (von go654500-95):
Bin ich als Alleinerbin nun enterbt worden?

Nö.



Zitat (von go654500-95):
Kann ich meinen Pflichtteil auch zu Lebzeiten der Erblasserin beantragen oder muss ich auf ihren Tod warten?

Der Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit Eintritt des Erbfalls



Zitat (von go654500-95):
Wo und wie muss er vorgehen, um meinen Pflichtteil zu beantragen?

Kommt ganz darauf an, welchen Status "er" hat.



Zitat (von go654500-95):
Gestohlenes Testament

Da sich dazu kein einziges Wort im ganzen Sachverhalt findet, wären ein paar Worte dazu eventuell noch interessant - falls man Fragen dazu hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39339 Beiträge, 14140x hilfreich)

Erben kommt nach sterben. Ganz ehrlich, ich wäre extrem angemufft, wenn eines meiner Kinder kommen würde, von mir die Abwicklung vermeintlicher Ansprüche fordern würde, also versuchen würde, Zugriff zu meinem Vermögen zu erhalten. Offensichtlich ist die Mutter Erbin nach ihren verstorbenen Eltern; wenn man nach deren Tod keine Klärung herbei führt, dann ist das eben so. Und - notariell erstellte Testamente verschwinden nicht mal so einfach. Die sind normalerweise beim Amtsgericht hinterlegt. Man hätte sich also seinerzeit Klarheit verschaffen können/müssen.

Offensichtlich waren die Verhältnisse aber klar, die Mutter scheint ja geerbt zu haben und Alleineigentümerin des Hauses geworden zu sein. Wie sie dann damit verfährt, das ist ihre Angelegenheit. Sie kann das Haus veräußern, verschenken, was auch immer. Ob Du Erbin der Mutter wirst, oder "nur" pflichtteilsberechtigt, das wird sich nach dem Tod der Mutter heraus stellen. Bis dahin musst Du schon warten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2400 Beiträge, 369x hilfreich)

Zitat (von go654500-95):
habe ich ein ERNEUTES Testament beim Notar, RA, und Notar Herrn l. hinterlegt

Dann müsste das Testament doch auch bei diesem Notar auch noch zu finden gewesen sein und hätte eröffnet werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39339 Beiträge, 14140x hilfreich)

Tja, was Menschen so alles erzählen, um sich das Wohlgefallen von wem auch immer zu erkaufen. Und, Kalanndok, auch dieses Testament wäre seitens des Notars beim Amtsgericht hinterlegt worden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124003 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Dann müsste das Testament doch auch bei diesem Notar auch noch zu finden gewesen sein und hätte eröffnet werden müssen.

Wenn es denn tatsächlich existent und nicht nur eine Behauptung war...

Notare bewahren Testamente in der Regel nicht selber auf, sondern hinterlegen diese bei Gericht.

Und man muss auch bedenken, das ein erneutes Testament ganz schnell wieder aufgehoben sein kann, denn da gibt es keine Fristen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von go654500-95):
Die Vorgeschichte: (WICHTIG!) Sie ist ein wenig lang, aber um den Sachverhalt zu verstehen, sehr wichtig

Nein, die Vorgeschichte ist zum allergrößten Teil für die rechtliche Beurteilung völlig unwichtig...

Zitat:
Eines Tages erklärte mir meine Oma, dass es wichtig sei, dass ich mich mit all ihren Papieren vertraut machen sollte, da sie auch ja nicht mehr die Jüngste war, und gesundheitliche Beeinträchtigen ihr zu schaffen machte. Sie sagte mir wörtlich: Da wir uns jetzt wieder zusammengerauft haben, habe ich ein ERNEUTES Testament beim Notar, RA, und Notar Herrn l. hinterlegt

Sie leben ja noch, Ihr Testament ist hier ohne Bedeutung.
Die Oma kann ihr Testament nur selbst beim Notar hinterlegen. Hat sie ein Testament beim Notar hinterlegt? Dann ist das gültig, bis sie ein neues Testament aufsetzt. (Wäre es übrigens auch, wenn es nicht beim Notar hinterlegt ist.)

