Mein Mann ist verstorben und es gilt daher gesetzliche Erbfolge. Wir bilden eine Erbengemeinschaft. Nun ist es jedoch so, dass mein Mann alleiniger Kontoinhaber war und ich nur die Vollmacht hierüber hatte. Mein Einkommen ging komplett während unserer Ehe auch auf dieses Konto. Kann ich dann das Konto so betrachten, als wäre es ein Gemeinschaftskonto, obwohl nur mein Mann Kontoinhaber war? Oder würde das nicht berücksichtigt, da ich nur Bevollmächtigte war…
-- Editiert von Zauberin23 am 19.06.2021 08:00
Girokonto Erblasser, gesetzliche Erbfolge
19. Juni 2021
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Frage vom 19. Juni 2021 | 07:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Girokonto Erblasser, gesetzliche Erbfolge
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#1
Antwort vom 19. Juni 2021 | 10:17
Von
Status: Schlichter (7430 Beiträge, 4356x hilfreich)
ZitatKann ich dann das Konto so betrachten, als wäre es ein Gemeinschaftskonto, obwohl nur mein Mann Kontoinhaber war? Oder würde das nicht berücksichtigt, da ich nur Bevollmächtigte war… :
Nein, dadurch wird es kein Gemeinschaftskonto. Dein Einkommen müsste man rausrechnen.
#2
Antwort vom 19. Juni 2021 | 12:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, dadurch wird es kein Gemeinschaftskonto. Dein Einkommen müsste man rausrechnen.
Kann ich mein komplettes Gehalt,was ich beispielsweise, während der ganzen Ehe verdient habe,rausrechnen, oder wie soll ich das machen??? Unsere Gehälter gingen auf das Konto und von diesem Konto wurde alles bezahlt..
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#3
Antwort vom 19. Juni 2021 | 13:55
Von
Status: Unbeschreiblich (45553 Beiträge, 16190x hilfreich)
ZitatKann ich mein komplettes Gehalt,was ich beispielsweise, während der ganzen Ehe verdient habe,rausrechnen, oder wie soll ich das machen??? :
Nein, wie Du nachweist, welcher Anteil Dir gehört und somit nicht in den Nachlass fällt ist Deine Sache.
ZitatUnsere Gehälter gingen auf das Konto und von diesem Konto wurde alles bezahlt. :
Dann wäre es z.B. einen Anteil in Höhe des Verhältnisses beider Gehälter zueinander anzunehmen.
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