Hallo zusammen!
Vor kurzer Zeit ist meine Großtante verstorben!(Schwester meiner Oma)
Meine Großtante hatte keine Kinder und mein Vater bzw meine Großeltern sind leider bereits verstorben!Es lebt lediglich der Bruder meines Vaters mit Kindern, zu dem allerdings kein Kontakt mehr besteht...kann mir jemand sagen ob ich einen Pflichtteil
einklagen kann?
Gruß
Daniel
Großtante verstorben
6. Oktober 2019
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Frage vom 6. Oktober 2019 | 22:11
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Großtante verstorben
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2019 | 00:10
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17086x hilfreich)
Zitat:kann mir jemand sagen ob ich einen Pflichtteil einklagen kann?
Gibt es ein Testament, mit dem Du enterbt wurdest oder warum fragst Du nach dem Pflichtteil.
Warum willst Du überhaupt klagen? Verweigert Dir irgendjemand etwas und wen willst Du verklagen?
Sollte es kein Testament geben, dann bist Du gesetzlicher Erbe. Sollte Deine Oma das einzige Geschwisterkind der Großtante gewesen sein und Du das einzige Kind Deines Vaters, dann beträgt Dein gesetzlicher Erbteil 50%.
Sollte es ein Testament geben, mit dem Du enterbt wurdest, so hast Du keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
#2
Antwort vom 7. Oktober 2019 | 02:44
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:kann mir jemand sagen ob ich einen Pflichtteil einklagen kann?
Gibt es ein Testament, mit dem Du enterbt wurdest oder warum fragst Du nach dem Pflichtteil.
Warum willst Du überhaupt klagen? Verweigert Dir irgendjemand etwas und wen willst Du verklagen?
Sollte es kein Testament geben, dann bist Du gesetzlicher Erbe. Sollte Deine Oma das einzige Geschwisterkind der Großtante gewesen sein und Du das einzige Kind Deines Vaters, dann beträgt Dein gesetzlicher Erbteil 50%.
Sollte es ein Testament geben, mit dem Du enterbt wurdest, so hast Du keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Die Gedanken mache ich mir deshalb, weil es ein sehr schwieriges Verhältnis zu meinem Onkel gibt und ich glaube, dass er sie wegen des Testaments beeinflusst haben könnte! Alles nicht so einfach ;-(
Also meine Großtante hatte keine Kinder,meine Oma (Schwester der Großtante) hatte 3 Söhne...
-Meinen Vater, der bereits verstorben ist! Ich bin Einzelkind
- Ein Sohn hat keine Kinder und ist ebenfalls verstorben
- und der dritte Sohn lebt noch und hat zwei Kinder
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#3
Antwort vom 7. Oktober 2019 | 08:35
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17086x hilfreich)
Dann bleibt es dabei, dass Du ohne Testament einen gesetzlichen Erbanspruch von 50% hast.
Mit Testament gilt dessen Inhalt. Einen Pflichtteilsanspruch hast Du nicht.
#4
Antwort vom 7. Oktober 2019 | 18:51
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ok, danke für ihre Hilfe !
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