Sollte es hier falsch sein bitte verschieben.
Im Grundbuch sind folgene Eintragungen
1-Abteilung-Eigentümer
2-Abteilung-keine Eintragungen
3-Abteilung-
1.Briefgrundschuld
2.auch
3-7-Buchgrundschuld
diese bestehen seit 15 jahren.
Frage,ist es möglich in die Rangklasse 2 des Grundbuch eine Eintragung für Wohnrecht zu veranlassen?
Wenn ja müssen die anderen um eine Zustimmung gebeten werden?
Oder ist nur noch eine eintragung im letzten 3 Rang möglich?
Mfg Angel123
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Grundbuch Eintragung
20. Januar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 20. Januar 2011 | 17:37
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbuch Eintragung
#1
Antwort vom 20. Januar 2011 | 18:49
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4664x hilfreich)
#Frage,ist es möglich in die Rangklasse 2 des Grundbuch eine Eintragung für Wohnrecht zu veranlassen?#
Das Wohnrecht kann jederzeit in Abt. II eingetragen werden.
#Wenn ja müssen die anderen um eine Zustimmung gebeten werden?#
Nein, da das Wohnrecht Rang nach
den bereits eingetragenen Belastungen erhält.
Wenn das Wohnung erstrangig eingetragen werden soll, müssten die Gläubiger zustimmen, das werden sie allerdings nicht tun.
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