Zitat:

Aber sie beschwerte sich immer öfter, dass ihre Tochter sie schlecht behandelte, z.B. wenn sie nach Hilfe rief, weil sie nicht alleine aufstehen usw. konnte, sie einfach nicht auf ihre Hilferufe reagierte, und sie deswegen mehrmals u. a. im Bad und Treppen gestürzt sei.

Dann hätte man der Oma vielleicht mal helfen und zur Seite stehen sollen. Z.B. auch in der Frage, ob die Oma Vollmachten erteilen will, oder ob sie aufgrund körperlicher Gebrechlichkeit einen Betreuer vom Gericht bestellen lassen möchte.
Zitat:
Dann kam meine überraschenderweise Mutter zu mir gereist und erklärte mir skrupellos, dass sie, wie sie sagte, die beiden Alten, also ihren inzwischen schwer kranken und pflegebedürftigen Mann und meine Oma, vorübergehend in ein Pflegeheim gegeben habe, um bei ihr ein paar Tage abzuschalten, da sie sie nicht mehr ertragen konnte.

Man kann jemanden nicht "in ein Pflegeheim geben". Da muss der Betreffende schon selber zustimmen und das wollen.
Daß Menschen mit der täglichen Pflege von schwer pflegebedürftigen Angehörigen irgendwann überfordert sind, ist aber nicht ungewöhnlich, sondern völlig normal.
Zitat:
Ich war schockiert und konnte das nicht begreifen. Ich versuchte meine Oma in diesem Pflegeheim telefonisch zu erreichen, aber man ließ mich nicht mit ihr sprechen.

Begründung?
Zitat:
Darauf kam die Antwort, es gäbe kein zweites Testament, nur das eine, in dem sie, also meine Mutter, als Alleinerbin des Hauses ernannt worden sei. Und sie entschied nun alles und ich hätte rein gar nichts anzumelden.

Es ist immer das zuletzt verfasste Testament gültig. Das muss dem Nachlassgericht übergeben werden, jeder, der es findet, muss das tun.
Das Testament muss dann vollstreckt werden. Was steht in dem Testament? Die Tochter als Alleinerbin? Dafür bräuchte es kein Testament, das wäre sie von Gesetzes wegen, wenn es keine anderen Kinder und keinen Ehegatten gibt.
Zitat:

Sie hatte inzwischen einen weiteren Lebensgefährten (Nr. 3 oder 4?) den vorigen hatte sie auch inzwischen beerdigt.

Spielt für die Erbauseinandersetzung über das Erbe der Oma keinerlei Rolle.
Zitat:

Vor Ort angekommen, erklärte uns der neue Lebenspartner meiner Mutter, dass er jetzt Herr im Hause sei, und ich hier nichts zu melden hätte

Zu melden hat nur der Eigentümer etwas. Ist das immer noch die Mutter? Dann entscheidet sie. Wenn sie meint, die Einscheidung ihrem Lebensgefährten überlassen zu wollen, dann ist das so. Das muss man akzeptieren.

Zitat:
Es kam zu absurden Eskalationen, man logierte mich und meine Kinder im Partykeller ohne Heizung und ohne laufendes Wasser, weder WC im Winter bei - 25*c usw.

Hätte man ja nicht akzeptieren müssen. Es gibt keinen Anspruch, als erwachsenes Kind im Haus der Mutter zu wohnen.

Zitat:
Und dazu noch denunzierten sie uns noch beim Jugendamt, wir würden in solchen Zuständen bei ihr hausen. Ich musste vorsprechen und den Beweis bringen, anders unterzukommen, sonst wären die Kinder in Obhut genommen worden.

