Erst einmal hallo an alle die sich die Zeit nehmen dies zu lesen,
Heute wurde Ich postalisch darüber in Kenntnis gesetzt das mein Großvater (den Ich kaum kenne) bereits vor drei Monaten
verstorben sei. Nun stehe Ich etwas auf dem Schlauch, denn in der Abschrift ist vermerkt das er und seine Ehefrau sich gegenseitig als alleinige Erben einsetzen. Und da meine Mutter (sein einziges Kind) noch zu Lebzeiten eine notariell beglaubigte Verzichtserklärung (inklusive Abfindung) unterschrieben hat, weiß Ich nun gar nicht ob mir überhaupt etwas zusteht bzw ob Ich einen Pflichtteil des Erbes einklagen könnte.
Es wäre schön wenn mir jemand schnell helfen könnte damit Ich weiß wie Ich weiter verfahren soll :-)
MfG Christina Wade
Großvater verstorben / einzige Enkelin
23. Dezember 2016
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Frage vom 23. Dezember 2016 | 01:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Großvater verstorben / einzige Enkelin
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. Dezember 2016 | 07:12
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatErst einmal hallo an alle die sich die Zeit nehmen dies zu lesen, :
Heute wurde Ich postalisch darüber in Kenntnis gesetzt das mein Großvater (den Ich kaum kenne) bereits vor drei Monaten
verstorben sei. Nun stehe Ich etwas auf dem Schlauch, denn in der Abschrift ist vermerkt das er und seine Ehefrau sich gegenseitig als alleinige Erben einsetzen. Und da meine Mutter (sein einziges Kind) noch zu Lebzeiten eine notariell beglaubigte Verzichtserklärung (inklusive Abfindung) unterschrieben hat, weiß Ich nun gar nicht ob mir überhaupt etwas zusteht bzw ob Ich einen Pflichtteil des Erbes einklagen könnte.
Es wäre schön wenn mir jemand schnell helfen könnte damit Ich weiß wie Ich weiter verfahren soll :-)
MfG Christina Wade
1. Lebt die Großmutter noch?
2. Was genau steht in der Verzichtserklärung? Abfindung für was genau?
3. eigene Mutter lebt aber noch?
#2
Antwort vom 24. Dezember 2016 | 12:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Ohne den Inhalt der Verzichtserklärung zu kennen, kann man die Frage nicht beantworten.
Üblicherweise gilt der Erbverzicht aber auch für die Abkömmlinge des Verzichtenden. Dann hättest Du keine Ansprüche.
Und jetzt?
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