Grenzüberschreitende Erbsache - Immobilien

22. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
krixi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Grenzüberschreitende Erbsache - Immobilien

Hallo zusammen, Ein Freund aus Ungarn arbeitet und wohnt in Deutschland - ist also steuerpflichtig in DE. Seine Mutter in Ungarn lebt noch, sie will aber ihr Einfamilienhaus auf ihrem Sohn hinterlassen. In Ungarn gibt es eine Erbrecht, dass direkte Nachkommer (zwischen Eltern und ihren KIndern) von der ungarischen Erbschaftssteuer befreit sind. Die Frage ist aber: da ihr Sohn im Ausland ansässig ist und steuerpflichtig wohnt, muss er trotzdem in DE Erbschaftssteuer nach dem Einfamilienhaus als Erbe, das in Ungarn zu finden ist, zahlen oder nicht (nach dem Tod seiner Mutter)? In Ungarn nicht, aber in DE auch nicht? Wenn in DE er müsste zahlen, wäre es dann sinnvoll (und schlau) das Einfamilienhaus schon jetzt im Leben der Mutter auf dem Namen ihrer Sohn zu schreiben um überall von der Erbschaftssteuer befreit zu werden? Danke im Voraus.

-- Editiert von User am 22. April 2026 21:03

-- Editiert von User am 22. April 2026 21:18

-- Editiert von User am 22. April 2026 21:22




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34430 Beiträge, 17800x hilfreich)

Ja, er muss zahlen. Nein, eine Schenkung macht keinen Sinn - Erbschaft- und Schenkungsteuer sind in D nämlich exakt gleich hoch. Im Übrigen beträgt der Freibetrag 400.000 Euro - ist das Haus wirklich mehr wert?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
krixi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ja, er muss zahlen. Nein, eine Schenkung macht keinen Sinn - Erbschaft- und Schenkungsteuer sind in D nämlich exakt gleich hoch. Im Übrigen beträgt der Freibetrag 400.000 Euro - ist das Haus wirklich mehr wert?


Vielen Dank! Schenkungsteuer gibt es in DE also auch. OKay.
Da das Haus max. 300,000 € wert ist, taucht dann weder in DE auck keine Steuer auf, oder?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34430 Beiträge, 17800x hilfreich)

In D fällt wegen des Freibetrags keine Erbschaftsteuer an.

-- Editiert von User am 23. April 2026 15:10

-- Editiert von User am 23. April 2026 15:11

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19155 Beiträge, 10316x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
In D fällt wegen des Freibetrags keine Erbschaftsteuer an.

Naja - wenn außer dem Haus noch 200000€ Bargeld vererbt werden, dann schon.
Die 400000€ gelten für das Erbe insgesamt.
Wenn also maximal 400000€ geerbt werden, dann ist es in D steuerfrei.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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