Das Vorgehen des Jugendamtes ist nachvollziehbar. Für die Unterbringung und Versorgung Ihrer Kinder sind aber Sie allein zuständig (bzw.: die Eltern, also auch der Vater).
Zitat:
Bis eins meiner Kinder schwer krank wurde. Vor Ort schien es keine Lösungen für eine Diagnose zu geben.
So entschloss ich mich, zu einer Verwandten zu reisen, in deren Land professionelle Spezialisten kamen, die für ein Diagnoseverfahren in Frage kamen.
Schon auf der Reise teilte diese Verwandte spontan mit, dass sie selbst schwer erkrankt war und niemanden dadurch bei sich aufnehmen konnte.

Das ist dann Pech. Aber auch ohne eine solche Erkrankung wäre die Verwandte nicht verpflichtet, irgendwie zu helfen.
Zitat:

natürlich totaler Abbruch des Kontakts zur Mutter

Ist vielleicht besser so.
Zitat:
seit einigen Jahren erneute Versuche von ihrerseits zur Kontaktaufnahme über einen weiteren Verwandten.
Ihre Enkelkinder begannen ein wenig mit ihr per Post zu kommunizieren, nach dem Motto, lasst die Vergangenheit ruhen, aber waren aber bisher nicht bereit, sie zu besuchen oder ähnlich, Teils erinnern sie sich kaum an die Eskalationen, aber aus Berichten auch von weiteren Verwandten, wissen sie, mit dieser Person, vorsichtig umzugehen müssen, und vor allen Dingen nicht zu vertrauen.
Ich erhielt von Seiten meiner Mutter in den letzten Jahren erste Kontaktversuche per Post über meine Kinder an mich gerichtet, keine Worte des Bedauerns, aber des Zusichern, dass ich doch ihr einziges Kind bin, und sie auch nicht jünger wird, und ich natürlich auch alles erben würde, und man doch darüber mal sprechen müsste, wo alles hinterlegt sei usw. usw.

Kann man machen, muss man sich aber auch nicht antun. Ist aber keine rechtliche Frage.
Zitat:
Ich bin inzwischen schwer chronisch krank und fühle mich nicht dazu in der Lage.
Ich dachte, ich bin ihre Alleinerbin, also soll alles seinen Lauf gehen.

Ihre Mutter kann, wie jeder, bis zur letzten Minute ihres Lebens ihr Testament nach Belieben ändern. Gültig ist immer das letzte. Sie kann auch das letzte Testament, das sie gemacht hat, für ungültig erklären, dann gilt wieder die gesetzliche Erbfolge.
Als Tochter hat man, wenn man enterbt wird, einen Pflichtteilsanspruch, das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld.
Zitat:
In den letzten Jahren trudelten bei uns zahlreiche Geldgeschenke von Seiten der Großmutter auf die Konten meiner Kinder ein.

Erbrechtlich erstmal ohne Bedeutung.
Zitat:
Eines meiner Kinder ist vor einigen Jahren zurück in seine Geburt Heimat gegangen. Zu den Feiertagen kam sie zu Besuch, mit der Bemerkung, die Oma hätte es eingeladen, und sogar den Flug bezahlt, damit sie sie besuchen kommt und uns vor allen Dingen mitbringt.

Kann man annehmen, kann man ablehnen.
Zitat:
Ich ging inzwischen auf den Friedhof, um das Grab meines armen Papas und meiner armen Oma zu besuchen. Das meiner Oma war eingeebnet. Traurig!

Bei den Kosten für Grabplätze aber auch nicht unverständlich.
Zitat:
Einleitung des Hauptproblems:
Nach dem Besuch bei der Großmutter hat mein Kind mir berichtet, der Flur, die Treppen nach oben und die untere Wohnung seien total neu renoviert worden, nicht mehr wiederzuerkennen.

Die Eigentümerin (Mutter) kann ihr Haus renovieren und gestalten, wie es ihr gefällt.
Zitat:
Die Oma hatte einen neuen Lebensgefährten (ACH?!) ungefähr in ihrem Alter, über achtzig.

