Grundbuch Eintragung

20. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
angel123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbuch Eintragung

Sollte es hier falsch sein bitte verschieben.

Im Grundbuch sind folgene Eintragungen

1-Abteilung-Eigentümer
2-Abteilung-keine Eintragungen
3-Abteilung-
1.Briefgrundschuld
2.auch
3-7-Buchgrundschuld

diese bestehen seit 15 jahren.

Frage,ist es möglich in die Rangklasse 2 des Grundbuch eine Eintragung für Wohnrecht zu veranlassen?
Wenn ja müssen die anderen um eine Zustimmung gebeten werden?

Oder ist nur noch eine eintragung im letzten 3 Rang möglich?

Mfg Angel123






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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8276 Beiträge, 4564x hilfreich)

#Frage,ist es möglich in die Rangklasse 2 des Grundbuch eine Eintragung für Wohnrecht zu veranlassen?#
Das Wohnrecht kann jederzeit in Abt. II eingetragen werden.

#Wenn ja müssen die anderen um eine Zustimmung gebeten werden?#
Nein, da das Wohnrecht Rang nach den bereits eingetragenen Belastungen erhält.

Wenn das Wohnung erstrangig eingetragen werden soll, müssten die Gläubiger zustimmen, das werden sie allerdings nicht tun.

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