Großmutter und Vater verstorben. Was nun ?

27. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
xater
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Großmutter und Vater verstorben. Was nun ?

Hallo zusammen,

ich versuche mich kurz zu fassen. Vor kurzem ist meine Oma verstorben. Mein Vater ist bereits vor 6 Jahren verstorben und vor seinem Tod noch einmal neu geheiratet. Mir ist leider noch nicht bekannt ob meine Oma ein Testament hinterlassen hat. Auf jeden Fall hat sie noch 2 lebende Kinder, von denen meines Wissens nach eines enterbt und ausbezahlt wurde. Es gibt einige Häuser, Grundstücke und Bargeld. Wie schaut es denn nun mit dem Erbe aus. Bin ich erbberechtigt ? Wenn ja, in welchen Teilen und an welche Fristen muss ich mich halten nach dem Tod ? Vielen Dank,

xater

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Sie sind pflichtteilsberechtigt. Sofern sie das einzige Kind Ihres Vaters sind, beträgt der Pflichtteil 1/6 des Erbes. Er muß innerhalb von 3 Jahrn eingefordert werden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
xater
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Man ist lediglich pflichtteilberechtigt oder handelt es sich dabei um das Minimum ? LG,

xater

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#3
 Von 
xater
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also ich habe auf Wikipedia jetzt folgendes gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

"Hatte der Erblasser zwei Söhne, die jeweils auch zwei Söhne (aus der Sicht des Erblassers: Enkel) haben, und ist der erste Sohn des Erblassers vorverstorben, so sind die Söhne des vorverstorbenen Sohns und der überlebende Sohn als Erben berufen. Es erhält jeder Stamm 1/2, also der überlebende Sohn 1/2 und die beiden Söhne des Vorverstorbenen je 1/4. Die Söhne des überlebenden Sohnes gehen wegen des Repräsentationsprinzips leer aus."

Wenn ich das richtig verstehe, bekomme ich doch 50% der Erbschaft und nicht nur 1/6, oder ? Immerhin habe ich keine Geschwister. LG,

xater

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Auf jeden Fall hat sie noch 2 lebende Kinder, von denen meines Wissens nach eines enterbt und ausbezahlt wurde.


Wieviele Kinder insgesamt hatte sie? Hatten die bereits verstorbenen Kinder Deiner Oma (außer Deinem Vater natürlich) auch Kinder?

Wenn es keine anderweitigen Regelungen (Testament, Erbverzicht) gibt (und keine weiteren Nachkommen der vorverstorbenen Kinder Deiner Oma), dann gilt die gesetzliche Erbfolge. In dem Fall würdest Du ein Drittel erben (Deine Onkel/Tanten jeweils auch). Hat einer Deiner Onkel oder Tanten tatsächlich einen Erbverzicht unterschrieben, würdest Du die Hälfte erhalten.

In Kürze: Du trittst in die Erbfolge Deines vorverstorbenen Vaters ein. Die neue Frau an Deines Vaters Seite hat mit dem Erbfall nichts zu tun und keine Ansprüche.

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Die Antwort von little-beagle ist richtig. Fristen sind hier erstmal weniger interessant, die betragen jew. mehrere Jahre. Nächste Aufgabe ist, sich an den/die Miterben zu wenden und die Verwaltung/Aufteilung des Nachlasses zu regeln.

Gruss

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