Großvater änderte drei Monate vor Tod sein Testament

17. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Großvater änderte drei Monate vor Tod sein Testament

Guten Abend,

Kann man ein Testament anfechten?
Ein Großvater hatte seinem Enkel noch im Mai letzten Jahres versprochen, dass dieser sein kleines Haus erben wird, da seine Tochter bereits ein Geschäft (seine Tante) und ihr Sohn (sein Cousin) bereits einen Bauernhof von ihm geschenkt bekommen haben und er ihm auch etwas vermachen möchte. Seine Mutter soll noch ein kleines Waldgrundstück erhalten. Beide gingen zum Notar, er ließ es schreiben (da der Großvater fast blind ist) und er unterschrieb vor Ort das Testament. In diesem war die Tante enterbt, da sich diese seit fünf Jahren nicht mehr meldet und Kontakt aufgrund finanzieller Streitigkeiten meidete.
Dem Großvater ging es drei bis vier Monate später zunehmend schlechter und entwickelte eine leichte Demenz, so dass es manche Momente gab wo er einen nicht mehr erkannte. Eines Tages erzählte er jedoch dass seine Tochter und ihr Sohn ihn abgeholt hätten, um herumzufahren und gemeinsam Kaffee zu trinken. Das ganze hat ihm sehr viel Spaß gemacht und er war hellauf begeistert. Das verwunderte die Mutter und den Enkel damals etwas, dachten sich dabei aber nichts.
Im Oktober letzten Jahres verstarb der Großvater dann plötzlich.
Nun bekam seine Mutter Post, dass sie enterbt wurde und die Tante sowie ihr Sohn die begünstigten seien und sowohl das Haus wie auch das Waldgrundstück erhalten. Das Testament wurde zwei Monate vor dem Tod des Großvaters erstellt.

Der Enkel ist sehr verwundert, da sein Großvater damals sehr überzeugt davon gewesen war ihm das Haus hinterlassen zu wollen und auf einen Notarstermin drängte wo er mitkommen sollte, obwohl der Enkel in keiner Weise etwas erwartet hat.
Nun vermutet der Enkel dass dem Großvater das Testament von der Tante und ihrem Sohn untergejubelt wurde. Schließlich hatten beide bereits einen Großteil erhalten. Eine Unterschrift ist schnell gemacht.
Kann man solch ein Testament auf irgendeine Weise anfechten?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Ein nicht notarielles Testament muss von Anfang bis Ende vom Erblasser handschriftlich geschrieben werden. Mit eben mal irgendwas zur Unterschrift unterjubeln ist da nichts. Wenn die Mutter enterbt worden ist, hat sie auch eine Kopie des Testaments erhalten. Gibt das Anlass zu zweifeln (Schriftbild?)?

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#2
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Es handelt sich soweit ich weiß um ein notarielles Testament, allerdings von einem anderen Notar und nicht dem vom damals.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

NORMALERWEISE fällt einem Notar auf, wenn ein völlig dementer Mensch zur Testamentsänderung geschleppt wird. Wenn der Opa also im Umkehrschluß so "normal" erschien, dass die Testamentsänderung durchlief, dann dürfte der Zug abgefahren sein. Man müsste nämlich nachweisen können(!), dass Opa nicht mehr wusste, was er Tat und zwar am Tag der Testamentsänderung.

Ich halte das für ziemlich aussichtslos.

Und nebenher darf Opa selbst noch am Todestag sein Testament ändern, wenn er lustig ist. Mit der notariellen Beurkundung verlieren alle mündlichen Zusagen ihre Gültigkeit.

-- Editiert von fb367463-2 am 17.01.2017 01:39

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Auch bei einem notariellen Testament kann man durchaus Zweifel haben, denn es gibt zwei Arten:
-zur Niederschrift beim Notar
dann ist es in der Tat unwahrscheinlich dass man hier etwas machen kann
- Übergabe einer Schrift zur Verwahrung
hier wird eine Schrift (kann auch ein verschlossener Umschlag sein) dem Notar übergeben, mit den Angaben, dies sei der letzte Wille. In diesem Fall könnte durchaus möglich sein, Unregelmäßigkeiten nachzuweisen.

Aber es sein darauf hingewiesen, dass dies schwierig werden wird, da der Enkel in der Beweispflicht ist. Da es sich jedoch wohl um erhebliche Werte geht, würde ich empfehlen, einen Anwalt zu kontaktieren. Hierfür biete ich auch gerne meine Dienste an.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott
Rechtsanwalt

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#5
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Enterbt heißt ja nicht 'Deine Mutter bekommt nichts', sondern nur: sie bekommt lediglich den Pflichtteil (d.h. die Hälfte des gesetzlichen Erbteils). Diesen Pflichteil muss deine Mutter allerdings von den Erben einfordern.

