Grobe Formel für den Verkehrswert Wert Berechnung

4. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
tomzz
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 71x hilfreich)
Grobe Formel für den Verkehrswert Wert Berechnung

Hallo Forumsteilnehmer,

zur Errechnung des Verkehrswertes, habe ich mir an Beispielimmobilien (Raum 54636, Dorfgebiet) folgende Formel überlegt:
Wenn ein Einfamilienhaus ca. 30 Jahre mit Grundstück 150 qm Wohnfläche hat, kommt man auf ca. 150.000 Euro Verkehrswert.
Frage: Wie hoch ist der Verkehrswert für ein 30 Jahre altes Haus, das ca. 220 qm Wohnfläche hat, plus Keller (50 qm).
Hintergrund der Frage ist, ich benötige den groben Verkehrswert einer Immobilie, um die vorrausichtliche Erbschaftssteuer zu errechnen.
Vielen Dank schon einmal für die Antwort.

Schönen Gruß
Tom

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Der Verkehrswert der Immobilie hängt von so vielen Faktoren ab, dass man keine Pauschale Antwort geben kann (Lage, Alter, Grundstücksgröße, Zustand, Ausstattung usw.)

Für die Berechnung der Erbschaftsteuer ist der Verkehrswert aber auch unwichtig. Entscheidend ist der Mietwert. Basis dafür ist die erzielbare Miete für das Haus. Der Mietwert beträgt das 12,5-fache einer Jahresnettomiete mit Zu- oder Abschlägen je nach Alter und Nutzung.

63x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tomzz
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 71x hilfreich)

Ah ja. Danke für die Antwort. D.h., wenn die Jahresnettomiete 24.000 Euro beträgt, würde ein Grundwert von 300.000 Euro zur Erbschaftssteuer - Berechnung herangezogen werden....Wenn sich der Einheitswert von 65% auf 90% ändern würde, so müsste ein Alleinerbe 65.000 Euro Steuern zahlen...Ist die Vermutung berechtigt, daß sich der Einheitswert in diese Richtung verschieben wird?

44x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Unter Einheitswert versteht man etwas anderes. Es ist aber richtig, dass angestrebt wird, die Bewertung von immobilien für die Erbschaftsteuer zu erhöhen (auf ca. 80-90% des Verkehrswertes). Konkrete Entscheidungen sind aber noch nicht getroffen worden.

Für die Höhe der Erbschaftsteuer kommt es wesentlich auf den Verwandtschaftsgrad an.

Als Kind des jetzigen Eigentümers würde nach aktueller Rechtslage bei einem Mietwert von 300.000€ eine Erbschaftsteuer von 10.450€ anfallen. Wenn Du nicht mit dem Erblasser verwandt bist, dann fällt eine Erbschaftsteuer von 85.492€ an.

Wenn das Haus mit 400.000€ bewertet wird, dann fällt als Kind eine Erbschaftsteuer von 21.450€ an und als nicht Verwandter eine Erbschaftsteuer von 114.492€.

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tomzz
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 71x hilfreich)

Vielen Dank für die konkrete Info zu meiner Frage. Schönen Abend.

1x Hilfreiche Antwort

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