Grober Undank bei Pflegeleistungen?

14. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Gerhart
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Grober Undank bei Pflegeleistungen?

Hallo,

bin mir nicht sicher, ob das hier die richtige Rubrik ist, da es noch keinen Erfall gibt, dafür aber schon jetzt Ärger wegen dem möglichen Erbe. Folgender Fall.
Eine Mutter von 3 Kindern wird nach einem Schlaganfall von ihrer Tochter jahrelang versorgt und gepflegt. Die beiden Söhne kümmern sich nicht. Dann zieht die Tochter zu ihrem Lebensgefährten und der vermietet die Einliegerwohnung in seinem Haus an die pfelgebedürftige Mutter. Ein schriftlicher Mietvertrag existiert nicht, da quasi "Familie". Es wird eine monatliche Miete vereinbart und dass das Haus der Mutter nach deren Tod je zur Hälfte auf die Tochter und den Sohn B übergeht. Sofern eine Unterbringung im Pflegeheim nötig ist, soll das Haus dafür verwendet werden (Miete oder Verkauf).
Hindergrund davon ist, dass Sohn A seinen Verzicht erklärt hat, da er bereits große Geldzuwendungen für den Kauf eines Hauses und die Begleichung seiner Schulden erhalten hat, zumal er inzwischen wieder hoffnungslos überschuldet ist. Sohn B wohnt für eine Minimalmiete im Haus der Mutter und soll wegen seinen diversen und wechselnden "Weibergeschichten" keinen Zugriff erhalten, da es sonst vermutlich relativ schnell in "anderen Händen" ist.
Nach 5 Jahren muss die Tochter wegen gesundheitlichen Problemen notfallmäßig ins Krankenhaus und da die Versorgung der Mutter nicht gewährleistet ist wird sie vorübergehend zu Sohn B in ihr Haus gebracht. Nachdem die Tochter aus der Reha zurück ist stellt sie fest, dass das Konto der Mutter aufgelöst wurde und ihr wird verkündet, dass die Mutter bei ihrem Sohn bleibt (obwohl ihr dort nur 8 m2 im Fernsehzimmer des Sohnes zur Verfügung stehen und sie nicht mal einen Schrank für ihre Sachen hat), der auch die komplette Rente der Mutter einstreicht und keine Miete mehr an seine Mutter bezahlt. Inzwischen wurde auch das Haus auf den Sohn überschrieben.
Kurz darauf bekommt die Tochter ein Schreiben vom Anwalt der Mutter, sie solle sämtliche von ihrem Konto abgehobenen Gelder zurück zahlen. Obwohl diese immer nur auf Anweisung der Mutter abgehoben und ihr ausgehändigt wurden. Auch die während der Abwesenheit der Mutter geleisteten Mietzahlungen für die von ihr bisher nicht gekündigte Einliegerwohnung seien zurück zu erstatten, da kein Mietvertrag bestehen würde.
Allem Anschein nach hat der Sohn B die Gunst der Stunde genutzt, sich das Haus und die Rente unter den Nagel zu reissen. Die Abschiebung der Mutter ins Pflegeheim steht an. Dafür soll dann die Tochter zahlen, da Sohn A schon überschuldet und B sich in Vorruhestand verabschiedet hat. Die Mutter ist verwirrt, vermutlich dement, was aber laut ihrem Anwalt nicht stimmt, sie sei voll geschäftsfähig. Vom Anwalt wurden inzwischen auch sämtliche Vollmachten der Tochter gekündigt und die Mahnung der weiteren Mieten durch den Lebensgefährten für die ungekündigte Einliegerwohnung als unbegründet zurück gewiesen, da kein Mietvertrag.

Fragen:
1. Wie kann man überprüfen lassen, ob eine Demenz vorliegt - und damit die Vermögensübertragung und Vollmacht für den Anwalt nicht rechtens gewesen wäre?
2. Wie kommt man an entsprechende Informationen bzgl. der Vermögensübertragungen und kann die irgend wie verhindert, bzw. rückgängig gemacht werden wenn die "Demenz-Karte" nicht sticht?
3. Kann der Mutter für die inzwischen mehr als 15 Jahre Pflege- und Versorgungsleistungen wegen "grobem Undank" oder nicht einhalten der getroffenen Absprache der Aufwand (ca. 20-25 Stunden pro Woche über ca. 15 Jahre) in Rechnung gestellt werden. (Ähnlich wie bei dem "Vorerbanspruch" für Pflegeleistungen, nur schon zu Lebzeiten, da das Haus in einigen Jahren vermutlich weg ist)
4. Wie lässt sich verhindern, dass die Tochter zusätzlich noch das Pflegeheim der Mutter zahlen muss?

Im Voraus schon mal vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Erste dringende Empfehlung: selbst einen Anwalt nehmen. Zweite Empfehlung: Betreuung der Mutter beim Amtsgericht beantragen. Und aus diesen beiden Empfehlungen ergibt sich alles andere.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerhart
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Erste dringende Empfehlung: selbst einen Anwalt nehmen. Zweite Empfehlung: Betreuung der Mutter beim Amtsgericht beantragen. Und aus diesen beiden Empfehlungen ergibt sich alles andere.
wirdwerden

Danke. Anwaltstermin steht an, wollte nur mal schon vorab ein paar Hindergrundinfos

0x Hilfreiche Antwort

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