Grundbuch Eintragung

20. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
angel123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbuch Eintragung

Sollte es hier falsch sein bitte verschieben.

Im Grundbuch sind folgene Eintragungen

1-Abteilung-Eigentümer
2-Abteilung-keine Eintragungen
3-Abteilung-
1.Briefgrundschuld
2.auch
3-7-Buchgrundschuld

diese bestehen seit 15 jahren.

Frage,ist es möglich in die Rangklasse 2 des Grundbuch eine Eintragung für Wohnrecht zu veranlassen?
Wenn ja müssen die anderen um eine Zustimmung gebeten werden?

Oder ist nur noch eine eintragung im letzten 3 Rang möglich?

Mfg Angel123






-----------------
""




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4664x hilfreich)

#Frage,ist es möglich in die Rangklasse 2 des Grundbuch eine Eintragung für Wohnrecht zu veranlassen?#
Das Wohnrecht kann jederzeit in Abt. II eingetragen werden.

#Wenn ja müssen die anderen um eine Zustimmung gebeten werden?#
Nein, da das Wohnrecht Rang nach den bereits eingetragenen Belastungen erhält.

Wenn das Wohnung erstrangig eingetragen werden soll, müssten die Gläubiger zustimmen, das werden sie allerdings nicht tun.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.460 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.705 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.