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

In dem 1. not. Testament war ja auch der Enkel wohl benannt worden. Was genau dort geregelt wurde, wissen wir ja nicht.

Im Hinblick auf das 2. not. Testament wird es jetzt darauf ankommen, was genau darin steht und inwieweit damit das 1. Testament überhaupt aufgehoben wurde.

Man muss sich halt die beiden Testamente ansehen und dann bewerten. Hier sollte der Weg zu einem Anwalt eingeschlagen werden.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Und es gibt doch unzählige Beispiele, in denen ältere Menschen sich Zuneigung "erkaufen", indem sie eben erklären "Du erbst einmal," oder aber "Du wirst Dich wundern, was Du hast, wenn ich die Augen mal zu mache."

Fakt ist, dass auch Demente ihr Testament machen können. Sie müssen nur wissen, was sie unterzeichnen. Und das wird der Notar jederzeit bestätigen. Denn sonst hätte er das Testament nicht aufgenommen.

Also auf Pflichtteil konzentrieren und das wars im Zweifel.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):


Und nebenher darf Opa selbst noch am Todestag sein Testament ändern, wenn er lustig ist. Mit der notariellen Beurkundung verlieren alle mündlichen Zusagen ihre Gültigkeit.

-- Editiert von fb367463-2 am 17.01.2017 01:39


Es sieht in Zusammenschau schon verdächtig aus, wenn bisher nie ein Testament bestand, dann der Großvater darauf drängt eines zu Gunsten seines Enkels und des Enkels Mutter ( also der Tochter des Großvaters) aufzusetzen. Dies auch tut und zwei Monate später ein neues Testament auftaucht indem der Enkel nicht mehr erwähnt und des Enkels Mutter enterbt und nur noch pflichtteilsberechtigt ist. Eine Abschrift vom alten Testament liegt auch in den Unterlagen des Großvaters und ist jetzt im Besitz des Enkels.

Das neuere Testament ist am Computer geschrieben worden (nicht von Notar), dann mit der Unterschrift des Großvaters versehen und notariell beglaubigt worden. Was zusätzlich erwähnt werden muss ist dass der Großvater stark schwerhörig war und leider kein Hörgerät vertragen hat, weshalb man zunehmend schreien musste damit er einen versteht.
Aus Scham antwortete er häufig mit "Ja" anstatt nochmal nachzufragen. Dass er einen nicht verstanden hat, hat man manchmal gar nicht und manchmal erst im Laufe des Gesprächs gemerkt.

Weiter erscheint es merkwürdig und tut mir insbesondere für die Mutter des Enkels leid, dass sie enterbt wurde, obwohl sie sogar ihren Job auf Teilzeit reduziert hat und ihn über 10 Jahre gepflegt hat. Zum Ende hin sogar intensiv, weshalb sie sich bei ihrem Arbeitgeber hat freistellen lassen.

Sowohl der Enkel wie auch die Mutter des Enkels sind allerdings wenig streitsüchtig, insbesondere wenn es so gut wie aussichtslos ist, das Ganze anzufechten.
Dennoch wären sie verärgert, wenn nicht den tatsächlich Willen des Großvaters entsprochen wurde und die Tante und dessen Sohn den Großvater hintergangen haben.

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Das neuere Testament ist am Computer geschrieben worden (nicht von Notar), dann mit der Unterschrift des Großvaters versehen und notariell beglaubigt worden.

Wenn das Testament nicht notariell beurkundet wurde, ist es formunwirksam und somit nichtig.

https://dejure.org/gesetze/BGB/2231.html

-- Editiert von cruncc1 am 17.01.2017 21:39

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Das neuere Testament ist am Computer geschrieben worden (nicht von Notar), dann mit der Unterschrift des Großvaters versehen und notariell beglaubigt worden.

Wenn das Testament nicht notariell beurkundet wurde, ist es formunwirksam und somit nichtig.

https://dejure.org/gesetze/BGB/2231.html

-- Editiert von cruncc1 am 17.01.2017 21:39


Das ist so nicht ganz richtig, das Testament kann in einem verschlossenem Umschlag übergeben werden, der Notar muss vom Inhalt nur in soweit Kenntnis haben, als dass er weiß, dass der Inhalt das Testament ist. Das Testament selbst muss nicht beurkundet werden und ist dennoch formwirksam.


Ich würde weiterhin empfehlen, in diesem Fall einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, die Beweisbarkeit ist ohnehin schwierig, ohne die nötige Sachkompetenz wird es noch schwieriger, ein Erbrecht geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,


Marco Lott
Rechtsanwalt

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