Grabpflege - Wer zahlt die laufenden Grabkosten - auch in Zukunft!?

15. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)
Grabpflege - Wer zahlt die laufenden Grabkosten - auch in Zukunft!?

Wer zahlt die laufenden grabkosten---auch in Zukunft!
Nur die Kinder---nur die Erben---auch enterbte Kinder?
danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Es ist nicht verboten, eine Grabstätte verkommen zu lassen.
Auch gesetzlich ist hier nichts geregelt.
Vom moralischen Standpunkt wäre es zunächst die Aufgabe der Erben.

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#2
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Der der meint er muss es machen - wie schon gesagt da gibt es nichts verbindliches.

Personen die aber nichts bekommen haben werden wohl kaum sich um die Grabstelle kümmern oder ?

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#3
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

In einer Friedhofssatzung ist geregelt,das ein Grab gepflegt werden muss!---Also muss auch jemand dafuer aufkommen!

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#4
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Ja , dann geh mal auf einen Friedhof deiner wahl und zähl die Gräber auf die das nicht zutrifft.

Und die die nichts gerbet haben oder zuwenig werden das wohl nicht bezahlen.

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#5
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Und wird das Grab nicht gepflegt, bekommt der Nutzungsberechtigte vom Friedhofsamt eine entsprechende
Aufforderung. Danach wird das Grab eingeebnet.

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#6
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

kann man auch so eine Eineebnung beantragen?

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

@trutzek: Das Thema postest du jetzt schon seit Januar zum dritten Mal und irgendwie kommt scheinbar kein für dich befriedigendes Ergebnis dabei raus, sonst würdest du nicht wieder und wieder schreiben.

Mach mal Butter bei die Fische (oder halte es wie von xxsirodxx beschrieben.)


- Wer will in deinem Fall von wem was haben??
- Streiten sich Hinterbliebene, Erben und Nichterben um die Grabpflege?
- Meckert die Friedhofsverwaltung über den Zustand??
- Oder bist du der Meinung, einen Erben mit der Grabpflege striezen zum müssen, weil du leer ausgegangen bist??

Wenn es keinen Kläger gibt, braucht es auch keinen Richter.

-- Editiert am 21.02.2011 12:52

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#8
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

quote:
Wer zahlt die laufenden grabkosten

Saublöde Frage - der der den Verstorbenen auch zu Lebzeiten geliebt hat. Das machen Menschen auch oft ohne zu erben.
Die paar Blumen über das Jahr sind doch keinen Streit wert.

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" Gruss aus Offenbach"

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#9
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Wer will in deinem Fall von wem was haben??
- Streiten sich Hinterbliebene, Erben und Nichterben um die Grabpflege?
- Meckert die Friedhofsverwaltung über den Zustand??
- Oder bist du der Meinung, einen Erben mit der Grabpflege striezen zum müssen, weil du leer ausgegangen bist??



1.Betrifft nicht mich ,sondern Nachbarin
2.Sie war zur Hälfte Erbin---andere Haelfte Kinder aus anderer Ehe
3.Sie ist jetzt Pflegestufe 1 und kann sich einen grabpflegedienst nicht leisten
4. Die Kinder weigern sich a) Grab zu pflegen und b) für Grabpflege aufzukommen
5.Die Friedhofsverwaltung hat sich aufgefordert das grab in ordnung zu bringen---bzw. auch den Grabstein zu erneuern!Also vielleichtgenügen die Infos ja jetzt!

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#10
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Blumen kosten Geld und Zeit kostet es auch , deshalb auch gleich die Frage ob man die Einebnung auch beantragen kann .... Wahnsinn aber das ist Moral oder Ethik.

Wenn es eine Bestattungform gibt die die Leute nichts kostet würden bestimmt 90 % der Leute diese wählen.



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#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

@Trutzek:
Die Nachbarin soll gegenüber der Friedhofsverwaltung auf ihre finanzielle und körperliche Unfähigkeit hinweisen das Grab zu pflegen, und die weiteren Erben als Verantwortliche nennen.

Sollten sich die Erben einigen können, wäre auch ein Grabplatte eine abschließende Lösung.

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