Großneffe-Tante

20. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
didimanu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Großneffe-Tante

Guten Tag,

ich habe soeben ein Amtsgerichtsschreiben erhalten, in dem ich als Großneffe in Erbsachen meiner Tante als Erbe berechtigt wäre.

Muss ich innerhalb einer gewissen Frist hier vorsorglich das Erbe ablehnen oder annehmen?

Sind meine jüngeren Brüder ebenfalls erbberechtigt?

Ich frage deshalb, weil ein Bekannter von mir in ähnlicher Sache die Schulden seines Vaters übernommen hat aufgrund Fristenversäumung.

Vielen Dank.

Liebe Grüße
Andreas

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48378 Beiträge, 17069x hilfreich)

Zitat (von didimanu):
Muss ich innerhalb einer gewissen Frist hier vorsorglich das Erbe ablehnen oder annehmen?


Wenn man ausschlagen will, dann muss man das innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung machen. EIne vorsorgliche Ausschlagung ist dabei nicht zu empfehlen, es sei denn man ist sich ganz sicher, dass der Nachlass überschuldet ist.

Wenn man nicht innerhalb der 6-Wochenfrist ausgeschlagen hat, dann hat man das Erbe automatisch angenommen.

Zitat (von didimanu):
Sind meine jüngeren Brüder ebenfalls erbberechtigt?


Davon ist auszugehen.

Zitat (von didimanu):
Ich frage deshalb, weil ein Bekannter von mir in ähnlicher Sache die Schulden seines Vaters übernommen hat aufgrund Fristenversäumung.


Und wenn man jetzt vorsorlich ausschlägt aus der Befürchtung, man könne Schulden erben und es stellt sich anschließend heraus, dass ein hohes Vermögen vorhanden war, dann ist das Erbe futsch. Wenn sich jedoch herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, dann kann man immer noch die Nachlassinsolvenz anmelden und dadurch die eigene Haftung auf den Nachlass beschränken.

Daher würde ich dringend davon abraten, das Erbe rein vorsorglich auszuschlagen.

Wie ist man denn in die Erbenstellung gekommen? Haben alle nahen Verwandten bereits ausgeschlagen oder ist man selbst der nächste Verwandte?

-- Editiert von hh am 20.12.2021 11:09

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#2
 Von 
didimanu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wie ist man denn in die Erbenstellung gekommen? Haben alle nahen Verwandten bereits ausgeschlagen oder ist man selbst der nächste Verwandte?


Ich bin selbst der nächste Verwandte. Außer meinen beiden jüngeren Brüdern gibt es keine Verwandschaft mehr..

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