Gezwungen Haus zu verkaufen?

28. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kaputtnix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gezwungen Haus zu verkaufen?

Hallo,
vor ca. 3 Monaten ist mein Vater gestorben. Ich und mein Bruder haben daraufhin eine Immobilie , Verkehrswert ca, 200.000€ geerbt. Wir sind beide zu je 50% als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Mein Bruder verlangt jetzt von mir, das ich ihn entweder sofort auszahlen soll oder er mich zwingen will das Haus zu verkaufen. Ich würde das Haus aber gern behalten, kann aber meinen Bruder auch nicht auszahlen.
Hat er die Möglichkeit mich zum Verkauf zu zwingen? Kann er auf eine Zwangversteigerung bestehen? Was wäre wenn ich meien hälfte des Hauses auf meine beiden Kinder überschreibe?

Mfg Frederic

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Kaputtnix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Möglichkeiten habe ich die Sache hinauszuzögern? Braucht er für eine Versteigerung nicht meine Zustimmung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Willst du das Haus behalten um dadrinnen zu wohnen? Dann zahlst du doch im Moment Miete.
Will dein Bruder € 100.000,- haben oder ist er auch mit weniger zufrieden (bei Versteigerung habt ihr a) Kosten und b) kann das Haus ja auch für weniger als 200.000,- weggehen.
Klär doch mit deiner Bank, ob sie dir ggf. eine Hypothek gibt, damit du deinen Bruder auszahlen kannst (dann aber Vorsicht, das er beim Notartermin nicht alles platzen lässt und du womöglich den Kreditvertrag schon unterschrieben hast).
Plane alles ruhig durch und versuche dich sachlich mit deinem Bruder zu einigen. Vielleicht gibt es ja auch einen Mediator, der euch helfen kann.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Dein Bruder kann ohne Deine Zustimmung die Teilungsversteigerung beantragen. Die Sache kannst Du mit ein paar Tricks um einige Monate hinauszögern.

Die Teilungsversteigerung entspricht einer Zwangsversteigerung, mit der Ausnahme, dass Du selbst mitsteigern darfst.

Der Erlös aus der Teilungsversteigerung dürfte bei etwa 70% des Verkehrswertes liegen. Dein Bruder kann in so einem Fall also mit etwa 70.000€ rechnen.

Zur Auszahlung Deines Bruders kannst Du eine Hypothek auf das Haus aufnehmen. Bei einer Vermietung bekommst Du die Ratenzahlungen über die Miete wieder herein, wenn Du selbst das Haus bewohnst, hast Du eben die Ratenzahlungen anstatt einer Mietzahlung.

Die Kreditbelastung für einen Betrag von 70.000€ liegt zur Zeit bei unter 350€ im Monat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kaputtnix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
welche Möglichkeiten hätte ich denn um die Sache noch etwas hinauszuzögern?

Mfg Frederic

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Hier einige Informationen zur Teilungsversteigerung:
http://www.breiholdt.de/expertenecke_doc1.pdf

Nach § 180 Abs. 2 ZVG kann das Verfahren für die Dauer von 6 Monaten eingestellt werden, wenn dies angemessen erscheint.

Die Einstellung kann wiederholt werden, so dass sich bei geschickter Vorgehensweise alleine über diese Vorschrift 12 Monate Verzögerung herausholen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jur_laie
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kaputt,

1.) "ich und mein Bruder" ????

2.) wie ist das zu verstehen: du willst das haus alleine behalten - soll dein bruder denn gar nichts bekommen? ihm steht doch die hälfte zu, oder bist da anderer ansicht???

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#10
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Kaputtnix,

im Link von https://www.123recht.de/forum/erbrecht/Die-Tuecken-und-Fallen-der-Teilungsversteigerung-__f575962.html sind sehr gute Hinweise zu deiner Frage.

Eine friedliche Einigung ist immer besser als ein Kampf!
Die Teilungsversteigerung kostet nicht wenig.
Die Höhe vom Netto-Ergebnis für deinen Bruder (und natürlich für dich) ist ungewiss.
Bis dein Bruder das Geld aus der Teilungsversteigerung erhält, kann es unter Umständen sehr lange dauern.

-- Editiert von Vermieterheini1 am 28.07.2020 08:20

Signatur:

Dies ist eine private Meinungsäußerung als Laie ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

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#11
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Kaputtnix,
"Was wäre wenn ich meien Hälfte des Hauses auf meine beiden Kinder überschreibe?"

Was soll das außer den Kosten "der Umschreibung" für dich und/oder deine Kinder bringen?
Damit würdest du nur das unveränderte Problem Teilungsversteigerung oder Auszahlung deines Bruders von dir auf deine Kinder verlagern.

Signatur:

Dies ist eine private Meinungsäußerung als Laie ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

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#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)
Signatur:

Gruß Charly

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#13
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo charlyt4

danke für den Hinweis.
Habe nicht auf das Datum der Fragestellung geschaut.

Signatur:

Dies ist eine private Meinungsäußerung als Laie ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

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