Irgendwie scheint es Sie zu stören, daß die Oma Lebensgefährten hat. Das geht Sie aber, ganz ehrlich, nicht die Bohne etwas an.
Zitat:
Mein Kind fragte so hier und da und ob oben jemand wohnte oder nicht…
Da erklärte sie, sie hätte die obere Wohnung an einen Bekannten separat verkauft, da sie die Kosten des Hauses nicht mehr tragen konnte und das ganze Haus würde ihr darüber hinaus nicht mehr gehören. Sie hätte nur Wohnrecht bis zu ihrem Lebensende in der unteren Wohnung.

Ja. Und? Auch das kann sie als Eigentümerin selbstverständlich machen.
Zitat:
Meine Fragen jetzt:
Bin ich als Alleinerbin nun enterbt worden?

Das kann hier niemand beantworten, denn niemand hier kann wissen, ob Sie überhaupt Erbin sind.
Zitat:
Kann ich meinen Pflichtteil auch zu Lebzeiten der Erblasserin beantragen

Selbstverständlich nicht.
Zitat:
oder muss ich auf ihren Tod warten?

Selbstverständlich. Vor dem Erben kommt das Sterben.
Wo und wie muss er vorgehen, um meinen Pflichtteil zu beantragen?
[quote9Nur weiß ich von zwei Freundinnen aus der Kindheit, dass ihre Väter ohne ihr Wissen, ihre Immobilien zu Lebzeiten verkauft und den Erlös entweder ausgegeben oder an andere durch Schenkung den Erbinnen entzogen haben, und sie so beide leer ausgingen.
Der Mensch kann sein Eigentum bis zu seinem Tod nach seinem Belieben verwenden. Er kann es auch komplett ausgeben.
Es gibt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Erbe. Vererbt wird das, was zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers vorhanden ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Offensichtlich ist die Mutter Erbin nach ihren verstorbenen Eltern; wenn man nach deren Tod keine Klärung herbei führt, dann ist das eben so.

Da war vielleicht auch nichts zu klären.
Zitat:

Offensichtlich waren die Verhältnisse aber klar, die Mutter scheint ja geerbt zu haben und Alleineigentümerin des Hauses geworden zu sein. Wie sie dann damit verfährt, das ist ihre Angelegenheit. Sie kann das Haus veräußern, verschenken, was auch immer. Ob Du Erbin der Mutter wirst, oder "nur" pflichtteilsberechtigt, das wird sich nach dem Tod der Mutter heraus stellen. Bis dahin musst Du schon warten.

Man kann natürlich auch fragen. Was aber die Mutter nicht hindert, fünf Minuten nachdem sie die Antwort gegeben hat, ihr Testament zu ändern.

Bei der beschriebenen Familiengeschichte würde ich aber eher raten, das Verhältnis zur Mutter mal in einer Psychotherapie aufzuarbeiten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124003 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Sie leben ja noch, Ihr Testament ist hier ohne Bedeutung.

Sachverhalt nicht verstanden?



Zitat (von eh1960):
Dann ist das gültig, bis sie ein neues Testament aufsetzt.

Das ist schlicht falsch.
Das Testament ist gültig bis es ersetzt / vernichtet wird.



Zitat (von eh1960):
Man kann jemanden nicht "in ein Pflegeheim geben". Da muss der Betreffende schon selber zustimmen und das wollen.

Und noch 2x falsch.
Das "in ein Pflegeheim geben" geht - sogar ohne Zustimmung der Betroffenen. Es müssen nur die entsprechenden Bedingungen erfüllt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von go654500-95):
Meine Fragen jetzt:
Bin ich als Alleinerbin nun enterbt worden?


Wer sagt denn, dass du Alleinerbin wirst?

Zitat (von go654500-95):
Kann ich meinen Pflichtteil auch zu Lebzeiten der Erblasserin beantragen oder muss ich auf ihren Tod warten?


Da vor dem Erben (oder auch dem Pflichtteil) das Sterben kommt und deine Mutter noch lebt, besteht erst mit ihrem Tod ein Anspruch.

Zitat (von go654500-95):
Nur weiß ich von zwei Freundinnen aus der Kindheit, dass ihre Väter ohne ihr Wissen, ihre Immobilien zu Lebzeiten verkauft und den Erlös entweder ausgegeben oder an andere durch Schenkung den Erbinnen entzogen haben, und sie so beide leer ausgingen.


Ja, das ist so. Das Erbe/der Pflichtteil von null ist null.

Und mit seinen Vermögenswerten darf jeder tun und lassen, was auch immer er möchte.

Ich sehe hier übrigens auch keinen komplizierten Sachverhalt.

Deine Oma wollte dich in ihrem Testament berücksichtigen und hat es offensichtlich nicht getan, denn ansonsten wäre dieses Testament hinterlegt gewesen.

Mit "gestohlen" ist da nix.

-- Editiert von User am 9. Januar 2024 14:47

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39339 Beiträge, 14140x hilfreich)

Nochmals klarstellen, weil das bei einigen antwortenden Kollegen etwas durcheinander geht oder missverständlich ist. Wir haben hier zwei Vorgänge:

1. Oma hat versprochen, die Enkelin im Testament zu berücksichtigen. Dies ist wohl nicht geschehen, denn ein notarielles Testament wäre beim Nachlassgericht hinterlegt, irgendwann eröffnet worden und die Mutter hätte keinen Erbschein bekommen, das Haus, um welches es geht, auch nicht verwerten können, so wie sie es wohl schon getan hat. Es ist doch absolut üblich, dass die Erblasser etwas flunkern, um sich das Wohlverhalten von wem auch immer zu "erkaufen."

2. Nun zur Mutter der Fragestellerin, also der Tochter von der Oma. Wie da die vermögensrechtliche Lage ist, was sie mit ihrem Geld macht, das geht die Fragestellerin schlicht und ergreifend nichts an. Wird erst interessant, wenn die Mutter verstorben ist. Ihr "Partnermanagement" geht die Tochter nichts an.

So einfach ist der juristische Sachverhalt; keine Ahnung, warum da durch die Fragestellerin ein solches Bohai drum gemacht wird. War überflüssig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nochmals klarstellen, weil das bei einigen antwortenden Kollegen etwas durcheinander geht oder missverständlich ist. Wir haben hier zwei Vorgänge:

1. Oma hat versprochen, die Enkelin im Testament zu berücksichtigen. Dies ist wohl nicht geschehen, denn ein notarielles Testament wäre beim Nachlassgericht hinterlegt, irgendwann eröffnet worden und die Mutter hätte keinen Erbschein bekommen, das Haus, um welches es geht, auch nicht verwerten können, so wie sie es wohl schon getan hat. Es ist doch absolut üblich, dass die Erblasser etwas flunkern, um sich das Wohlverhalten von wem auch immer zu "erkaufen."

2. Nun zur Mutter der Fragestellerin, also der Tochter von der Oma. Wie da die vermögensrechtliche Lage ist, was sie mit ihrem Geld macht, das geht die Fragestellerin schlicht und ergreifend nichts an. Wird erst interessant, wenn die Mutter verstorben ist. Ihr "Partnermanagement" geht die Tochter nichts an.


Oder, kurz zusammengefasst: Derzeit gibt es nix zu holen.

Und ob nach dem Tod der Mutter was zu holen ist, steht in den Sternen.

Zitat (von wirdwerden):
So einfach ist der juristische Sachverhalt; keine Ahnung, warum da durch die Fragestellerin ein solches Bohai drum gemacht wird. War überflüssig.


Ganz genau.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#13
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2400 Beiträge, 369x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
wäre beim Nachlassgericht hinterlegt, irgendwann eröffnet worden und die Mutter hätte keinen Erbschein bekommen


Also ich habe selbst gerade mit der Eröffnung eines beim AG hinterlegten Testaments zu tun, bei dem der Todesfall bereits 2005(!) gewesen ist.

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