Ein Ehepaar hat je kinder aus vorherigen Ehen. der Ehemann stirbt und setzt die Ehefrau zur Voll-, die eigenen Kinder zu Nacherben ein. Die Stiefkinder erhalten nichts. Die Erben verpflichtet er zur Grabpflege. Haben die Kinder des Mannes, die nach dem Ableben der Ehefrau (welche im selben Grab bestattet wird und die alles bis auf das Vorerbe ihren eigenen Kindern vermacht hat) zu Erben werden, auch dann einen Anspruch gegenüber den Stiefgeschwistern auf Beteiligung an den KOsten der Grabpflege, wenn die Ruhezeit einer Urne (Ehefrau) vor der des Ehemannes (Sarg) endet?
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Grabpflege - Patchworkfamilie
4. Oktober 2012
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Frage vom 4. Oktober 2012 | 21:29
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Grabpflege - Patchworkfamilie
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2012 | 09:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Ein solcher Anspruch gegen die Stiefgeschwister besteht in so einem Fall nicht.
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