Girokonto vom verstorbenen Vater nutzen?

14. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
summernight
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Girokonto vom verstorbenen Vater nutzen?

Guten Morgen an alle,
vorgestern ist der Vater meines Freundes verstorben.
Finanziell gehts es uns nicht so gut, dass wir die Bestattung und alles was dran hängt (z.B. den in bayrischen Dörfern üblichen Leichenschmaus)bezahlen können. Es gibt zwei Konten, eins mit ca. 20.000 Euro und ein Girokonto mit 3.000 Euro. Soweit wir wissen gibt es ein Testament in dem verfügt ist, dass mein Freund Haus und Grundstück, sowie die Hälfte des Geldes erben wird. Die andere Hälfte erhält seine Cousinde, quasi als Dank für die Pflege die sie übernommen hat (Saubermachen, Wäsche etc.)Darf man beispielsweise das Girokonto nutzen um die anfallenden Kosten der Bestattung zu zahlen? Auch vor der Testamentseröffnung? Vielen Dank für eure Hilfe. Viele Grüsse




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50251 Beiträge, 17588x hilfreich)

Die Bestattungskosten darf man von dem Konto begleichen, mehr aber auch nicht. Gegen Vorlage der Rechnungen wird die Bank die entsprechenden Zahlungen vornehmen. Eine einfache bezahlung per Überweisungsformular ist jedoch nicht möglich.

Über das Konto darf Dein Freund ansonsten nur gemeinsam mit Deiner Cousine verfügen.

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#2
 Von 
summernight
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank hh für die schnelle Antwort. Nur die Bestattung oder auch das andere, wie z.B. den üblichen Leichenschmaus?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50251 Beiträge, 17588x hilfreich)

Die Beerdigungskosten, dazu gehört auch der Leichenschmaus in angemessenem Umfang.

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#4
 Von 
summernight
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank hh.

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#5
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Bank muss leider gar nichts. Auch der alt hergebrachte Grundsatz, das zumindest die Beerdigungskosten aus Kulanz vom Konto abgebucht werden können, gilt nicht mehr so ohne weiteres.

Die Banken haben in der Vergangenheit nämlich die Erfahrung gemacht, dass die Verstorbenen schon für Ihre Beerdigung vorgesorgt hatten (Versicherung u.ä.) und dass die lieben Erben zweimal kassiert hatten. Die Rücküberweisung erfolgte natürlich auf das Konto des Erben.

Man sollte aber mit ihr sprechen und der Bank eine Kopie des Testaments samt Eröffnungsprotokoll vorlegen.

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#6
 Von 
colasa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 18x hilfreich)

Darf bzw. soll man die hier vorgeschlagene Prozedur, der Bank die Bestattungskosten vorzulegen, auch dann anwenden, wenn man einerseits selbst Bevollmächtigter des betreffenden Kontos ist und andererseits ausschlagen wird?

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#7
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Ich würde sagen ja. Annahme bzw. die Ausschlagung des ERbes haben ja nichts damit zu tun, dass du dich um Bestattung o.ä. künmmerst. Da du also Kontovollmacht hast, ist eine Begelichung der Bestattungskosten somit um einiges leichter.

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"Scientia potentia est."

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