Hallo alle miteinander!
Wir wurden heute vor ein Problem gestellt und wissen nicht wie wir weiter vorgehen sollen. Hintergrund ist, dass der Vater meines Sohnes (wir waren schon geschieden) verstorben ist als mein Sohn 14 Jahre alt war. Er ist mittlerweile 24 Jahre alt und nun ist seine Oma väterlicher Seite verstorben. Heute bekam er nun ein Schreiben vom Gericht, in dem steht, dass ein Erbvertrag vorliegt in dem festgehalten ist, dass sein Opa die eine Hälfte bekommt und seine Tante sowie sein Cousin und seine Cousine die andere Hälfte und er von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Das Gericht wies ihn aber darauf hin, dass er einen Pflichtteilsanspruch hat.
Da er ein gutes Verhältnis zu seinen Großeltern hatte war er wie vor den Kopf geschlagen.
Nun ist meine Frage: Muss er etwas unternehmen oder geht das alles automatisch seinen Weg? Was ist in diesem Fall der Pflichtteil?
Danke für alle Antworten
Gaby
Großmutter verstorben - Erbvertrag
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
#Nun ist meine Frage: Muss er etwas unternehmen oder geht das alles automatisch seinen Weg?#
Ein Pflichtteilsanspruch kann/muss innerhalb von 3 Jahren gegenüber den Erben geltend gemacht werden.
#Was ist in diesem Fall der Pflichtteil?#
Der Pflichtteilsanspruch ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Wieviele Kinder hatte die Oma? Leben diese noch? Wenn nein, haben diese Kinder?
-----------------
" "
Danke für die Antwort:
Die Oma hatte 2 Kinder. Den Vater meines Sohnes, der verstorben ist und noch eine Tochter die in Italien lebt und selbst 2 erwachsene Kinder hat.
Gruß Gaby
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn das Verhältnis zum Opa gut ist, dann sollte dein Sohn ihn einfach mal besuchen und sich erkundigen, warum er im Testament der Oma nicht genannt wird. Vielleicht war es ja keine Absicht, sondern nur Unwissenheit.
Möglicherweise hat die Oma ja gedacht, man könne nur an die lebenden Kinder vererben, und durch den Tod des Vaters sei dein Sohn nicht mehr erbberechtigt.
Auf jeden Fall sollte der Opa daran erinnert werden, das es 3 und nicht nur 2 Enkel gibt!
-----------------
""
Aber könnte der Opa den Erbvertrag überhaupt alleine noch ändern?
-----------------
""
#Die Oma hatte 2 Kinder.#
Dann hat dein Sohn einen Pflichtteilsanspruch von 1/8 in bar.
#Vielleicht war es ja keine Absicht, sondern nur Unwissenheit.#
Selbst wenn dies so wäre, hätte dieses keinen Einfluss auf die im Erbvertrag bestimmte Erbfolge.
#Aber könnte der Opa den Erbvertrag überhaupt alleine noch ändern?#
Nur, wenn dies im Erbvertrag ausdrücklich geregelt ist.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten