Grabpflege Kosten

13. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
User_145
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Grabpflege Kosten

Hallo,

Foglender Sachverhalt:

2 Erben .
1. Schwester des Verstorbenen
2. Neffe des Verstorbenen.

Nun gibt es Streitigkeiten in welcher Höhe der Grabpflegevertrag gemacht wird.
Schwester will eine Grabpflege weit über dem Normall Fall,der nat. auch viel teurer ist.

Der Neffe will eine angemesse Grabpflege die alles nötige beinhaltet.

Nun ist es so das "nur" die Schwester beim Friedhof das alleinige Nutzungsrecht hat.
Nun muss Sie ja nach §18 Abs. 1 der Friedhofsordnung für die Pflege sorgen.

Was wäre nun wenn der Neffe sich auf Grund der Streitigkeiten nun weigert eine Grabpflege in Auftrag zu geben und es nach bestem Gewissen eingeverantwortlich in die Hand nimmt und das Grab in Ordnung hält ?

Ist der Neffe durch das alleinige Nutzungsrecht überhaupt Rechtlich Verpflichtet für die Grabpflege aufzukommen ?


Kann man mit Rechtlichen Folgen rechnen, da bei der Schwester ein Anwalt von Anfang an im Spiel war ?
Weil normal laut Gesetz ist man ja nicht verpflichtet eine Grabpflege abzuschliessen da diese nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört und zudem hat ja die Schwester das alleinige Nutzungsrecht der Grabstätte.

Stimmt das so oder gibt es ev. Probleme ?

Vielen Dank für eure Tipps.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Gibt es ein Testament, das die Erben verpflichtet einen Grabpflegevertrag abzuschließen?

Wenn nicht, ist es das "Privatvergnügen" der Schwester, wenn diese einen solchen abschließen will.

Was wäre nun wenn der Neffe sich auf Grund der Streitigkeiten nun weigert eine Grabpflege in Auftrag zu geben und es nach bestem Gewissen eingeverantwortlich in die Hand nimmt und das Grab in Ordnung hält ?
Der Neffe kann nicht gezwungen werden, einen Grabpflegevertrag abzuschließen (außer wenn ein etwaiges Testament dies vorsieht).

Weil normal laut Gesetz ist man ja nicht verpflichtet eine Grabpflege abzuschliessen da diese nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört und zudem hat ja die Schwester das alleinige Nutzungsrecht der Grabstätte.
Das ist richtig.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
User_145
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi cruncc1,

Vielen Dank für deine Info.
Genau das habe ich gehofft zu lesen.

Also ein Testament liegt nicht vor, die Erbfolge ging nach der Gesetzlichen Erbfolge.


Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für eine Grabpflege.

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