Gilt auch ein mündliches Wohnrecht?

8. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Arwen_11
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Gilt auch ein mündliches Wohnrecht?

Vor 3 Jahren haben meine Mutter und ich ein Haus umgebaut. Eigentümerin der Wohnung im 1.Stock bin ich, Eigentümerin im EG ist meine Mutter. Tatsächlich wohnen wir jedoch genau andersrum. d.h. ich wohne im EG und meine Mutter im OG. Sowohl im OG als auch im EG fanden umfangreiche Renovierungsarbeiten statt und jeder hat sich die Wohnung so hergerichtet, wie es ihm gefallen hat bzw. seinen Lebensgedürfnissen entspricht. Meine Mutter hatte mir mündlich gesagt, ich und meine 6-jährige Tochter könnten für immer in der Wohnung im EG leben. Jetzt im Rahmen eines Streites erinnert sie sich nicht mehr daran und droht uns aus der Wohnung im EG zu schmeißen (auch mit Klage wird gedroht), mit der Begründung die Wohnung im EG gehöre ihr und sie will da jetzt einziehen. Was kann ich tun? Gilt auch ein mündliches Wohnrecht?
Danke für Eure Tipps

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1 Antwort
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#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

:forum: - habt ihr eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegründet mit Extra-Grundbuchblatt? Oder habt ihr ein Haus und eine interne Vereinbarung, wer wo wohnt?
Und mit der Wohnung - umgekehrt wird ein Schuh draus. Sie muss ja auch aus ihrer Wohnung raus.
Bitte Forum wechseln und Frage entsprechend erweitern.

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