Girokonto Erblasser, gesetzliche Erbfolge

19. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Zauberin23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Girokonto Erblasser, gesetzliche Erbfolge

Mein Mann ist verstorben und es gilt daher gesetzliche Erbfolge. Wir bilden eine Erbengemeinschaft. Nun ist es jedoch so, dass mein Mann alleiniger Kontoinhaber war und ich nur die Vollmacht hierüber hatte. Mein Einkommen ging komplett während unserer Ehe auch auf dieses Konto. Kann ich dann das Konto so betrachten, als wäre es ein Gemeinschaftskonto, obwohl nur mein Mann Kontoinhaber war? Oder würde das nicht berücksichtigt, da ich nur Bevollmächtigte war…

-- Editiert von Zauberin23 am 19.06.2021 08:00

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat (von Zauberin23):
Kann ich dann das Konto so betrachten, als wäre es ein Gemeinschaftskonto, obwohl nur mein Mann Kontoinhaber war? Oder würde das nicht berücksichtigt, da ich nur Bevollmächtigte war…

Nein, dadurch wird es kein Gemeinschaftskonto. Dein Einkommen müsste man rausrechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zauberin23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, dadurch wird es kein Gemeinschaftskonto. Dein Einkommen müsste man rausrechnen.

Kann ich mein komplettes Gehalt,was ich beispielsweise, während der ganzen Ehe verdient habe,rausrechnen, oder wie soll ich das machen??? Unsere Gehälter gingen auf das Konto und von diesem Konto wurde alles bezahlt..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von Zauberin23):
Kann ich mein komplettes Gehalt,was ich beispielsweise, während der ganzen Ehe verdient habe,rausrechnen, oder wie soll ich das machen???


Nein, wie Du nachweist, welcher Anteil Dir gehört und somit nicht in den Nachlass fällt ist Deine Sache.

Zitat (von Zauberin23):
Unsere Gehälter gingen auf das Konto und von diesem Konto wurde alles bezahlt.


Dann wäre es z.B. einen Anteil in Höhe des Verhältnisses beider Gehälter zueinander anzunehmen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.895 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen