Ich habe eine Frage zur Grabpflege. Mein Schwiegervater ist verstorben. Er hat sich bisher um das Grab seiner Eltern gekümmert. Nun ist die Friedhofsverwaltung an uns herangetreten, dass wir als die Erben uns um die Grabpflege seiner Eltern zu kümmern haben. Er hat aber noch eine Schwester, die sich allerdings bisher nicht um das Grab gekümmert hat. Die Verwaltung hat sie nach unserem Einspruch angeschrieben, sie hat aber geäußert, dass sie kein Geld habe und sich daher nicht um das Grab kümmern möchte. Daraufhin sind laut Verwaltung wir in der Pflicht. Die Begründung dafür ist, dass mein Schwiegervater bisher immer alles bezahlt und sich gekümmert hat. Unsere Frage, ob es eine schriftliche Vereinbarung gibt wurde verneint.
Das Grab wurde nicht von meinem Schwiegervater, sondern zu ihren Lebzeiten noch von seiner Mutter "gepachtet". Der Nutzungsvertrag läuft wohl noch 7 Jahre.
Kann sich seine Schwester wirklich so einfach aus der Verantwortung stehlen? Meiner Meinung nach müsste sie doch verpflichtet sein zumindest die Hälfte aller Kosten zu tragen oder liege ich da daneben?
Vielen Dank,
Alexander
Grabpflege von Oma mitgeerbt?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
dass wir als die Erben
Man kann tatsächlich auch unliebsame und kostenverursachende Pflichten miterben. Der Erblasser liegt nicht bei den Eltern?
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Woraus soll das resultieren? Aus Moral oder aus Recht?ZitatMeiner Meinung nach müsste sie doch verpflichtet sein zumindest die Hälfte aller Kosten zu tragen oder liege ich da daneben? :
Wenn ihr euch als Hinterbliebene/Erben nicht einig werdet und es nicht selbst pflegt, wird es die Fdh-Verwaltung selbst veranlassen und einem/dir die Rechnung schicken.
Du kannst dann versuchen, dich mit dieser Schwester zu einigen.
Du kannst die Grabpflege auf das Notwendige reduzieren. Oder es selbst machen.
Und wer kümmert sich um das Grab deines Schwiegervaters?
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Meiner Meinung nach war mein Schwiegervater und seine Schwester gleichermaßen für die Pflege des Grabes ihrer Eltern verantwortlich. Er hat sich zwar um alles gekümmert, laut Friedhofsverwaltung gab es aber keine schriftliche Vereinbarung.
Es ist klar, dass wir mit seinem Tod seine Pflichten mitgeerbt haben. Aber somit die Grabpflege nur zur Hälfte. Da wir selber 150 km entfernt wohnen würde es für uns darauf hinauslaufen jemanden mit der Pflege zu beauftragen. Daher war meine Meinung, dass wir 1/4 der Kosten übernehmen müssen, die Schwester meiner Frau ebenfalls 1/4 und Ihre Tante die Hälfte.
Mag sein, aber das dürfte der Friedhofsverwaltung egal sein. Denn jetzt macht es niemand, und WER macht es nun--- nur das interessiert die Verwaltung.ZitatAber somit die Grabpflege nur zur Hälfte. :
Ja, das geht. Ihr seid dann die Auftraggeber für die Pflege. Ihr werdet die Pflege zunächst voll lt. Auftrag bezahlen müssen---und müsst euch von den Miterben dann Anteile für Grabpflege *holen.Zitatjemanden mit der Pflege zu beauftragen. :
Bei den Kosten für Grabpflege gibts große Spannen, je nachdem, was ihr machen lassen wollt. (schon dabei gibts oft Erbenstreit).
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